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Document 31999Y0623(01)

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen das Beschäftigungspotential der Tourismuswirtschaft Folgemaßnahmen im Anschluß an die Wertungen und Empfehlungen der High Level Group für Tourismus und Beschäftigung

    ABl. C 178 vom 23.6.1999, p. 3–13 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    31999Y0623(01)

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen das Beschäftigungspotential der Tourismuswirtschaft Folgemaßnahmen im Anschluß an die Wertungen und Empfehlungen der High Level Group für Tourismus und Beschäftigung

    Amtsblatt Nr. C 178 vom 23/06/1999 S. 0003 - 0013


    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Das Beschäftigungspotential der Tourismuswirtschaft

    Folgemaßnahmen im Anschluß an die Wertungen und Empfehlungen der High Level Group für Tourismus und Beschäftigung

    (1999/C 178/03)

    EINLEITUNG

    Die Europakonferenz für Tourismus und Beschäftigung, die von der luxemburgischen Ratspräsidentschaft und der Kommission im November 1997 organisiert wurde, war der Impulsgeber für ein erneutes Bemühen, den bedeutenden Beitrag des Tourismus bei der Begegnung der wesentlichen Herausforderungen in Europa am Vorabend des XXI. Jahrhunderts zu analysieren. Durch seine Fähigkeit, eine größere Kohäsion zwischen den Regionen Europas zu erzielen, einschließlich der periphersten Gebiete innerhalb der Union, in denen der Tourismus häufig die wesentliche Einnahme- und Beschäftigungsquelle ist, nimmt der Tourismus einen entscheidenden Platz bei der Integration der europäischen Wirtschaftsregionen sowie bei der Verbesserung ihrer kulturellen und natürlichen Ressourcen ein. Eine Reihe von wichtigen Faktoren wird zusammengenommen neue Marktchancen für europäische Unternehmen, insbesondere KMU, eröffnen und die Bürger Europas näher zusammenbringen sowie ihre Werte teilen. Darunter befinden sich Phänomene des "demographischen Alterns", das die europäische Gesellschaft in den kommenden Jahrzehnten grundlegend verändern wird(1).

    Des weiteren wird die Einführung des Euro, die Vollendung des Liberalisierungsprozesses des Transportwesens sowie die Entwicklungen der Verkehrsnetze und das effizientere Funktionieren des Binnenmarktes die Mobilität des Bürgers erhöhen und zu einer steigenden Internationalisierung europaweiter Touristenströme beitragen. Diese Entwicklungen werden unterstützt durch die rasant steigende Ausbreitung neuer Technologien und Mittel in der Informationsgesellschaft, wodurch auch die Nachfrage nach tourismusbezogenen Aktivitäten und Dienstleistungen weiter steigen wird.

    Beschäftigung ist ein eminent wichtiger Aspekt bei den Schwerpunktmaßnahmen der Kommission für die Tourismuswirtschaft. Daß der Verbindung zwischen Tourismus und Beschäftigung Vorrang eingeräumt wird, auch unter dem Aspekt einer generellen Einbindung von Beschäftigungsmaßnahmen in die Gemeinschaftspolitik, verdeutlichen folgende Punkte:

    - Die Erkenntnis, daß in Europa bereits ein beträchtlicher Anteil an Arbeitsplätzen verschiedenster Art mit dem Tourismus zusammenhängen und daß dieser Sektor ein hohes Potential zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze aufweist (laut Vorhersagen können im Fremdenverkehr bis 2010 bei einer jährlichen Wachstumsrate von 1,0 bis 1,5 % zusätzlich zu den derzeit 9 Mio. Arbeitsplätzen zwischen 2,2 und 3,3 Mio. weitere geschaffen werden(2).

    - Die Bedeutung der Tourismuswirtschaft, die in allen EU-Staaten eine wichtige Rolle spielt (etwa 2 Mio. meist kleine und mittlere Unternehmen erwirtschaften 5,5 % des BIP und stellen 6 % der Arbeitsplätze sowie 30 % des Außenhandels im Dienstleistungsverkehr), stärker und zielführender einzubinden. Sie könnte bei der Erprobung der europäischen Beschäftigungsstrategie im Dienstleistungssektor einen wertvollen Beitrag leisten.

    - Die herausragende Funktion und die besondere Verantwortung der staatlichen Stellen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie die unterstützende Funktion der Europäischen Gemeinschaft bei der Schaffung von günstigen Bedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus.

    Im Bericht der High Level Group für Tourismus und Beschäftigung (HLG) und im Bericht des Europäischen Parlaments über die Schaffung von Arbeitsplätzen mit Zukunftsaussicht in Europa(3) wird diese Analyse bestätigt und die Notwendigkeit für eine verbesserte Koordinierung der Initiativen auf verschiedenen Ebenen unterstrichen, mit denen das Potential des Tourismus zur Schaffung von zusätzlichen und hochwertigeren Arbeitsplätzen durch eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung ausgeschöpft werden kann. Dazu ist ein integriertes und sektorübergreifendes Konzept für die Planung, Entwicklung und Durchführung touristischer Aktivitäten erforderlich, das den Schutz und die überlegte Nutzung der Umwelt und der sozialen Gegebenheiten in Reisezielen angemessen einbezieht.

    Mit dieser Mitteilung wird, ebenso wie mit den Wertungen und Empfehlungen der High Level Group, die Forderung des Ministerrats aufgegriffen, den Zusammenhang zwischen Tourismus und Beschäftigung in den Mittelpunkt des Interesses zu rücken(4). Hier zeigt sich auch der Wunsch des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner, Mittel und Voraussetzungen für einen möglichst weitreichenden Beitrag des Tourismus zur Beschäftigung zu erkunden sowie die Umsetzung von positiven Maßnahmen zu fördern um sicherzustellen, daß dieses Potential ausgeschöpft wird.

    Dies könnte dem Sektor zu einem ausgeprägteren Profil verhelfen. Bisher blieb ihm ein solches aufgrund der Zersplitterung der Branche versagt, was in gewisser Hinsicht die politische Vernachlässigung des Tourismus als Beschäftigungsquelle erklärt.

