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Document 51999AP0243

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Entwurf einer Entschließung des Rates über die rechtmäßige Überwachung von Telekommunikation in bezug auf neue Technologien (10951/2/ 98 - C4-0052/99 99/0906(CNS))(Verfahren der Konsultation)

ABl. C 279 vom 1.10.1999, p. 498 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51999AP0243

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Entwurf einer Entschließung des Rates über die rechtmäßige Überwachung von Telekommunikation in bezug auf neue Technologien (10951/2/ 98 - C4-0052/99 99/0906(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Amtsblatt Nr. C 279 vom 01/10/1999 S. 0498


A4-0243/99

Entwurf einer Entschließung des Rates über die rechtmässige Überwachung von Telekommunikation in bezug auf neue Technologien (10951/2/98 - C4-0052/99 - 99/0906(CNS))

Der Entwurf wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 1)

Erwägung -1 (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats vom 28. Januar 1981 über den Schutz personenbezogener Daten,

(Änderung 2)

Erwägung 1a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

unter Hinweis auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr(1),

__________

(1) ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.

(Änderung 3)

Ziffer 3a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

3a. Es besteht nicht die Absicht, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der die InternetDiensteanbieter zwingen würde, sich aufgrund der finanziellen, die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigenden Belastungen ausserhalb der Union niederzulassen.

(Änderung 4)

Ziffer 3b (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

3b. Der Rat beabsichtigt, bis zum 1. Juli 2000 zu prüfen, inwieweit die Mitgliedstaaten diese Entschließung sowie die Entschließung des Rates vom 17. Januar 1995 über die rechtmässige Überwachung des Fernmeldeverkehrs in nationales Recht umgesetzt haben.

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Entwurf einer Entschließung des Rates über die rechtmässige Überwachung von Telekommunikation in bezug auf neue Technologien (10951/2/98 - C4-0052/99 - 99/0906(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Entwurfs des Rates (10951/2/98 - 99/0906(CNS)),

* vom Rat gemäß Artikel K.6 Absatz 2 (jetziger Artikel 39 Absatz 1) des EU-Vertrags konsultiert (C4-0052/99),

* gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte (A4-0243/99),

1. billigt den Entwurf des Rates vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen,

2. verlangt, erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Entwurf entscheidend zu ändern,

3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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