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Dokument 92000E000772

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0772/00 von Nicholas Clegg (ELDR) an die Kommission. Entwicklungsländer in der WTO.

ABl. C 374E vom 28.12.2000, s. 150 – 150 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

webovom sídle Európskeho parlamentu

92000E0772

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0772/00 von Nicholas Clegg (ELDR) an die Kommission. Entwicklungsländer in der WTO.

Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0150 - 0150


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0772/00

von Nicholas Clegg (ELDR) an die Kommission

(9. März 2000)

Betrifft: Entwicklungsländer in der WTO

Die Kommission hat vor kurzem ein Bündel von Handelskonzessionen für die Entwicklungsländer in der WTO angekündigt. Dieses Bündel umfaßt den abgabenfreien Zugang für im wesentlichen alle Erzeugnisse aus Entwicklungsländern.

Kann die Kommission detailliert angeben, welche Erzeugnisse von diesen Konzessionen nicht erfaßt werden?

Gemeinsame Antwort von Herrn Lamy im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen P-0772/00 und E-0778/00

(27. April 2000)

Der Herr Abgeordnete bezieht sich auf eine Initiative der Gemeinschaft, die darauf abzielt, für den Großteil der Erzeugnisse aus den am wenigsten entwickelten Ländern den freien Zugang zu den Märkten der Industrieländer sowie einen erweiterten Zugang zu den Märkten bestimmter Entwicklungsländer zu schaffen. Seine Frage ergänzt die mündliche Anfrage H-206/00 von Herrn Howitt während der Fragestunde der Plenartagung des Parlaments im März 2000(1).

Der Auftrag, der 1997 der Kommission erteilt und 1999 bestätigt wurde, umfaßt im wesentlichen alle Exporterzeugnisse der am wenigsten entwickelten Länder. Gegenwärtig haben 99 % der Exporte dieser Länder freien Zugang zum Gemeinschaftsmarkt. Für alle nichtlandwirtschaftlichen Exporte der am wenigsten entwickelten Länder in die Gemeinschaft wurde der freie Zugang bereits verwirklicht. Nachdem mit einer ersten Maßnahme im Dezember 1998(2) eine dem Lomè-Abkommen entsprechende Regelung für alle am wenigsten entwickelten Länder geschaffen wurde, bemüht sich die Kommission zur Zeit um die Ausarbeitung zusätzlicher Vorschläge, die sie nach Fertigstellung dem Rat vorlegen wird. Es dann wird eine quantitative Bewertung möglich sein.

Diese Vorschläge betreffen zusätzliche einseitige Zugeständnisse für die Agrarexporte der am wenigsten entwickelten Länder in die Gemeinschaft. Es wird darauf hingewiesen, daß bereits im Rahmen des derzeitigen Mandats, das nahezu bzw. im wesentlichen alle Agrarexporte umfaßt, die am wenigsten entwickelten Länder von einem erweiterten zoll- und quotenfreien Markzugang profitieren werden.

Für die wenigen Agrarprodukte, bei denen die Kommission dem Rat möglicherweise keine völlige Liberalisierung vorschlägt, werden in jedem Fall die EU-Präferenzen gelten.

Wie das für Handelsfragen zuständige Kommissionsmitglied dem Europäischen Parlament bereits im März 2000 mitgeteilt hat, sind die anderen Industrieländer noch weit davon entfernt, einen vergleichbaren Marktzugang zu gewähren, obwohl die Attraktivität ihrer Märkte vor allem aufgrund der schwachen Präsenz von Erzeugnissen aus den am wenigsten entwickelten Länder weit höher ist als die des Gemeinschaftsmarkts.

(1) Debatten des Europäischen Parlaments (März II 2000).

(2) Verordnung (EG) Nr. 2820/98 des Rats, vom 21. Dezember 1998, ABl. L 357 vom 30.12.1998.

Začiatok