    Die Wertungen und Empfehlungen des Berichts sowie die von der High Level Group vorgeschlagenen Folgemaßnahmen machen deutlich, daß ein verbesserter und koordinierter Ansatz auf Gemeinschaftsebene erforderlich ist, um die Prioritäten und Politiken der Union und der Mitgliedstaaten aufrechterhalten zu können. Dieses Ziel würde durch einen maßgerechten Ansatz erreicht werden, der mit den verfügbaren Mitteln im Einklang steht und der eine wirtschaftliche und effiziente Haushaltsführung gewährleistet.

    1. AUF DEM ERREICHTEN AUFBAUEN

    Der Ministerrat (Fremdenverkehr) wies in seiner Sitzung am 26. November 1997 auf den bedeutenden Beitrag hin, den eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des europäischen Fremdenverkehrs zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten leisten kann. Unter Würdigung der Ergebnisse der Europäischen Konferenz über Tourismus und Beschäftigung am 4. und 5. November 1997, die unter dem Vorsitz Luxemburgs abgehalten wurde, forderte der Rat die Europäische Kommission auf, dieses Thema näher zu untersuchen und über den Stand der Fortschritte zu berichten.

    Anfang 1998 wurde unter Leitung der Kommission und in Absprache mit den Mitgliedstaaten die High Level Group für Tourismus und Beschäftigung eingesetzt. Sie legte im Oktober 1998 ihre Wertungen und Empfehlungen vor und schloß damit eine wichtige erste Phase ihrer Reaktion auf die Anfrage des Rates ab. Als Ergebnis liegt nun vor:

    - Eine realistische Einschätzung der Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen in bestimmten Zweigen und Tätigkeitsbereichen, die mit Tourismusdienstleistungen in Verbindung stehen;

    - eine Analyse der wichtigsten Stärken und Schwächen des europäischen Arbeitsmarkts in der Tourismuswirtschaft;

    - ein strategischer Überblick über die Voraussetzungen und Maßnahmen für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und für eine qualitative Verbesserung der Arbeitsplätze im Tourismussektor sowie praktische Empfehlungen für die Betroffenen.

    Die umfassenden Empfehlungen im Bericht der High Level Group sind darauf ausgerichtet,

    - die Tourismusunternehmen zu veranlassen, sich stärker an den Wünschen der Gäste zu orientieren,

    - durch Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Tourismusmarkt zu beleben,

    - tourismusrelevante Infrastrukturen zu modernisieren und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern,

    - die Humanressourcen im Tourismus zu entwickeln,

    - die nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu unterstützen.

    Die Empfehlungen richten sich an:

    - die Sozialpartner und insbesondere die Unternehmen,

    - die staatlichen Stellen sowie die Büros für die Entwicklung und Förderung des Tourismus,

    - die Europäische Union.

    Es herrscht weitgehend Einigkeit darüber, daß die europäische Tourismuswirtschaft am wirkungsvollsten zu Wachstum und Beschäftigung sowie zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen kann, wenn der Tourismuswirtschaft eine größere Bedeutung beigemessen würde, und wenn die einschlägigen Politikbereiche der Gemeinschaft stärker integriert würden. Dadurch könnten

    - die berechtigten Wünsche und Sorgen der Branche auf den verschiedenen Ebenen leichter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden,

    - die Modernisierung der tourismusbezogenen Dienstleistungen und die Entwicklung einer neuen Unternehmenskultur im Tourismus gefördert werden, so daß die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors gestärkt wird und er sich gegenüber der scharfen Konkurrenz außereuropäischer Reiseziele behaupten kann.

    2. AUF INFORMATIONEN UND "BEST PRACTICE" IN EINEM EUROPÄISCHEN RAHMEN AUFBAUEN

    Mit der unverzüglichen Veröffentlichung des Berichts in allen Amtssprachen der EU und seiner großflächigen Verbreitung durch die Kommission begann die zweite Aktionsphase, in der öffentliche Stellen, Fachverbände und die Tourismusunternehmen dazu veranlaßt werden sollten, die aufgezeigte Problematik im Licht ihrer eigenen Erfahrungen zu betrachten und konkrete Maßnahmen entsprechend umzusetzen.

    Dieser Prozeß läuft bereits in den meisten Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Ländern Norwegen und Island, wie auf der Sondersitzung des beratenden Ausschusses für Tourismus am 10. März 1999 in Berlin festgestellt wurde. Bei dieser Gelegenheit begrüßten die Vertreter der Mitgliedstaaten den Bericht der High Level Group als äußerst positiv. Er sei sehr wertvoll und werde unter anderem dazu beitragen, daß die Bedeutung des Tourismus stärker anerkannt werde.

    An Initiativen der Mitgliedstaaten zu von der High Level Group angeführten Themen ist erkennbar, daß sich die Ansichten über die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismussektors im Interesse von Wachstum und Beschäftigung immer stärker annähern. Ebenso wird allgemein anerkannt, daß dieses gemeinsame Ziel leichter erreichbar wäre, wenn der Informationsaustausch verbessert würde und Synergieeffekte bei den vielfältigen nationalen und gemeinschaftlichen tourismusbezogenen Initiativen genutzt würden.

    Die Anregungen, die die Kommission zum Thema Tourismus und Beschäftigung gegeben hat, haben mitgeholfen, sorgfältigere Analysen zu erstellen und das Bewußtsein für die notwendigen Maßnahmen zu stärken. Sie unterstreichen die Bedeutung umfassender Konsultationen und guter Zusammenarbeit im Anschluß an die Wertungen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe. Darüber hinaus wird deutlich, daß zielführende Folgemaßnahmen in Form einer kohärenten langfristigen Strategie erforderlich sind.

    Die Anregungen der High Level Group erfordern ein gemeinsames Bemühen, das besteht aus:

    - der Entwicklung angemessener Rahmenbedingungen und Instrumente sowie die vermehrte Nutzung der Möglichkeiten tourismusbezogener Gemeinschaftsprogramme;

    - der Einsicht, daß der Tourismus durch ausgewogene und nachhaltige Programme in diesem Bereich, die sich in einen integrierten politischen Ansatz einfügen, zu einem zusätzlichen Schlüsselelement bei der Verfolgung der Hauptziele der europäischen Politik werden kann. In der Folge würde der Tourismussektor in die Strukturreformen einbezogen und ebenso in den europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien berücksichtigt werden.

