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Document 91999E002543

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2543/99 von Neil MacCormick (Verts/ALE) an die Kommission. EU-Erweiterung, Freizügigkeit für Ärzte und Sicherheit der Patienten.

ABl. C 280E vom 3.10.2000, p. 69–70 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E2543

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2543/99 von Neil MacCormick (Verts/ALE) an die Kommission. EU-Erweiterung, Freizügigkeit für Ärzte und Sicherheit der Patienten.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 03/10/2000 S. 0069 - 0070


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2543/99

von Neil MacCormick (Verts/ALE) an die Kommission

(4. Januar 2000)

Betrifft: EU-Erweiterung, Freizügigkeit für Ärzte und Sicherheit der Patienten

Nach der EU-Erweiterung haben Ärzte und andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen in den neuen Mitgliedstaaten das Recht auf Anerkennung ihrer Berufsnachweise und Ausübung ihres Berufs in der gesamten EU.

Wie gedenkt die Kommission zu überprüfen, daß die Standards der ärztlichen Ausbildung in den Bewerberländern in Einklang mit den EU-Mindeststandards gemäß Richtlinie 93/16/EWG(1) stehen?

Welche Rolle hat die Kommission bei diesem Prozeß der Überprüfung vorgesehen für:

1. Vertreter der praktizierenden ärztlichen Berufe in der EU?

2. Vertreter der akademischen Medizin und der medizinischen Ausbildungsstätten in der EU?

3. Vertreter der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten?

4. die 1.-3. entsprechenden Vertreter in den Bewerberländern?

5. den Beratenden Ausschuß für die ärztliche Ausbildung?

Welche Pläne hat die Kommission für die Einleitung eines solchen Überprüfungsprozesses, falls ein solcher noch nicht begonnen wurde? Welche Rolle hätten die einzelnen obengenannten Interessenvertreter bei diesem Prozeß?

(1) ABl. L 165 vom 7.7.1993, S. 1.

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(27. Januar 2000)

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten davon in Kenntnis setzen, daß sie eine Reihe von Maßnahmen ergreift um zu überprüfen, ob die Bewerberländer dem Acquis und damit auch den Mindeststandards der Gemeinschaft für die Ausbildung von Ärzten entsprechen, wie sie in der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise festgelegt sind.

Der Screening-Prozeß, der für alle Bewerberländer (mit Ausnahme der Türkei) durchgeführt wurde und den Acquis bis zum 31. Dezember 1998 umfaßte, hat es der Kommission ermöglicht, Informationen über die Standards der Ausbildung der Ärzte in diesen Ländern zu erhalten. Diese Informationen werden bis zum Beitritt im Zuge der Weiterentwicklung des Acquis und der weiteren Vorbereitung der Bewerberländer auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union laufend aktualisiert. Dem Rat werden regelmäßige Berichte über den Stand in den einzelnen Bewerberländern vorgelegt, da schließlich die Mitgliedstaaten über die Beitritte entscheiden müssen.

Die Kommission ist der Auffassung, daß neben dem Screening auch die sonstigen notwendigen Strukturen und Instrumente vorhanden sind, um eine effektive Überwachung und Überprüfung der Fortschritte zu gewährleisten. Durch die Institutionen des Europa-Abkommens, die regelmäßigen Berichte, die Beitrittspartnerschaften und das Nationale Programm zur Übernahme des Acquis hat die Kommission genug Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Bewerberländer der Richtlinie 93/16/EWG sowie dem gesamten Acquis entsprechen.

Der Herr Abgeordnete fragt nach der Rolle, die in diesem Prozeß von den beteiligten Gruppen in der Gemeinschaft und in den Bewerberländern wie den praktizierenden Ärzten, Vertretern der akademischen Medizin und der medizinischen Ausbildungsstätten, Vertretern der nationalen Behörden und dem Beratenden Ausschuß für die ärztliche Ausbildung (ACMT) gespielt wird. Im institutionellen Rahmen der Gemeinschaft ist es Aufgabe der Kommission, dem Rat Bericht zu erstatten. Die im Rat vertretenen Mitgliedstaaten haben dann zu gewährleisten, daß ihre Behörden und andere beteiligte Parteien in geeigneter Form unterrichtet werden. Die Bewerberländer sind natürlich für ihre eigenen Verfahren in diesem Prozeß selbst verantwortlich. Der ACMT ist in der Vergangenheit über die allgemeinen Fortschritte im Rahmen des Beitritts unterrichtet worden, jedoch ohne daß die Frage der Durchführung korrekter Verfahren auch bei der Durchführung der Beitrittsverhandlungen aufgeworfen worden wäre.

Der Überprüfungsprozeß hat also bereits begonnen und wird wie oben beschrieben durchgeführt.

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