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Dokument 92000E000313

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0313/00 von Marietta Giannakou-Koutsikou (PPE-DE) an die Kommission. Wahrung der sozialen Rechte der Zigeuner.

ABl. C 374E vom 28.12.2000, s. 56 – 57 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

webovom sídle Európskeho parlamentu

92000E0313

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0313/00 von Marietta Giannakou-Koutsikou (PPE-DE) an die Kommission. Wahrung der sozialen Rechte der Zigeuner.

Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0056 - 0057


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0313/00

von Marietta Giannakou-Koutsikou (PPE-DE) an die Kommission

(11. Februar 2000)

Betrifft: Wahrung der sozialen Rechte der Zigeuner

Es ist eine bedauernswerte Tatsache, daß zahlreiche nichtseßhafte Bevölkerungsgruppen und insbesondere Zigeuner in der Europäischen Union und Europa in der Regel kaum oder gar nicht in den Genuß unserer Sozialsysteme kommen. Es gibt unzählige Beispiele dafür, daß Zigeuner häufig sozial ausgegrenzt werden und in ihren sozialen Rechten bezüglich Gesundheit, soziale Sicherheit und Ausbildung sehr eingeschränkt sind. Dies geht auf eine Reihe von komplexen Faktoren zurück, wie beispielsweise die sozialen Vorurteile in der Gesellschaft, das Fehlen kohärenter staatlicher Maßnahmen und die generell vorherrschende Einstellung bezüglich der Rechte von Zigeunern, die teilweise zwar unbewußt ist, aber dennoch an die Grenzen der Rechtmäßigkeit stößt.

Kann die Kommission mitteilen, ob sie allgemeine oder spezielle Sozialhilfeprogramme für Zigeuner fördern wird, vor allem im Hinblick auf eine Stärkung des Sozialbewußtseins der Zigeuner, die Wahrung ihrer kulturellen Identität und die Respektierung der ethnischen Besonderheiten der betroffenen Bevölkerungsgruppen?

Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission

(7. April 2000)

Die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung ist im Amsterdamer Vertrag als ausdrückliches Ziel der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten verankert. Zwar liegt die Verantwortung für die Verhinderung und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung in erster Linie bei den Mitgliedstaaten, doch kann und muß

die Gemeinschaft helfen, wenn sie einen konkreten zusätzlichen Beitrag leisten kann. Dies ist der Rahmen, in dem die Gemeinschaft zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung aller gefährdeten Einzelpersonen und Personengruppen einschließlich der Nichtseßhaften beitragen kann. Mögliche Vorschläge auf diesem Gebiet hat die Kommission in ihrer Mitteilung Ein Europa schaffen, das alle einbezieht(1) aufgezeigt.

Darüber hinaus werden die jüngsten Vorschläge zur Bekämpfung der Diskriminierung, die die Kommission am 25. November 1999 verabschiedet hat, die Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft in Fragen der Beschäftigung, Bildung, des sozialen Schutzes, der sozialen Sicherheit sowie der sozialen Vergünstigungen und des Zugangs zu Waren und Dienstleistungen(2) untersagen. Durch Bekämpfung der direkten und indirekten Diskriminierung auf diesen Gebieten will die Gemeinschaft zur Beseitigung einiger der Integrationshindernisse beitragen, mit denen Roma und andere nichtseßhafte Menschen konfrontiert sind. Die Kommission hat Rat und Parlament zu raschen Fortschritten bei diesem Maßnahmenpaket aufgefordert.

(1) KOM(2000) 79 endg.

(2) KOM(1999) 564, 565, 566 & 567 endg.

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