    Die Strategie sollte Maßnahmen in den drei Problembereichen enthalten, die sich eindeutig aus den Empfehlungen der Arbeitsgruppe ergeben, und zwar:

    - Wissen, Know-how und Fachkenntnisse im Tourismussektor müssen verbessert werden.

    - Für den Tourismus relevante Gemeinschaftsinitiativen und -programme müssen umfassender bekannt und zugänglich gemacht werden.

    - Der Informationsaustausch über Entwicklungsinitiativen und legislative Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Tourismus, die von einzelstaatlichen Behörden getroffen werden, ist zu verstärken.

    Praktisch könnte eine solche Strategie folgende wesentliche Elemente enthalten:

    - Verabschiedung eines Mehrjahres(rahmen)programms für den Fremdenverkehr, wie es die österreichische Präsidentschaft, ausgehend von einem Vorschlag der Kommission, dem Ministerrat als Kompromiß vorgeschlagen hat. Im Rahmen dieses Programms könnten die wichtigsten für die Durchführung benötigten Instrumente entwickelt werden.

    Es wird daran erinnert, daß der Kompromiß der österreichischen Präsidentschaft folgendes beinhaltet: i) Zusammenstellung und Verbreitung von Informationen über quantitative und qualitative Aspekte sowie über vorbildliche Verfahren, ii) Entwicklung benutzerfreundlicher Informationssysteme über tourismusrelevante Gemeinschaftsprogramme und -initiativen, iii) Entwicklung einer strukturierten Plattform für die Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Behörden, der Tourismuswirtschaft und sonstigen beteiligten Stellen.

    - Politische Richtlinien würden von der Kommission und den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, während die Beitrittskandidaten eingeladen würden, aktiv mitzuarbeiten.

    - Die künftige Kommission wird möglicherweise erwägen, die bestehenden Vorkehrungen für Ad-hoc-Beratungen mit rund 40 verschiedenen europäischen Organisationen zu überprüfen und einen einzelnen neuen europäischen Tourismusbeirat einzurichten. In diesem Beirat, der die Kommission im Zusammenhang mit der Entwicklung des europäischen Tourismus beraten könnte, könnten die wichtigsten Akteure und die einflußreichsten Entscheidungsträger des privaten und des öffentlichen Sektors vertreten sein. So könnte auch das jeweils optimale Fachwissen genutzt werden, um die für den Tourismus relevanten Schlüsselthemen zu erforschen und im Rahmen eines kohärenten Ansatzes die angestrebten Ziele zu erreichen(5).

    - Vertiefung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit anderen an der Entwicklung des Tourismus arbeitenden internationalen Organisationen wie OECD, Europarat, UNESCO oder Welt-Tourismusorganisation, so daß vermehrt Synergien zwischen einzelnen Initiativen erzielt und die Errungenschaften der EU in diesem Bereich gefördert werden könnten(6).

    Der hier skizzierte Ansatz basiert im wesentlichen auf einer "wissensorientierten" Strategie für den europäischen Tourismus, durch die Tourismusunternehmen, staatlichen Stellen und andere Betroffene veranlaßt werden sollen, die vorhandenen Informationen besser zu nutzen, Know-how zu erwerben und zu vertiefen, neue Verfahren zu entwickeln und aus beispielhaften Lösungen zu lernen.

    3. DEN BEITRAG DES TOURISMUS ZUR EUROPÄISCHEN BESCHÄFTIGUNGSSTRATEGIE ERWEITERN

    Die laufenden Arbeiten der Kommission im Bereich Tourismus und Beschäftigung fügen sich ein in das Bestreben der Europäischen Kommission, bei Gemeinschaftsmaßnahmen die Beschäftigung in den Mittelpunkt zu stellen. Dies steht im Einklang mit der Strategie, beschäftigungspolitische Ziele generell in alle Programme und Politikbereiche der Gemeinschaft einzubeziehen. Zur Vorbereitung der Entscheidungen, die vom Europäischen Rat in Köln am 3. und 4. Juni 1999 getroffen werden sollen, legt die Kommission eine eigene Mitteilung zu diesem Thema vor(7). Darin soll sich die Notwendigkeit zeigen, alle Möglichkeiten für innovative, umweltverträgliche und nachhaltige Maßnahmen zur Förderung und Sicherung der Beschäftigung zu nutzen sowie neue Partnerschaften einzurichten und weitere Synergien zu schaffen, die zu Wachstum und zusätzlichen Arbeitsplätzen in bisher unzureichend genutzten Wirtschaftsbereichen führen. Dieses steht ebenfalls in Einklang mit den Richtlinien für Beschäftigung für 1999, in denen sich die Mitgliedstaaten neu verpflichten, das Beschäftigungspotential des Dienstleistungssektors vollständig auszunutzen, einem Bereich, wo die EU den USA weit nachsteht.

    Im Bericht der High Level Group für Tourismus und Beschäftigung wird gezeigt, weshalb der Tourismus ein wertvoller Partner sein kann und unter welchen Umständen das Wachstums- und Beschäftigungspotential dieses Sektors voll ausgeschöpft werden könnte. Darüber hinaus geht aus dem Bericht hervor, daß einige Akteure der Tourismuswirtschaft zunehmend auf soziale und umweltbezogene Aspekte achten und daß führende Vertreter der Branche, von denen einige bereits individuelle Verpflichtungen eingegangen sind, aktiv zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen bereit sind und die diesbezüglichen anhaltenden Bemühungen der Gemeinschaft unterstützen.

    Die neuesten Wachstums- und Beschäftigungstrends(8) bestätigen die Erkenntnisse der High Level Group über das Potential des Tourismus im Bereich der vier Schwerpunkte der europäischen Beschäftigungsstrategie: Entwicklung des Unternehmergeistes, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Förderung der Anpassungsfähigkeit und Stärkung der Maßnahmen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern(9).

