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Document 92000E000528

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0528/00 von Michl Ebner (PPE-DE) an die Kommission. Verminderter Mehrwertsteuersatz für elektronisch vertriebene Presseprodukte.

    ABl. C 374E vom 28.12.2000, p. 97-97 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    92000E0528

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0528/00 von Michl Ebner (PPE-DE) an die Kommission. Verminderter Mehrwertsteuersatz für elektronisch vertriebene Presseprodukte.

    Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0097 - 0097


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0528/00

    von Michl Ebner (PPE-DE) an die Kommission

    (28. Februar 2000)

    Betrifft: Verminderter Mehrwertsteuersatz für elektronisch vertriebene Presseprodukte

    Den Mitgliedstaaten ist es im Rahmen der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt, auf bestimmte Leistungen und Lieferungen einen reduzierten Steuersatz anzuwenden. So führen etliche Staaten Zeitungen und Zeitschriften in Anhang H der besagten Richtlinie an und erheben somit auf diese Produkte eine verminderte Mehrwertsteuer. Tatsache ist jedoch auch, daß immer mehr Presseprodukte elektronisch vertrieben werden und dadurch eine Wettbewerbsverzerrung zwischen materialgebundenen und immateriellen Publikationen gegeben ist.

    Die Kommission wird deshalb gebeten mitzuteilen, ob die Mitgliedstaaten in Zukunft die Möglichkeit besitzen werden, den verminderten Mehrwertsteuersatz auch auf elektronisch vertriebene Presseprodukte, insbesondere auf CD-Rom und Online-Publikationen zu erstrecken?

    Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

    (10. April 2000)

    Gemäß den derzeit geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Bereich der Mehrwertsteuersätze, insbesondere Artikel 12 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG(1), gilt für Zeitungen und andere Informationsträger grundsätzlich der Regelsatz.

    Die Mitgliedstaaten, die dies wünschen, können jedoch auf Bücher, Zeitungen und Zeitschriften einen ermäßigten Steuersatz anwenden.

    Hinsichtlich der immateriellen Güter hat der Ecofin-Rat im Juni 1998 das Prinzip gebilligt, demzufolge eine Lieferung, bei der dem Empfänger eine Ware über ein elektronisches Netz in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird, für MwSt-Zwecke als Erbringung einer Dienstleistung anzusehen ist.

    Die mögliche Aufnahme von bestimmten oben angesprochenen Dienstleistungen in die Liste der Waren und Dienstleistungen, die für einen ermäßigten Steuersatz in Frage kommen, wird demnächst bei einer allgemeinen Überprüfung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze untersucht. Zum derzeitigen Zeitpunkt wäre es jedoch verfrüht, den Ergebnissen der Arbeiten der Kommission vorzugreifen und sich zu der künftigen Behandlung der elektronisch vertriebenen Presseprodukte zu äußern.

    (1) ABl. L 145 vom 13.6.1977. Durch die Richtlinie 1999/85/EG (ABl. L 277 vom 28.10.1999) zuletzt geänderte Richtlinie.

    Sus