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Document 92000E000228

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0228/00 von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission. Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln im Handel mit Heimtiernahrung in Spanien.

ABl. C 280E vom 3.10.2000, p. 201–202 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E0228

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0228/00 von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission. Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln im Handel mit Heimtiernahrung in Spanien.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 03/10/2000 S. 0201 - 0202


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0228/00

von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission

(4. Februar 2000)

Betrifft: Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln im Handel mit Heimtiernahrung in Spanien

In Spanien kommt es derzeit bei der Vermarktung und dem Verkauf von Heimtiernahrung zu unlauterem Wettbewerb und Verstößen gegen die Verbraucherrechte. Die Hersteller dieser Erzeugnisse betreiben nämlich eine getrennte Vermarktung: einerseits beliefern sie Supermärkte und andererseits kleine Geschäfte.

Infolge dieser zweigleisigen Vermarktung werden die Kleinunternehmer des Sektors ernsthaft übervorteilt, da sowohl die Werbung als auch Angebote für Tiernahrung nur für die Supermärkte gelten und es den kleinen Geschäften nicht möglich ist, diese Vorteile an ihre Kunden weiterzugeben.

Zu dieser Diskriminierung kommt noch hinzu, daß für Supermärkte im allgemeinen niedrigere Einkaufpreise für Tiernahrung gelten, als die Hersteller den kleinen Geschäften bieten. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Kleinhändler nicht ausreichend über Angebote informiert sind, weshalb die Erzeugnisse, die sie ihren Kunden anbieten, im Vergleich zu den Angeboten in Supermärkten teurer sind. Schlußendlich entscheidet sich der Verbraucher für den Supermarkt und gegen den Kleinhandel in seiner Nachbarschaft, weshalb viele dieser Kleinunternehmen schließen müssen.

Dieser Fall unlauteren Wettbewerbs wurde bei den spanischen Behörden zurecht angezeigt, da die Rechtsvorschriften dieses Landes den Verkauf unter dem Selbstkostenpreis untersagen, wie er bei Tiernahrung vorkommt.

Wäre die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bereit, zu untersuchen, ob im beschriebenen Fall auch ein Verstoß gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Handel und Wettbewerb vorliegt?

Ist die Kommission nicht der Auffassung, daß diese Situation in Spanien im Widerspruch zum Schutz der Verbraucherrechte steht, da die Verbraucher dazu gezwungen sind, die genannten Erzeugnisse in Supermärkten einzukaufen?

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission

(15. März 2000)

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt die Kommission über keinerlei Hinweise, die die Einleitung eines Verfahrens gegen Hersteller von Tiernahrung in Spanien rechtfertigen würden, noch sind Beschwerden wegen der genannten Praktiken bei ihr eingegangen.

Die Tatsache, daß Tiernahrung in Supermärkten und kleinen Geschäften zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird, ist an sich noch kein Beweis für einen Verstoß gegen das EG-Wettbewerbsrecht. In einer Marktwirtschaft können unterschiedliche Preise auch einfach Ausdruck unterschiedlich starker Verhandlungspositionen der Beteiligten sein.

Da sich der Schwerpunkt möglicher Wettbewerbsverzerrungen in Spanien befindet, scheint zudem der spanische Servicio de Defensa de la Competencia die geeignetere Stelle zu sein, um diese Frage zu prüfen.

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