    Die allgemeine Liberalisierung des Nichtinländer- und Inländer-Tourismus für die Mitgliedstaaten der EU wirkt sich ebenso auf den beschäftigungspolitischen Beitrag des Tourismus aus wie die Tatsache, daß aufgrund von Verpflichtungen nach dem Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) kein größeres Land mehr die Freizügigkeit seiner Bürger und deren Konsum im Ausland beschränkt(10). Fast alle WTO-Länder (im März 1999 waren es 114) sind im Tourismussektor viel umfangreichere Verpflichtungen eingegangen als in den übrigen Branchen. Jetzt gilt es, diese Verpflichtungen umzusetzen. Dies unterstreicht die Absicht der meisten WTO-Mitgliedstaaten, zur Förderung des Wirtschaftswachstums ihre touristischen Tätigkeiten auszuweiten und den Zustrom an ausländischen Direktinvestitionen zu erhöhen. Die Kommission entwickelt gegenwärtig eine Bestandsaufnahme über die bedeutendsten Märkte und Marktzugangsbeschränkungen, die abgebaut werden sollten. Gleichzeitig ist es notwendig, eine breite Unterstützung für eine offene Weltwirtschaft zu erzeugen und aufrechtzuerhalten, die in den vergangenen Jahrzehnten in so vielen Teilen der Welt ein rasches Wachstum ermöglicht hat. In diesem Zusammenhang spielt die weitere Liberalisierung der touristischen und reisebezogenen Leistungen eine große Rolle.

    Die Tourismuswirtschaft könnte als Partner gesehen werden, der eine ideale Position innehat, um diesen Prozeß zu unterstützen. Allerdings wurde ihr Beitrag zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bisher kaum in einer Untersuchung in allen seinen Aspekten analysiert oder gewürdigt. Dies ist umso bedauerlicher, als der Fremdenverkehr sowohl eine Vielzahl von wirtschaftlichen Tätigkeiten in allen Regionen Europas umfaßt als auch bedeutende Investitionen in das Humankapital aufzuweisen hat. Die Tatsache, daß die Tourismuswirtschaft sehr zersplittert ist, sich aus vielen kleinen Unternehmen zusammensetzt und daher über kein klares äußeres Erscheinungsbild verfügt, mag in gewissem Maß erklären, warum der Beitrag dieser Branche zur Schaffung von Arbeitsplätzen auf politischer Ebene eher geringe Beachtung findet.

    Es gibt mehrere Gründe, die Tourismuswirtschaft als vollwertigen Partner in die Entwicklung einer europäischen Beschäftigungspolitik einzubinden:

    - Die derzeit zu beobachtenden und die vielversprechenden Prognosen für Nachfragesteigerungen im Tourismus begünstigen die Gründung neuer Unternehmen sowie die Schaffung neuer Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsplätze, insbesondere im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Umweltschutzaspekten in die touristische Entwicklung.

    - Die Art und die Struktur der Tourismusunternehmen, ihre europaweite Verbreitung, der einfache Marktzugang für Neueinsteiger und die Aussichten, neue Nischenmärkte zu erschließen, regen zu zusätzlichen wirtschaftlichen Aktivitäten an.

    - Die Tatsache, daß der Tourismus Bestandteil der nächsten Runde von Verhandlungen über den Dienstleistungsverkehr im Jahr 2000 sein wird, was zu einer weiteren weltweiten Liberalisierung führen und damit neue Handels- und Investitionsmöglichkeiten schaffen sollte.

    - Die vielfältigen Tätigkeiten, die im Tourismus zur Deckung des Bedarfs der Verbraucher zusammenwirken, sind integraler Bestandteil des wirtschaftlichen, sozialen und administrativen Gefüges auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene.

    - Durch die flexible Arbeitsumgebung im Bereich touristischer Dienstleistungen wird jungen Menschen und insbesondere Frauen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Darüber hinaus ist eine ständige Weiterbildung möglich.

    Die nachfragebedingten Chancen und die strukturellen Voraussetzungen in der europäischen Tourismuswirtschaft ergeben eine günstige Kombination, die den Mitgliedstaaten Anstöße geben könnte:

    - bei den Maßnahmen der nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne tourismusrelevante horizontale Aktionen besonders zu berücksichtigen,

    - spezielle tourismusbezogene Maßnahmen zur Förderung des Unternehmensgeistes von jungen Menschen und insbesondere von Frauen vorzusehen.

    4. DIE SYNERGIEEFFEKTE FÜR EINE BESSERE NUTZUNG DER VORHANDENEN MÖGLICHKEITEN DER EU VERSTÄRKEN

    Die Europäische Gemeinschaft trägt bereits mit einer Vielzahl von Programmen und Initiativen in zahlreichen Politikbereichen erheblich zur Entwicklung des Fremdenverkehrs in den Mitgliedstaaten bei(11). In finanzieller Hinsicht wird dieser Beitrag vor allem im Bereich der Strukturfonds sichtbar. Im Programmplanungszeitraum 1994-1999 wurden im Rahmen des EFRE 4,7 Mrd. EUR bereitgestellt(12). Dies verdeutlicht die Bedeutung des Tourismus als treibende Kraft für Wirtschaftstätigkeiten in vielen Gebieten der Gemeinschaft, auch in ländlichen Gebieten und in Regionen, die von einer rückläufigen Entwicklung der Wirtschaft betroffen sind. Sollen mit diesen beträchtlichen Mitteln die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden, so muß dafür gesorgt werden, daß sich nachhaltige Strategien für den Tourismus in einen umfassenden Ansatz zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung einfügen.

    Ein kohärenter Gemeinschaftsrahmen für Konsultation und Zusammenarbeit im Tourismus, der die Identifikation und Verbreitung von Informationen und "best practice" erlauben würde, könnte dafür hilfreich sein. Das Ziel sollte sein, einen umfassenden Ansatz und ein partnerschaftliches Vorgehen zu gewährleisten, insbesondere was die Methoden zur Programmplanung betrifft, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten ihre Programme für den Zeitraum 2000-2006 erstellen(13).

