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Document 92000E000113

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0113/00 von Camilo Nogueira Román (Verts/ALE) an den Rat. Schuldenerlaß für die ärmsten Länder durch die Staaten der Europäischen Union.

    ABl. C 280E vom 3.10.2000, p. 179–179 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92000E0113

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0113/00 von Camilo Nogueira Román (Verts/ALE) an den Rat. Schuldenerlaß für die ärmsten Länder durch die Staaten der Europäischen Union.

    Amtsblatt Nr. 280 E vom 03/10/2000 S. 0179 - 0179


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0113/00

    von Camilo Nogueira Román (Verts/ALE) an den Rat

    (31. Januar 2000)

    Betrifft: Schuldenerlaß für die ärmsten Länder durch die Staaten der Europäischen Union

    Ergreift der Rat derzeit oder in naher Zukunft Initiativen im Hinblick auf einen Erlaß der Schulden der ärmsten Länder bei allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, was als Teil der weitreichenden Maßnahmen zu dem Beginn einer Phase einer ausgewogeneren weltweiten Entwicklung zur Beseitigung der extremen Armut zu sehen ist, unter der heute viele Länder zu leiden haben?

    Antwort

    (28. März 2000)

    Die Gebergemeinschaft hat auf der Jahrestagung der Weltbank sowie der des IWF im September 1999 in Washington eine Reihe ehrgeiziger politischer Beschlüsse gefaßt, mit denen eine enge Verbindung zwischen den Strategien zur Bekämpfung der Armut, den Strukturanpassungsprogrammen und der Entschuldungsinitiative hergestellt wird.

    In diesem Zusammenhang hat der AKP-EU-Ministerrat in Dezember 1999 beschlossen, daß nicht zugewiesene programmierbare Mittel des 8. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und früherer EEF in Form von Zuschüssen folgendermaßen verwendet werden können: zum einen zur Deckung der Forderungen in Verbindung mit ausstehenden Schulden und der Verpflichtung aus dem Schuldendienst der AKP-Staaten an die Gemeinschaft, die sich im Rahmen der Initiative für hochverschuldete arme Länder als erste qualifizieren (320 Mio. EUR), und zum anderen als Beitrag zur allgemeinen Finanzierung der Initiative für hochverschuldete arme Länder im Rahmen des von der Weltbank verwalteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (bis zu 680 Mio. EUR).

    Was die Auslandsverschuldung der hochverschuldeten armen Länder angeht, die nicht Mitglieder der AKP-Gruppe sind, so werden nach den einschlägigen Verfahren gesondert Beschlüsse gefaßt werden; zu diesem Zweck wird auf die Haushaltsmittel zurückgegriffen, die für die Entwicklungspolitik der Gemeinschaft zugunsten der Länder in Asien und Lateinamerika vorgesehen sind.

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