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Document 92000E000877

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0877/00 von Karin Riis-Jørgensen (ELDR) an die Kommission. Unerlaubte staatliche Beihilfe für die DSB.

    ABl. C 374E vom 28.12.2000, p. 176-177 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    site-ul Parlamentului European

    92000E0877

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0877/00 von Karin Riis-Jørgensen (ELDR) an die Kommission. Unerlaubte staatliche Beihilfe für die DSB.

    Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0176 - 0177


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0877/00

    von Karin Riis-Jørgensen (ELDR) an die Kommission

    (16. März 2000)

    Betrifft: Unerlaubte staatliche Beihilfe für die DSB

    Für den öffentlichen Personenverkehr zwischen Kopenhagen und der Insel Ær gibt es zwei Anbieter, und zwar ein privates Busunternehmen und eine Bahnverbindung der DSB (Dänische Staatsbahnen).

    Der dänische Staat hat seit dem 1. Januar 1999 öffentliche Verkehrsdienstleistungen von den DSB bezogen. Der Staat zahlt vertragsgemäß einen Bruttozuschuß in Höhe von 2,9 Milliarden Dänischen Kronen. Da das Finanzministerium 1999 beschloß, auf die Benutzungsabgabe für die Brücke über den Großen Belt Mehrwertsteuer zu erheben, wurde der vertragliche Zuschuß an die DSB mit folgender Begründung erhöht:

    Wegen der Erhebung von Mehrwertsteuer auf die Bahnabgabe für 1999 von den DSB wird der Nettozuschuß an die DSB um 192,5 Millionen Dänische Kronen erhöht.

    Mit anderen Worten zahlen die DSB Mehrwertsteuer auf die Brückenbenutzungsabgabe, doch wird diese Mehrwertsteuer über den Vertrag mit dem Staat an die DSB zurückgeführt. Das private Busunternehmen erhält jedoch keinerlei öffentliche Zuschüsse und bezahlt Mehrwertsteuer, die nicht zurückfließt.

    Ist die Kommission der Auffassung, daß diese Art der Mehrwertsteuerkompensierung für die DSB mit den Wettbewerbs- und Beihilferegeln der Gemeinschaft in Einklang ist?

    Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

    (25. April 2000)

    Die Kommission möchte der Frau Abgeordneten mitteilen, daß die Kommission bereits Informationen zu der von ihr angesprochenen Angelegenheit erhalten hat und die betreffende Regelung zur Zeit prüft. Die Kommission hat die dänischen Behörden deshalb aufgefordert, ihr alle einschlägigen Informationen zu übermitteln, damit sie die Regelung gemäß den geltenden Regeln für staatliche Beihilfen beurteilen kann.

    Sus