    Mit einigen Empfehlungen der HLG wird gewissermaßen die jüngste Entwicklung in wichtigen Politikbereichen der Gemeinschaft vorweggenommen, beispielsweise beim Fünften FTE-Rahmenprogramm, in dem der Fremdenverkehr als förderungswürdig eingestuft wird(14). In der Tourismusbranche findet ein bedeutender Strukturwandel statt bezüglich der Herstellung, des Vertriebs, der Gestaltung und der Vermarktung touristischer Produkte und Dienstleistungen. Die Informationsgesellschaft wird der Tourismuswirtschaft ermöglichen, ihre Netzwerke auszubauen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, indem sie ihre touristischen Angebote besser verbreiten und ein zusätzliches Hilfsmittel für ein verbessertes Management durch schnelleres Empfangen und Bearbeiten von wesentlichen Marktinformationen anbieten kann. Die Herausforderungen und Möglichkeiten im Bereich der Integration von Technologien der Informationsgesellschaft sind von noch größerer Bedeutung für KMU. Die Einbindung von Technologien der Informationsgesellschaft in Arbeitsmethoden, frühe Investitionen in die notwendige Ausstattung und in eine höhere Qualifizierung werden zu mehr und besseren Jobs führen, zu einer größeren Rentabilität und mehr Möglichkeiten bei der Ausnutzung von Marktnischen.

    In anderen Politikbereichen der Gemeinschaft, die für die nachhaltige Entwicklung des Fremdenverkehrs von Bedeutung sind, wird bereits an Anpassungen gearbeitet, wie z. B. beim Fünften Umweltaktionsprogramm(15).

    In der vor kurzem vom Europäischen Rat erzielten Gesamteinigung über die Agenda 2000(16) sind neben einem neuen Finanzrahmen auch Reformen in zahlreichen Politikbereichen vorgesehen, die neue Chancen zur Nutzung des Potentials der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Verfolgung der vorrangigen Gemeinschaftsziele schaffen. Dazu zählen die neuen Vorgaben für die Strukturfonds, einschließlich Gemeinschaftsinitiativen und innovative Maßnahmen, sowie für den Kohäsionsfonds wie auch Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die neue GAP ist stärker auf die Entwicklung des ländlichen Raums ausgerichtet. Die Gemeinschaftsinitiative LEADER und andere Gelegenheiten zur Diversifizierung der Landwirtschaft werden dabei eine wichtige Rolle spielen. Im übrigen kann die nachhaltige Landwirtschaft viel zur Erhaltung der Kultur- und Naturlandschaft sowie der Biodiversität und der Lebensräume beitragen. Diese Faktoren machen die ländlichen Gebiete Europas für Touristen so attraktiv. Im Zusammenhang mit der Agenda 2000 könnte der Tourismussektor auch zur erfolgreichen Erweiterung einen bedeutenden Beitrag leisten. Werden die verfügbaren Gemeinschaftsinstrumente in den Beitrittskandidaten sorgfältig eingesetzt, so könnte die Tourismuswirtschaft dieser Länder unter dem Aspekt von Nachhaltigkeit und Qualität angekurbelt werden und sich weiterentwickeln. Durch attraktive touristische Angebote in diesen Ländern, die den Bedürfnissen der örtlichen Bevölkerung Rechnung tragen und den Umweltschutz integrieren, wird der Reiseverkehr von Gästen aus der Gemeinschaft gefördert, so daß die Einnahmen wie auch die Investitionen steigen und die Kontakte und Beziehungen zwischen den Völkern vertieft werden könnten.

    Wichtige Chancen könnten sich für den Tourismussektor auch durch die Einführung der einheitlichen Währung ergeben. Gleichzeitig wird der Tourismus die praktischen Vorteile, die mit der Einführung des Euro einher gehen, sichtbar machen, da der Euro den Touristen eine größere Preistransparenz und Ersparnisse bietet. Die Währungsunion wird die innereuropäischen Tourismusströme und Besucher von Drittländern in Europa fördern, insbesondere durch das zusätzliche Werbemittel für Europa als Urlaubsziel. Es ist davon auszugehen, daß eine Vielzahl europäischer Konsumenten mit dem Euro das erste Mal während ihres Urlaubs wirklich in Kontakt treten. In diesem Zusammenhang bezieht sich die Mitteilung der Kommission zur Informationsstrategie über den Euro auf den Tourismus als "einem besonders interessanten Sektor für die Einführung des Euro" und weist darauf hin, daß "die Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, einen sehr nützlichen Beitrag zur Information über die praktischen und spezifischen Aspekte des Euro leisten können"(17). Als potentielle Erstnutzer des Euro sollten sich auch Reiseveranstalter früher auf die Währungsunion vorbereiten als andere Sektoren. Und die Kommission wird ihrerseits weiterhin darum bemüht sein, die Industrie umfassend auf einen seichten Übergang auf den Euro vorzubereiten(18).

    Darüber hinaus wird die Kommission bei Maßnahmen im Bereich des Handels, der in enger Beziehung zum Tourismus steht, möglichst große Synergieeffekte anstreben(19).

    Viele konkrete Empfehlungen der HLG könnten in die Praxis umgesetzt werden, wenn der Tourismus in die vorhandenen Politikbereiche, Programme und Initiativen der Gemeinschaft effektiver integriert würde. Im folgenden wird aufgezeigt, wie die Empfehlungen der HLG unter Zuhilfenahme der Gemeinschaftsinstrumente weiterverfolgt werden könnten. Die Hinweise sind nach Tätigkeitsbereich und Art der jeweiligen Maßnahmen gegliedert.

    4.1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismus durch innovative Informationsmittel

    Die Einrichtung eines europäischen Online-Beobachtungsnetzes für den Tourismus (European Observatory Network on Tourism "EurONeT") könnte dazu beitragen, auf europäischer Ebene die Wissenslücken im Bereich Tourismus zu schließen, indem mit Hilfe neuer Technologien verläßliche Informationsquellen miteinander verbunden werden. Dieses als zentrale Informationsanlaufstelle ("one-stop-information-shop") geplante System könnte ein benutzerfreundliches Hilfsmittel für die Entscheidungsträger der Tourismusbranche werden.

    Im Hinblick auf quantitative Informationen - über Tourismusmärkte, Unternehmensstrukturen, demographische Angaben, wirtschaftliche Leistungen, Beschäftigungstrends und Umweltindikatoren - könnte dem System das ständig zunehmende Datenangebot aus den vorhandenen europäischen statistischen Systemen und von Tourismusorganisationen der Mitgliedstaaten, die am Netz teilnehmen wollen, zugute kommen.

