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Dokument 92000E000204
WRITTEN QUESTION E-0204/00 by Freddy Blak (PSE) to the Commission. Travelling with guide dogs.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0204/00 von Freddy Blak (PSE) an die Kommission. Reisen von Blinden mit Führerhund.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0204/00 von Freddy Blak (PSE) an die Kommission. Reisen von Blinden mit Führerhund.
ABl. C 374E vom 28.12.2000, s. 34 – 35
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0204/00 von Freddy Blak (PSE) an die Kommission. Reisen von Blinden mit Führerhund.
Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0034 - 0035
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0204/00 von Freddy Blak (PSE) an die Kommission (4. Februar 2000) Betrifft: Reisen von Blinden mit Führerhund Blinde haben Schwierigkeiten, mit ihren Führerhunden zu reisen, da in den europäischen Ländern unterschiedliche Regelungen bezüglich der erforderlichen tierärztlichen Kontrollen und Impfungen gelten. Allgemein variieren diese Regelungen sehr stark zwischen den europäischen Ländern. Großbritannien etwa verlangt eine vorherige Einfuhrerlaubnis, Schweden, daß der Hund anhand einer Tätowierung oder eines Mikrochips identifiziert werden kann, während Spanien keine Tollwutimpfungen akzeptiert, die mehr als 12 Monate zurückliegen. Blinde können nicht spontan verreisen, da alles detailliert vorbereitet sein muß. Wie steht es somit um die Freizügigkeit für Blinde? Hat die Kommission einen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen, die für die Mitnahme von Führerhunden in den europäischen Ländern gelten? Hat die Kommission bereits erwogen, diese Regelungen zu harmonisieren, damit auch Blinde in den Genuß der grundsätzlich zugesicherten Freizügigkeit zwischen den europäischen Ländern kommen können? Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission (10. März 2000) Die Kommission ist sich bewußt, daß die unterschiedlichen nationalen Regelungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Haustieren im allgemeinen und von Blindenhunden im besonderen den Besitzern dieser Tiere Schwierigkeiten verursachen. Ihre Versuche, die veterinärrechtlichen Bestimmungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Haustieren zu harmonisieren, sind bislang leider erfolglos geblieben. Nach Konsultation einer Expertenkommission hat die britische Regierung vor kurzem die Quarantäneregelung durch eine andere, weniger strenge Regelung ersetzt, die es den Besitzern von Haustieren ermöglicht, diese unter bestimmten Voraussetzungen leichter mit über die Grenzen zwischen Mitgliedstaaten zu nehmen. Sehbehinderte in Begleitung ihres Hundes waren die ersten, die die neue Regelung nutzen konnten. Das erste Tier, das im Vorgriff auf die Einführung der neuen Regelung ohne Quarantäne nach Großbritannien einreisen durfte, war ein solcher Führhund. Aufgrund dieser neuen Situation wird die Kommission dem Rat und dem Parlament demnächst einen Vorschlag für eine Verordnung zur Harmonisierung der veterinärrechtlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Haustieren vorlegen. Damit können insbesondere die Schwierigkeiten gelöst werden, die sehbehinderte Reisende in Begleitung ihres Führhundes bei Reisen innerhalb der Gemeinschaft noch immer zu bewältigen haben.