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Document 91999E002382

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2382/99 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Auswirkungen des Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommens mit Südafrika auf das südliche Afrika.

ABl. C 280E vom 3.10.2000, p. 36–37 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E2382

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2382/99 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Auswirkungen des Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommens mit Südafrika auf das südliche Afrika.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 03/10/2000 S. 0036 - 0037


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2382/99

von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission

(16. Dezember 1999)

Betrifft: Auswirkungen des Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommens mit Südafrika auf das südliche Afrika

Das bilaterale Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Südafrika wurde vor kurzem verabschiedet. Damit wird der südafrikanische Markt für 86 % der EU-Erzeugnisse geöffnet. Die 15 EU-Mitgliedstaaten öffnen ihren Markt für 95 % der südafrikanischen Erzeugnisse. Da Südafrika Mitglied zweier regionaler Übereinkommen ist, wird dieses Abkommen auch Auswirkungen auf andere Länder in dieser Region haben.

Südafrika bildet mit Botswana, Namibia, Lesotho und Swasiland eine Zollunion. Diese fünf Länder dürfen an den gemeinsamen Grenzen keine Einfuhrabgaben erheben. Infolgedessen werden die EU-Erzeugnisse über Südafrika abgabenfrei gehandelt, obwohl Botswana, Namibia, Lesotho und Swasiland für ihre Einkünfte von Einfuhrabgaben äußerst abhängig sind. Außerdem verhandelt Südafrika mit den 10 anderen SADC-Mitgliedern über eine Handelsliberalisierung. Solange kein Abkommen erzielt wird, ist der Zugang von Unternehmen aus den SADC-Ländern zum südafrikanischen Markt schwieriger als für ihre EU-Konkurrenten.

Am 22. September 1998 erklärte Herr Pinheiro in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage E-2287/98(1) von Herrn Jaak Vandemeulebroucke, daß die Kommission erwartet, daß sich das vorgesehene Abkommen positiv auf die wirtschaftliche Dynamik sowohl in Südafrika als auch in den anderen Staaten der Region auswirken wird.

1. Welche Einnahmen erzielten Botswana, Namibia, Lesotho und Swasiland durch die Erhebung von Einfuhrzöllen auf EU-Erzeugnisse in den Jahren 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999?

2. Welche geschätzten Einnahmen ergeben sich durch Einfuhrzölle auf EU-Erzeugnisse in Botswana, Namibia, Lesotho und Swasiland für die Jahre 2000 und 2001?

3. Welche Indikatoren weisen darauf hin, daß sich das Abkommen positiv auf die wirtschaftliche Dynamik in Botswana, Namibia, Lesotho und Swasiland auswirken wird?

4. Welche Indikatoren weisen darauf hin, daß sich das Abkommen positiv auf die wirtschaftliche Dynamik in den übrigen SADC-Ländern auswirken wird?

(1) ABl. C 118 vom 29.4.1999, S. 51.

Antwort von Herrn Nielson im Namen der Kommission

(25. Januar 2000)

Eine von der Kommission finanzierte ausführliche Studie wurde von dem botswanischen Institut zur Analyse der Entwicklungspolitik durchgeführt, um die voraussichtliche Auswirkung des Freihandelsabkommens zwischen der Gemeinschaft und Südafrika auf die Wirtschaft von Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland zu beurteilen und Vorschläge zu unterbreiten, die es diesen Staaten ermöglichen sollen, die erwarteten Vorteile auf ein Hoechstmaß zu steigern und gleichzeitig alle möglichen nachteiligen Auswirkungen möglichst gering zu halten.

Die von dem gemeinsamen Einnahmenfonds dieser Länder abgeleiteten durchschnittlichen Jahreseinkünfte (als Prozentsatz des BIP) sind folgende: Botswana: 17,1 %, Lesotho: 41,7 %, Namibia: 27,6 % und Swasiland: 44,8 %.

Die geschätzten Auswirkungen des Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommen (durch das der gemeinsame Einkommensfonds wegen niedrigerer Zölle verringert wird) auf die gesamten Einnahmen dieser Länder sind folgende: Botswana: 5,3 %, Lesotho: 12,9 %, Namibia: 8,6 % und Swasiland 13,9 %. In Wirklichkeit dürfte die Einbuße weit geringer sein, weil von Südafrika viele empfindliche Waren von der Liberalisierung ausgeschlossen wurden, und es besteht kein Grund zur Annahme, daß es zu einem anhaltenden Defizit kommen wird. Die Gemeinschaft ist bereit, diese Länder bei der Durchführung der Steuerreform zu unterstützen, die erforderlich ist, um ihre Einnahmequellen zu diversifizieren, und die unabhängig von dem Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommen nötig ist.

Vorteile wird es gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer geben. Die Wirtschaftskreise werden Zugang zu einem billigeren, hochwertigeren und stärker diversifizierten Lieferangebot für ihre Betriebsmittel und Produktionsgüter erhalten. Somit werden sich ihre Aussichten für Investitionen, Export und Einstellung von zusätzlichem Personal verbessern. Die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Aufschwung der Investitionen in der Zollunion für das Südliche Afrika werden voraussichtlich die wichtigsten positiven Auswirkungen des Freihandelsabkommens sein. Dies wird eine Absatzsteigerung innerhalb der Wirtschaften von Botswana, Lesotho, Nambia und Swasiland bewirken und es ihren Finanzministerien ermöglichen, durch eine andere Steuerregelung Einkünfte zu erzielen.

Die Beziehung zwischen der SADC und dem Freihandelsabkommen ist in der Praxis schwieriger zu behandeln, weil die SADC durch Aushandlung ihres eigenen Freihandelsabkommens sich noch zu einer Freihandelsorganisation entwickeln muß. Die allgemeine Politik der Gemeinschaft, die wirtschaftliche Integration auf regionaler Ebene zu fördern, gewährleistete, daß sie keinen besseren Zugang zu dem südafrikanischen Markt als die SADC-Länder erhielt; beispielsweise behielt Südafrika seinen SADC-Partnern bestimmte Handelserleichterungen im Textilsektor vor. Außerdem müssen gemäß dem Handelsprotokoll der SADC alle im Rahmen des Freihandelsabkommens mit Südafrika der Gemeinschaft eingeräumten Handelserleichterungen auf alle SADC-Mitglieder ausgedehnt werden. Dadurch wird den SADC-Ländern ein besserer Zugang zu dem südafrikanischen Markt gewährleistet.

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