    Was qualitative Informationen betrifft, so sollte das System entweder unmittelbar oder über Verbindungen zu anderen einschlägigen Informationssystemen der EU folgende Bereiche abdecken:

    Musterlösungen und innovative Verfahren

    - Unternehmensgründung, Entwicklung touristischer Produkte, Planung, Management und Marketing

    - Anwendungen und Möglichkeiten der Informationstechnologie

    - Einbeziehung von Prinzipien und Verfahren einer nachhaltigen Entwicklung, einschließlich Gütezeichen und Umweltmanagementsysteme

    - Aus- und Weiterbildung, Management der Humanressourcen

    Tourismusbezogene Programme und Initiativen der Gemeinschaft

    - Regulatorische Maßnahmen

    - Finanzhilfen

    Forschungs- und Dokumentationsstellen für den Fremdenverkehr

    Auf Gemeinschaftsebene durchgeführte tourismusrelevante Untersuchungen

    Ausgehend von den über dieses System angebotenen, regelmäßig aktualisierten Informationen soll, wie von der High Level Group empfohlen, ein Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismuswirtschaft entstehen. Dieser Bericht könnte Behörden, der Tourismuswirtschaft und anderen Beteiligten die Einbeziehung von Benchmarking-Methoden zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismuswirtschaft erleichtern.

    4.2. Tourismus und unternehmenspolitische Netze der EU

    Durch Erhöhung des Stellenwerts und Steigerung der Leistungsfähigkeit von unternehmenspolitischen Netzen der EU, wie die "Euro-Info-Zentren", die bereits in ganz Europa und einigen Partnerländern fest verankert sind, könnten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert und die von der Gemeinschaft gebotenen Möglichkeiten verstärkt genutzt werden. Durch die Vernetzung wird nicht nur der Zugang zu Information und EU-Programmen erleichtert, sondern darüber hinaus auch noch die Zusammenarbeit und die Verbreitung von Informationen über lokale Marktverhältnisse und wirtschaftliche Möglichkeiten gefördert. Die Kommission wird prüfen, wie weit die Partnerschaftsnetze bereit sind, in Gebieten, für die der Tourismus und seine Entwicklung besonders wichtig sind, den Tourismusunternehmen und den Behörden zielgerichtete Unterstützungsdienste anzubieten. Dies kann vor allem in den Mitgliedstaaten im Rahmen der derzeit von den Dienststellen der Kommission geführten Kampagne zur Förderung der Netze erkundet werden. In der Folge könnten in den Trägerorganisationen der Euro-Info-Zentren der Mitgliedstaaten probeweise Fachleute zur Beratung in Tourismusfragen benannt werden.

    Diese Initiative könnte wahrscheinlich im Rahmen der laufenden wie auch der künftigen Mehrjahresprogramme für KMU entwickelt werden.

    4.3. Beschäftigung, Bedingungen am Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung im Tourismus

    Vorschriften und unterstützende Instrumente zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für die Beschäftigung, die dem Tourismus zugute kommen sollen, müssen insbesondere in folgenden Bereichen weiterentwickelt werden: Steuern und Abgaben, Transparenz des Arbeitsmarkts, gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Ausbildungen, sozialer Dialog zwischen der Tourismuswirtschaft und ihren Partnern.

    Was die Steuern betrifft, so hat die Europäische Kommission bereits 1993 die Mitgliedstaaten darauf aufmerksam gemacht(20), daß die steuerliche Belastung der Arbeit verringert werden muß. Vor kurzem hat die Kommission dem Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die es den Mitgliedstaaten freistellt, auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen versuchsweise einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden(21). Die betreffenden Dienstleistungen müssen bestimmten Anforderungen genügen. Touristische Dienstleistungen könnten, sofern sie diese Bedingungen erfuellen, auch in diesen Versuch einbezogen werden. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, das große Potential lokaler Dienstleistungsunternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen auszuschöpfen. Darüber hinaus könnte sie nützlich sein, um bestimmte Unternehmen, die in die Schattenwirtschaft abgeglitten sind, wieder in das Steuersystem einzugliedern. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, daß die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden muß. Dieser Trend deckt sich mit den Interessen der Tourismuswirtschaft. Die Kommission wird diesen Ansatz möglicherweise auch weiterhin unterstützen.

    Um auf europäischer Ebene die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Anerkennung der Aus- und Weiterbildung sowie der Berufserfahrung im Tourismus zu fördern, könnte die Kommission im Einklang mit bereits getroffenen Entscheidungen insbesondere folgende Vorgehensweisen unterstützen:

    - Intensivere Nutzung des europäischen Beschäftigungsnetzes EURES sowie zielgerichtete Unterstützung für Tourismusunternehmen und Arbeitsuchende, wodurch der Ausgleich zwischen der Nachfrage nach touristischen Arbeitsplätzen und dem entsprechenden Angebot erleichtert und die Mobilität der Arbeitskräfte erhöht werden könnte.

    - Vollständige Umsetzung der Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung von in EU-Staaten erworbenen Qualifikationen und Umsetzung der Initiative der Kommission zur Einführung eines europäischen "EUROPASS-Berufsbildung". Dies könnte die Mobilität in der beruflichen Bildung einschließlich der Lehrlingsausbildung fördern und zu mehr Transparenz und Offenheit bei im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen beitragen(22).

