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Document 91999E002612

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2612/99 von Brigitte Langenhagen (PPE-DE) an die Kommission. Schärfere Interventionskriterien für Getreide.

ABl. C 280E vom 3.10.2000, p. 80–81 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E2612

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2612/99 von Brigitte Langenhagen (PPE-DE) an die Kommission. Schärfere Interventionskriterien für Getreide.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 03/10/2000 S. 0080 - 0081


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2612/99

von Brigitte Langenhagen (PPE-DE) an die Kommission

(12. Januar 2000)

Betrifft: Schärfere Interventionskriterien für Getreide

Der Feuchtigkeitsgehalt soll von 15 % noch einmal auf 14,5 % gesenkt werden. Jahrzehntelang lag die Grenze bei 16 %. In unserem maritimen Küstenklima mit andauernd hoher Luftfeuchtigkeit ist bei normaler Wetterlage schon die Grenze von 16 % nur an wenigen Sommertagen in der Ernte einzuhalten. Blickt man auf die Erntebedingungen der vergangenen Jahre, hätte unter diesen Bedingungen nur in Ausnahmesommern Getreide verkauft werden können. In den letzten 7 Jahren wäre die Ernte nur dreimal ohne künstliche Trocknung vermarktungsfähig gewesen! Ich bitte die Kommission, dazu folgende Fragen zu beantworten:

In welchem Stadium befindet sich das Verfahren?

Welche konkreten Hintergründe bewegen die Kommission zu einer erneuten Verschärfung der Interventionskriterien?

Ist der Kommission bekannt, daß bereits heute die Interventionskriterien in klimatisch ungünstigen Regionen B zum Beispiel Küstenregionen B nur durch hohen technischen Einsatz und damit mit erheblich höheren Produktionskosten eingehalten werden können?

Ist sich die Kommission bewußt, daß bei einer weiteren Verschärfung der Kriterien Landwirte in den beschriebenen Regionen dauerhafte Nachteile und Einbußen hinnehmen müssen, obwohl ihr Produkt keineswegs schlechter ist?

Plant die Kommission eine regionale Staffelung oder eine Härtefallregelung, um klimatische Nachteile auszugleichen?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(7. Februar 2000)

Die Kommission hat eine Diskussion über die Mindestqualität des zur Intervention angebotenen Getreides eingeleitet, um darauf hinzuwirken, daß die eingelagerte Ware besser der Nachfrage entspricht, insbesondere bei der Ausfuhr. Diese Diskussion begann im Oktober 1999 und ist noch nicht abgeschlossen.

Der vorgeschriebene Feuchtigkeitshöchstgehalt soll eine zufriedenstellende Lagerung des Getreides über einen verhältnismäßig langen Zeitraum gewährleisten. Deshalb wurde er auf 14,5 % festgesetzt. In den letzten Wirtschaftsjahren wurden Ausnahmen mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 15 % eingeräumt.

Auf dem freien Markt, sei es zum Binnenverbrauch oder für die Ausfuhr, wird im allgemeinen ein niedrigerer Feuchtigkeitsgehalt verlangt, um die Entwicklung von Toxinen und damit verbundene Qualitätsverluste zu vermeiden.

Ein höherer Feuchtigkeitsgehalt wird auf dem Markt nur bei sofortiger Verwertung oder mit entsprechendem Preisabschlag wegen der erforderlichen Trocknung eingeräumt. Es gibt keinen Grund, bei der Intervention anders zu verfahren, denn diese ist nicht als Absatzmöglichkeit gedacht, sondern nur als Zwischenstufe, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Ungeachtet der Anbauregion bzw. der klimatischen Bedingungen bei der Ernte kann der Erzeuger sein Getreide auf dem Markt absetzen, sofern er die dort verlangten Qualitätskriterien erfuellt, gegebenenfalls nach entsprechender Trocknung, wenn der Feuchtigkeitsgehalt zu hoch ist. Es handelt sich um ein normales Witterungsrisiko, dem bei jeder pflanzlichen Erzeugung Rechnung zu tragen ist.

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