EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 91999E002458

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2458/99 von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission. Europäische Schreibwarenindustrie.

ABl. C 280E vom 3.10.2000, p. 47–48 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

91999E2458

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2458/99 von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission. Europäische Schreibwarenindustrie.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 03/10/2000 S. 0047 - 0048


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2458/99

von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission

(16. Dezember 1999)

Betrifft: Europäische Schreibwarenindustrie

Die europäischen Hersteller von Schreibwaren (Füllfederhalter, Bleistifte, Kugelschreiber usw.) und Bürobedarfsartikeln leiden erheblich darunter, daß der europäische Markt von Nachahmungserzeugnissen italienischer und europäischen Markenerzeugnisse überschwemmt wird, zu Preisen, die um 50 %-60 % unter dem tatsächlichen Wert liegen.

Betrieben wird dieser unlautere Wettbewerb vor allem Drittländern wie China, Indien, Taiwan und Indonesien, die europaweit über Tausende von Importeuren verfügen und mittlerweile auch erreicht haben, daß ihre Erzeugnisse auf nationalen und internationalen Messen der Branche ausgestellt werden.

Diese weitverbreitete widerrechtliche Situation ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: unzureichende Kontrollen der Behörden, lange Dauer (viele Jahre, besonders in Italien) der Zivilprozesse in Marken- und Patentschutzangelegenheiten, unzureichende Zahlungsfähigkeit der Importeure (häufig Strohfirmen mit minimal ausgestatteten Büros, Fax und Telefon, die binnen weniger Stunden abgebaut und an einen anderen Ort unter anderem Namen verlegt werden können).

Darüber hinaus verletzten diese Hersteller systematisch die strengen Sicherheitsvorschriften, die für die europäischen Hersteller gelten, und gefährden dadurch die Gesundheit der Bürger und insbesondere von Kindern, die häufig die Endverbraucher dieser Erzeugnisse sind.

Wenn diese unrechtmäßigen, unlauteren Wettbewerbsverhältnisse noch länger anhalten, werden die europäischen und insbesondere die italienischen Unternehmen der Branche gezwungen sein, ihre Betriebe zu schließen, was zahllose Arbeitsplätze kosten und den Markt aufs Schwerste schädigen wird, da er weiterhin zu Lasten der Verbraucher mit gefährlichen, qualitativ minderwertigen Erzeugnissen überschwemmt wird.

Kann die Kommission erläutern, was rasch und gezielt gegen diese widerrechtliche Situation zu unternehmen ist?

Kann sie dafür sorgen, daß die Einfuhr der einschlägigen Erzeugnisse aus Ländern begrenzt wird, die, da sie spezifische Standortvorteile ausnutzen (im Vergleich zu Europa lächerlich niedrige Arbeitskosten, keine oder so gut wie keine Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz, keiner Vorschriften betreffend die Qualität und Sicherheit der Erzeugnisse) einen ordnungsgemäßen, lauteren Wettbewerb mit den europäischen Unternehmen unmöglich machen?

Antwort von Herrn Lamy im Namen der Kommission

(28. Januar 2000)

Der Herr Abgeordnete hat mehrere wichtige Fragen zu der Aktion der Gemeinschaft zur Lösung der Probleme angeschnitten, die durch die Herstellung und Vermarktung nachgeahmter Waren durch Unternehmen in einer Anzahl von Drittländern entstehen. Es ist klar, daß die Vermarktung nachgeahmter oder unerlaubt hergestellter Waren die Inhaber von Warenzeichen, gesetzestreue Hersteller und Handelstreibende schädigt und die Verbraucher irreführt. Wie der Herr Abgeordnete mit Recht betonte, können nachgeahmte Waren auch die Volksgesundheit gefährden.

Damit keine nachgeahmten Waren auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen und dort verkauft werden, hat die Gemeinschaft Vorschriften und Regelungen zum wirksamen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) in der Gemeinschaft angenommen. Insbesondere ermöglicht es die Verordnung (EG) Nr. 241/1999 des Rates vom 25. Januar 1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3295/94 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr(1) den Zollbehörden der Gemeinschaft, die Überführung der Nachahmung oder Fälschung verdächtiger Waren in den freien Verkehr auszusetzen, während der Inhaber von Schutzrechten bei den einzelstaatlichen Behörden Verstoßverfahren einleitet. Die Kommission arbeitet zur Zeit im Rahmen des Programms Zoll 2002 mit den Mitgliedstaaten eng zusammen, um die Zollbeamten und Wirtschaftsbeteiligten zu unterstützen, die Informationen besser auszutauschen und die von der Zollbehörde Inhabern von Schutzrechten gebotene Dienstleistung durch eine intensivere Ausbildung der für die Rechte an geistigem Eigentum zuständigen Zollbeamten zu verbessern.

Ferner nahm die Kommission im Oktober 1998 ein Grünbuch zur Bekämpfung der Nachahmung und Piraterie auf dem Binnenmarkt(2) an, mit dem eine umfassende Konsultation eingeleitet wird, um die Bekämpfung der Piraterie in der Gemeinschaft zu verstärken.

Wie der Herr Abgeordnete richtig darlegte, muß sich eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Nachahmungen auf die Beseitigung des Problems an der Quelle, d.h. in dem Herstellungsland solcher Waren, konzentrieren. Ein wichtiger Schritt zur Verstärkung des weltweiten Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum wird am 1. Januar 2000 getan, wenn die Entwicklungsländer (mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten Länder) die Vorschriften der Welthandelsorganisation über den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (das wohlbekannte Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIP-)Abkommen) in vollem Umfang anwenden müssen. Zur Durchführung der WTO-Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums sind diese Länder verpflichtet, in allen Fällen vorsätzlicher kommerzieller Nachahmung von Handelsmarken Strafverfahren und Strafen vorzusehen.

Zu der Einstellung des Herrn Abgeordneten bezüglich der in Entwicklungsländern vorherrschenden wirtschaftlichen Verhältnisse bemerkt die Kommission, daß niedrige Lohnkosten einer der Schlüsselfaktoren ihre komparativen Vorteile und eine Voraussetzung dafür sind, sie in die Lage zu versetzen, sich stärker in die Weltwirtschaft zu integrieren und die wirtschaftliche Entwicklung fortzusetzen. Die Kommission ist der Auffassung, daß sie mit zunehmender Erhöhung ihres Lebensstandards selbst ein Interesse daran haben, die Arbeitsbedingungen, einschließlich Sicherheit, Gesundheit und anderer Aspekte, zu verbessern.

(1) ABl. L 27 vom 2.2.1999.

(2) KOM(98) 569 endg.

Top