    - Der Europäische Sozialfonds soll bei tourismusbezogenen Maßnahmen wirksamer als wichtigste Finanzquelle der EU für die Entwicklung der Humanressourcen und die Verbesserung der Wirkungsweise des Arbeitsmarkts genutzt werden. Im kommenden Programmplanungszeitraum (2000-2006) soll der ESF generell auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Entwicklung der Humanressourcen abzielen, um ein hohes Beschäftigungsniveau zu sichern. Die nach der Europäischen Beschäftigungsstrategie unter Berücksichtigung der Schwerpunkte "Beschäftigungschancen", "Unternehmergeist", "Anpassungsfähigkeit" und "Chancengleichheit" zu erstellenden nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne sollen den Rahmen für ESF-Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Beschäftigungspolitik und zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt bilden. Was Strukturen und Systeme betrifft, so könnten unter Berücksichtigung der Wettbewerbsregeln Anreize geschaffen werden, um die Aus- und Weiterbildung qualitativ zu verbessern, die Effizienz der Arbeitsvermittlungsdienste zu steigern, die Beziehungen zwischen der Arbeitswelt und den Bildungseinrichtungen zu vertiefen sowie Einrichtungen zu fördern, die Veränderungen am Arbeitsmarkt und in den Anforderungen an die Fertigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Formen der Arbeitsorganisation, vorausplanen und vorhersagen. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil für den Aufbau einer nachhaltigen Beschäftigungsstruktur im Tourismus, da sie die Attraktivität von Arbeitsplätzen im Tourismusbereich steigern werden und eine hohe Qualität der Leistungen gewährleisten. Zudem könnten die Kapazitäten des Tourismus, arbeitslose Menschen in eine breite Palette von Tätigkeiten einzubinden, besser ausgenutzt werden, wenn die Investitionen in Ausbildungsmaßnahmen auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus erhöht würden und wenn Maßnahmen ergriffen würden, die die Fertigkeiten der Menschen verbessern, um den wachsenden Anforderungen der Wirtschaft gerecht zu werden.

    Im Bereich der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei Aus- und Weiterbildung könnten die Ergebnisse der laufenden Bewertung der im Programm "Leonardo da Vinci" erzielten Erfolge berücksichtigt werden, um den Zugang zu tourismusbezogenen Maßnahmen im nächsten Abschnitt des Programms (2000-2006), der vom Rat und vom Europäischen Parlament im Lauf des Jahres 1999 gebilligt werden soll, zu erleichtern.

    - Darüber hinaus wird in den Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006(23) empfohlen, bei der Programmplanung der Strukturfonds "die Verbesserung von Qualifikationen und beruflichen Profilen" einzubeziehen, "um den Erwartungen der Touristen und den Bedürfnissen der Tourismuswirtschaft besser zu entsprechen."

    Die Förderung des gegenseitigen Einvernehmens und des Dialogs zwischen den Sozialpartnern im Tourismussektor könnte auch weiterhin ein vorrangiges Bemühen der Kommission sein. Ein wichtiger Beitrag in dieser Richtung war die jüngste Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die sich unmittelbar auf saisonabhängige Tätigkeiten, wie sie im Tourismus anzutreffen sind, auswirkt. Die diesbezüglich erfolgreichen Bemühungen im Bereich des Gastgewerbes, die auch weiterhin unterstützt werden, könnten der Kommission als Ausgangsbasis dienen, um zu prüfen, ob auch andere Sektoren der Tourismuswirtschaft bereit sind, ähnliche Plattformen für einen Dialog auf europäischer Ebene einzurichten(24).

    4.4. Tourismusrelevante Infrastrukturen

    Der positive Einfluß des Liberalisierungsprozesses im Bereich des Verkehrs auf die Tourismusströme, der durch Initiativen der Kommission angekurbelt wurde, benötigt kontinuierliche Bemühungen, um effizientere und nachhaltige Infrastrukturen sicherzustellen. Weitere Vorteile könnten sich, unter anderem hinsichtlich der Vermeidung von Verkehrsstaus, dadurch ergeben, daß insbesondere in Tourismusgebieten eine größere Kompatibilität von Verkehrsmitteln ermöglicht wird.

    Die Kommission ist sich bewußt, daß effiziente Verkehrssysteme und Infrastrukturen im Bereich neuer Technologien für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismuswirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Sie hat erkannt, daß um Probleme, wie sie von der HLG aufgezeigt wurden, in Angriff zu nehmen, Maßnahmen erforderlich sind, die den Leitlinien für den kommenden Programmplanungszeitraum der Strukturfonds folgen und laufende Aktionen nach dem vor kurzem angenommenen Fünften FTE-Rahmenprogramm umsetzen.

    Der Tourismuswirtschaft werden insbesondere Maßnahmen im Rahmen des Fünften FTE-Programms zugute kommen, die dazu beitragen sollen, daß qualitativ hochwertige, den Wünschen der Bürger Europas angepaßte Dienstleistungen angeboten sowie innovative technische Einrichtungen und Standards entwickelt werden, die es der Tourismuswirtschaft und insbesondere den KMU ermöglichen sollen, in Informations- und Telekommunikationssysteme zu investieren. Durch erfolgreiche Projekte sollte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismuswirtschaft erheblich gestärkt werden. Um spezifische Forschungsziele festzulegen, will die Kommission von der Tourismuswirtschaft erfahren, in welchen Bereichen sie tatsächlich Bedarf an Forschungsarbeiten hat. Dazu wurde eine Web-Site eingerichtet, so daß Fremdenverkehrs- und IT-Fachleute an einer virtuellen Diskussion teilnehmen können. Darüber hinaus wird damit der Einsatz von Technologien der Informationsgesellschaft im Fremdenverkehr gefördert. Neben diesem Diskussionsforum soll eine Datenbank mit Informationen über die wichtigsten privatwirtschaftlichen und staatlichen Akteure im Fremdenverkehr und im Bereich der Informationstechnologie eingerichtet werden. Mit Hilfe dieser Datenbank können Partner gefunden werden, die Erfahrungen über vorbildliche Lösungen austauschen, eine wirtschaftliche Kooperation eingehen oder im Rahmen von Projekten zusammenarbeiten möchten. Das Fünfte Rahmenprogramm der Gemeinschaft bietet eine besondere Gelegenheit zur Integration des kulturellen Erbes in die städtische Umgebung. Im Zusammenhang mit der besseren Erschließung des kulturellen Erbes für den Tourismus sollen Hilfsmittel, Methoden und Modelle entwickelt werden, die Entscheidungen über Erreichbarkeit, Nachhaltigkeit wie auch Nutzung des kulturellen Erbes erleichtern.

