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Dokument 92000E000976
WRITTEN QUESTION P-0976/00 by Ursula Schleicher (PPE-DE) to the Commission. Continuation of the building projects in the Sintra-Cascais natural park in Portugal.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0976/00 von Ursula Schleicher (PPE-DE) an die Kommission. Fortsetzung der Bauvorhaben im Naturpark Sintra-Cascais/Portugal.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0976/00 von Ursula Schleicher (PPE-DE) an die Kommission. Fortsetzung der Bauvorhaben im Naturpark Sintra-Cascais/Portugal.
ABl. C 374E vom 28.12.2000, s. 194 – 195
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0976/00 von Ursula Schleicher (PPE-DE) an die Kommission. Fortsetzung der Bauvorhaben im Naturpark Sintra-Cascais/Portugal.
Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0194 - 0195
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0976/00 von Ursula Schleicher (PPE-DE) an die Kommission (22. März 2000) Betrifft: Fortsetzung der Bauvorhaben im Naturpark Sintra-Cascais/Portugal In der Antwort auf meine schriftliche Anfrage E-1977/99(1) hat Frau Wallström mitgeteilt, daß sie die von mir genannten Fälle registriert und die portugiesischen Behörden um Aufklärung gebeten habe. Ist der Kommission bekannt, daß die genannten Bauvorhaben insbesondere in den Gebieten Cabo Raso und Abano trotz anderslautender Aussagen der zuständigen nationalen Behörden weiterhin fortgesetzt werden und bereits zu erheblichen Beeinträchtigungen des Naturparks geführt haben, die für jeden sichtbar sind und auf die auch die portugiesischen Medien mehrfach aufmerksam gemacht haben? (1) ABl. C 219 E vom 1.8.2000, S. 57. Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission (19. April 2000) Der von der Frau Abgeordneten angesprochene Fall der beiden Bauvorhaben in den Gebieten Cabo Raso und Abano, die innerhalb des von der portugiesischen Regierung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgeschlagenen Naturparks Sintra/Cascais liegen, ist unter der Aktennummer 1999/2275 registriert. Nach Prüfung des Sachverhalts hat die Kommission die portugiesische Regierung per Schreiben vom 4. Januar 2000 auf ihre Verpflichtungen aufgrund der Richtlinien 92/43/EWG (Habitat-Richtlinie)(1) und 85/337/EWG (UVP-Richtlinie)(2) hingewiesen. Im gleichen Schreiben hat die Kommission die portugiesische Regierung aufgefordert mitzuteilen, wie sie die Situation beurteilt. Die portugiesische Regierung hat der Kommission nicht auf dieses Schreiben geantwortet. Auf ihrer Sitzung vom 21. März 2000 hat die Kommission beschlossen, ein Verfahren gemäß Artikel 226 (ex-Artikel 169) EG-Vertrag einzuleiten, da bei den betreffenden Vorhaben gegen die Bestimmungen der oben genannten Richtlinien verstoßen wird. (1) ABl. L 206 vom 22.7.1992. (2) ABl. L 175 vom 5.7.1985.