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Dokument 92000E000311
WRITTEN QUESTION E-0311/00 by Marietta Giannakou-Koutsikou (PPE-DE) to the Commission. Legislation on the abuse of women.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0311/00 von Marietta Giannakou-Koutsikou (PPE-DE) an die Kommission. Gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Mißhandlung von Frauen.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0311/00 von Marietta Giannakou-Koutsikou (PPE-DE) an die Kommission. Gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Mißhandlung von Frauen.
ABl. C 374E vom 28.12.2000, s. 55 – 56
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0311/00 von Marietta Giannakou-Koutsikou (PPE-DE) an die Kommission. Gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Mißhandlung von Frauen.
Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0055 - 0056
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0311/00 von Marietta Giannakou-Koutsikou (PPE-DE) an die Kommission (11. Februar 2000) Betrifft: Gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Mißhandlung von Frauen Eine jüngst durchgeführte Untersuchung hat gezeigt, daß 98 % der Gewaltopfer in der Europäischen Union Frauen sind, wobei eine von fünf Frauen Opfer von körperlicher Mißhandlung durch den Ehemann gewesen ist. Es wird geschätzt, daß die Zahl der Frauen, denen innerhalb und außerhalb des familiären Umfeldes körperliche, sexuelle und psychische Gewalt angetan wird, viel höher ist als die Zahl, die üblicherweise veröffentlicht wird, und zwar aus verständlichen Gründen der gesellschaftlichen Abschirmung oder als Folge von Einschüchterung. Das Problem muß mit Entschlossenheit angegangen werden, da die bestehende rechtliche Absicherung Lücken aufweist und in einigen Ländern sogar eine tolerante Haltung gegenüber jeder Art von Gewalt gegen Frauen eingenommen wird. Gedenkt die Kommission Vorschläge zu unterbreiten: 1. Für einen stärkeren rechtlichen Schutz der Frauen vor körperlicher, sexueller und psychischer Mißhandlung; 2. zur Unterstützung von Programmen der sozialen Fürsorge über besondere Zentren, über die Sensibilisierung und ganz allgemein die Information der Öffentlichkeit, um somit die Meldung der betreffenden Vorkommnisse an die Behörden zu erleichtern? Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission (14. April 2000) Die Kommission ist wie der Herr Abgeordnete besorgt über die Mißhandlung von Frauen. In erster Linie obliegt es den Mitgliedstaaten, den rechtlichen Schutz der Frauen vor jeglicher Art von Mißhandlung zu gewährleisten. Die Kommission achtet diesbezüglich den Grundsatz der Subsidiarität. Auf Gemeinschaftsebene hat sie diesem Problem gleichwohl große Aufmerksamkeit geschenkt. So hat sie insbesondere Kampagnen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen durchgeführt, die im Mai 2000 mit einer Konferenz in Lissabon abgeschlossen werden. Zahlreiche Organisationen, die sich im Kampf gegen Gewalt engagieren, beteiligten sich an den Kampagnen. Was das Problem des Frauenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern einschließlich der Kinderpornographie im Internet anbelangt, so beabsichtigt die Kommission, detaillierte Vorschläge zu unterbreiten, um eine Angleichung des Strafrechts der Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Unter anderem wird die Möglichkeit ins Auge gefaßt, betroffenen Frauen, die bereit sind, vor Gericht auszusagen, eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung sind gleichzusetzen mit Mißhandlung und stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. Die Kommission strebt mit ihren Vorschlägen eine Stärkung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften zum Schutz der Frauen auf europäischer Ebene an. Die Kommission führt außerdem zwei Programme zu diesem Problemkreis durch: das Daphne-Programm zur Bekämpfung aller Arten von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie das STOP-Programm zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Im Rahmen dieser Programme will die Kommission gemeinschaftsweit tätige Netze von öffentlichen und privaten Organisationen aufbauen, die sich die Bekämpfung der Gewalt zum Ziel gesetzt haben. Sie sollen den Informationsaustausch fördern und zur Verbreitung bewährter Praktiken auf diesem Gebiet beitragen. Die Kommission kann die Kosten für die Einrichtung spezialisierter Zentren für den Schutz der Frauen zwar nicht selbst übernehmen dies ist Aufgabe der Mitgliedstaaten , doch kann sie mit Hilfe der genannten Programme durch Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit einen Beitrag leisten. Die Kommission versucht auf diese Weise, die Opfer von Mißhandlung zu ermuntern, Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen.