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Document 92000E000898

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0898/00 von Umberto Bossi (TDI) an die Kommission. Dienstleistungserbringer für die Organe der Gemeinschaft.

    ABl. C 374E vom 28.12.2000, p. 181-181 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    site-ul Parlamentului European

    92000E0898

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0898/00 von Umberto Bossi (TDI) an die Kommission. Dienstleistungserbringer für die Organe der Gemeinschaft.

    Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0181 - 0181


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0898/00

    von Umberto Bossi (TDI) an die Kommission

    (16. März 2000)

    Betrifft: Dienstleistungserbringer für die Organe der Gemeinschaft

    Im Rahmen der neuen Verpflichtungen in bezug auf die Transparenz der Tätigkeiten der Organe der Gemeinschaft (ein Rahmen, der auch in der jüngsten Veröffentlichung des Weißbuchs der Kommission zur Reform bekräftigt wurde), wurde auf der Internet-Seite des Europäischen Parlaments ein Informationsdienst über öffentliche Ausschreibungen für Dienstleistungen, für Ausschreibungen des Parlaments und anderer Dienststellen der Gemeinschaft eingerichtet.

    Über diese Seite können sich die Interessenten auch bei einem System für Aktualisierungsmitteilungen in bezug auf die Seiten eintragen. Dieser Mitteilungsdienst wird von der privaten amerikanischen Gesellschaft NETMIND verwaltet, auf deren Website man automatisch geführt wird, um das Eintragungsformular auszufuellen.

    Kann die Kommission folgende Fragen beantworten:

    1. Inwieweit ist die Auswahl dieser amerikanischen Gesellschaft über eine öffentliche Ausschreibung durch die Organe der Gemeinschaft erfolgt? Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, aufgrund welcher anderer Verfahren ist diese Gesellschaft dann ausgesucht worden?

    2. Haben die Organe der Gemeinschaft Zugang zu den persönlichen Angaben, die bei der Registrierung der Benutzer gesammelt werden? Sind diese Daten Eigentum der amerikanischen Gesellschaft oder der Organe? Wozu werden diese Angaben verwendet?

    3. Aus welchem Grund hat sich eines der Organe für einen von einem privaten amerikanischen Unternehmen vorgeschlagenen Dienst entschieden, angesichts der Tatsache, daß andere Informationssurfer der Union genau den gleichen Dienst anbieten, der aber auf der Grundlage der Informatikstrukturen der Gemeinschaft ausgearbeitet worden ist?

    4. Ist die Kommission der Auffassung, daß der von dem amerikanischen Unternehmen bereitgestellte Dienst, den auch das Parlament zur Zeit nutzt, der aber bislang nach wie vor nur in einer Beta-Version verfügbar ist, hinreichende Garantien in bezug auf Effizienz, Zugang, Leistungsvermögen und insbesondere Vertraulichkeit bieten kann?

    5. Inwieweit muß diese Wahl nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Anhörung über das Echelon-Netz als problematisch betrachtet werden?

    Antwort von Herrn Prodi im Namen der Kommission

    (17. April 2000)

    Für den Inhalt der von dem Herrn Abgeordneten angesprochenen Website ist ausschließlich und unmittelbar das Parlament zuständig. Der Herr Abgeordnete sollte folglich seine Fragen an das Parlament richten.

    Sus