EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 91999E002311

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2311/99 von Carlos Westendorp y Cabeza (PSE) an den Rat. Beihilfen für den Schiffbau.

ABl. C 280E vom 3.10.2000, p. 23–24 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

91999E2311

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2311/99 von Carlos Westendorp y Cabeza (PSE) an den Rat. Beihilfen für den Schiffbau.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 03/10/2000 S. 0023 - 0024


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2311/99

von Carlos Westendorp y Cabeza (PSE) an den Rat

(13. Dezember 1999)

Betrifft: Beihilfen für den Schiffbau

Die europäische Schiffbauindustrie steht vor großen Schwierigkeiten. Für die Europäische Union muß es eine Priorität sein, die Zukunft einer wettbewerbsfähigen Schiffbauindustrie zu gewährleisten, die zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beiträgt und in einer Reihe von Regionen, die zum Teil hohe Arbeitslosenquoten aufweisen, Arbeitsplätze garantiert.

Im ihrem Bericht an den Rat über die Lage des Schiffbaus in der Welt stellt die Europäische Kommission fest, daß das staatliche Beihilfesystem Südkoreas für die Schiffbauindustrie den Weltmarkt in diesem Sektor destabilisiert. Hat der Rat die Höhe dieser Beihilfen beziffert, um Maßnahmen planen zu können, die Abhilfe in dieser Situation schaffen?

In der Verordnung Nr. 1540/98(1) des Rates vom 29. Juni 1998 werden neue Bestimmungen für die staatlichen Schiffbaubeihilfen bis Dezember 2000 festgelegt. Gedenkt die Kommission diese Beihilfen für die Produktion in Europa als Vorsichtsmaßnahme zu verlängern, bis die nähere Untersuchung der Beihilfen für diesen Sektor in Südkorea abgeschlossen ist?

Der Rat Industrie wird am Dienstag, 9. November 1999, zusammentreffen. Gedenkt der Rat, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen? Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt er zu ergreifen?

(1) ABl. L 202 vom 18.7.1998, S. 1.

Gemeinsame Antwort auf die Schriftlichen Anfragen E-2290/99, E-2311/99 und E-2351/99

(13. März 2000)

1. In bezug auf die von den Abgeordneten vorgetragenen berechtigten Anliegen möchte der Rat zunächst daran erinnern, daß

- die allgemeinen Bestimmungen über die Beihilfen für den Schiffbau Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 1540/98 des Rates vom 29. Juni 1998(1) sind;

- die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1013/97 des Rates vom 2. Juni 1997(2) Beihilfen speziell für bestimmte in Umstrukturierung befindliche Werften in Deutschland und Spanien genehmigt hat.

2. Auf seiner Tagung am 9. November 1999 befaßte sich der Rat (Industrie) mit zwei von der Kommission zu folgenden Themen vorgelegten Berichten:

- Lage des Weltmarkts im Schiffbausektor (gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1540/98 erstellter Bericht)

- Überwachung der Schiffbau-Umstrukturierungsprogramme in Deutschland und Spanien (vierter gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/97 erstellter Bericht).

3. Zum Abschluß seiner Beratungen über dieses Thema nahm der Rat Schlußfolgerungen zur Lage des Weltmarkts im Schiffbausektor an, in denen er zusammenfassend insbesondere folgendes zum Ausdruck brachte:

- seine Besorgnis angesichts der Krise, die der Sektor infolge der von der Republik Korea verursachten Überkapazitäten und sehr niedrigen Preise erfährt, und seine Aufforderung an die Kommission, den Dialog mit diesem Land wiederaufzunehmen, um dem unlauteren Wettbewerb ein Ende zu setzen;

- seine Aufforderung an die Industrie, die Mitgliedstaaten und die Kommission, möglichst viele Beweise für das wettbewerbsfeindliche Verhalten zusammenzutragen, damit geeignete Maßnahmen im Rahmen der WTO getroffen werden können;

- seinen Appell an den IWF und die Weltbank, zu untersuchen, ob die Bedingungen, unter denen die Unterstützung der Republik Korea infolge der Wirtschaftskrise seinerzeit veranlaßt wurde, nach wie vor erfuellt sind;

- seine Aufforderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, sich in den entsprechenden internationalen Gremien, einschließlich der OECD, weiterhin darum zu bemühen, daß unverzüglich faire Wettbewerbsbedingungen für diesen Sektor durchgesetzt werden.

Schließlich begrüßte der Rat in diesen Schlußfolgerungen die Entschlossenheit der Kommission, ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 12 der Verordnung Nr. 1540/98(3) weiterhin nachzukommen und so bald wie nötig über die Entwicklungen Bericht zu erstatten.

Der Rat (Industrie) beabsichtigt, diesen Punkt auf die Tagesordnung für den 18. Mai 2000 zu setzen.

(1) ABl. L 202 vom 18.7.1998, S. 1-10.

(2) ABl. L 148 vom 6.6.1997, S. 1-3.

(3) Artikel 12: Die Kommission unterbreitet dem Rat regelmäßig einen Bericht über die Marktlage und gibt eine Einschätzung darüber ab, ob die europäischen Werften von wettbewerbsverzerrenden Praktiken betroffen sind. Stellt sich heraus, daß die Schiffbauindustrie durch wettbewerbsverzerrende Praktiken irgendwelcher Art geschädigt wird, so schlägt die Kommission dem Rat gegebenenfalls Maßnahmen vor, mit denen dem Problem begegnet werden kann.Der erste Bericht wird dem Rat spätestens am 31. Dezember 1999 vorgelegt..

Top