    Der nachhaltige Verkehr nimmt in der Tourismuswirtschaft eine wesentliche Rolle bei der Werbung für Wachstum und Beschäftigung ein. Die Europäische Verkehrsinfrastruktur hat insbesondere in wirtschaftlich unterentwickelten sowie in peripheren Regionen von umfangreichen Investitionen durch den Europäischen Strukturfond (vor allem durch den Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE)) sowie den Kohäsionsfond profitiert. Der EFRE hat zwischen 1994-1999 insgesamt 13,7 Mrd. EUR vergeben, um Investitionen in weniger entwickelte Regionen zu transportieren, und der Kohäsionsfond hat zwischen 1993-1999 mehr als 5 Mrd. EUR für die Entwicklung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsverbindungen bereitgestellt. Die Realisierung eines transeuropäischen Verkehrsnetzes durch die Mitgliedstaaten sowie die laufenden Beratungen über die Einrichtung eines europäischen Luftverkehrskontrollsystems werden auch in Zukunft gefördert werden. Darüber hinaus könnte die Kommission die Bemühungen von Mitgliedstaaten oder Regionen unterstützen, die darauf abzielen, die Verkehrsinfrastruktur zu erweitern oder zu verbessern, so daß nahe an Haupteisenbahnlinien gelegene Reiseziele bequem und umweltfreundlich erreicht werden können.

    Wesentliche Errungenschaften bei der Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen auf internationaler Ebene sowie auf regionaler Ebene in verschiedenen Mitgliedstaaten haben direkt dazu beigetragen, den Zugang zu traditionellen Reisezielen zu vereinfachen und neue Möglichkeiten in andere Gebiete zu schaffen.

    Die Vollendung der Liberalisierung des europäischen Flugverkehrs hat dem Tourismusverkehr neue Möglichkeiten offenbart, während Beschäftigungsaussichten im Bereich des Flugverkehrs erhalten und verbessert werden konnten. Für den Erfolg der Tourismuswirtschaft ist es insbesondere wichtig, das erwartete zukünftige Wachstum des europäischen Flugverkehrs mit dem nachhaltigen und staufreien Reisen zu vereinbaren.

    Schließlich könnte sich die Kommission dafür einsetzen, daß die betroffenen Stellen (Reiseveranstalter, Reisebüros, Betreiber von Flughäfen, Behörden und Fluggesellschaften) sich untereinander besser absprechen und enger zusammenarbeiten, um den durch die Touristenströme in Spitzensaisonen und Spitzenzeiten verursachten Druck zu verringern.

    4.5. Nachhaltige Entwicklung und Qualitätsstandards

    Die Kommission ist bereits bestrebt, die umfassende Einbeziehung von Umweltaspekten in Programme und Verfahren zur Entwicklung des Fremdenverkehrs zu fördern und zu unterstützen. Dies beinhaltet auch, daß die Nachhaltigkeit anhand von Indikatoren gemessen wird und daß umweltrelevante Kriterien in Managementverfahren der Tourismusunternehmen und Planungen für Reiseziele einbezogen werden.

    Ausgehend von den Ergebnissen der vielfältigen Maßnahmen, die in diesem Bereich im Rahmen der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung ergriffen wurden, und um diesen Ansatz generell in alle Politikbereiche der Gemeinschaft zu integrieren, könnte die Kommission vor allem Intiativen unterstützen, durch die insbesondere in KMU umweltfreundliche Verfahren in der Tourismuswirtschaft eingeführt werden. Darunter fallen auch Vorkehrungen zur Feststellung und Verbreitung vorbildlicher Lösungen.

    Die Kommission achtet darauf, daß die Mitgliedstaaten die Vorschriften der Europäischen Union über die Bewertung der Auswirkungen von touristischen Projekten auf die Umwelt korrekt anwenden, und sie dringt darauf, daß auch die Partnerländer der EU einen entsprechenden Ansatz respektieren. Im Zusammenhang mit der im Rahmen der Strukturfonds ergriffenen Initiative zur europaweiten Zusammenarbeit könnte die Kommission prüfen, ob ein Revitalisierungsprogramm für vom Massentourismus betroffene Reiseziele durchgeführt werden kann, in denen die Umwelt durch frühere schlecht geplante Investitionen im Fremdenverkehr geschädigt ist. Zusätzlich wird sie prüfen, ob die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten an einem derartigen Programm interessiert sind. Die Vorarbeiten haben in diesem Zusammenhang 1999 begonnen.

    Das vor kurzem begonnene Projekt ARTIST (Agenda for Research on Tourism by Integration of Statistics and Strategies for Transport - Tourismusforschung unter Berücksichtigung von Statistiken und Verkehrsstrategien), das im Rahmen des 4. FTE-Rahmenprogramms der Gemeinschaft finanziert wird, soll einschlägige Daten über Beförderungskapazitäten in städtischen Reisezielen liefern. Eines der Hauptziele dieses Forschungsprojekts der Gemeinschaft über Verkehrswesen und Tourismus ist es, die insbesondere in Städten mit hohem Gästeaufkommen eingesetzten Verfahren des Besuchermanagements zu analysieren und zu überprüfen. Dieses Projekt soll in den nächsten zwölf Monaten durchgeführt werden; anschließend werden die Ergebnisse verbreitet.

    Des weiteren ist auf die nachhaltige Entwicklung von Fremdenverkehrsgebieten im ländlichen Raum zu achten. In der Mitteilung der Kommission "Wegweiser zur nachhaltigen Landwirtschaft"(25) wird darauf hingewiesen, daß der Fremdenverkehr insbesondere dort, wo sich die Landwirtschaft im Niedergang befindet, zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten beitragen kann. Für eine derartige Entwicklung ist ein nachhaltiger und umfassender Ansatz notwendig, um den Qualitätsansprüchen der Gäste zu genügen, den örtlichen Unternehmen und Gemeinden Vorteile zu verschaffen und das natürliche (Landschaft und Biodiversität) wie auch das kulturelle Erbe (Architektur, Handwerk und Traditionen) zu bewahren.

    Die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft wird insbesondere dadurch geschwächt, daß Verfahren für das Qualitätsmanagement wenig bekannt sind und kaum angewandt werden. Für die Unternehmen können laufende Maßnahmen und vorhandene Programme, die auf freiwilliger Basis im Rahmen der Qualitätspolitik entwickelt wurden, sowie von der Kommission unterstützte Initiativen sehr hilfreich sein. Weitere Fortschritte auf diesem Gebiet können dadurch erzielt werden, daß die Europäische Kommission die Ergebnisse von Untersuchungen über integriertes Qualitätsmanagement küstennaher, städtischer und ländlicher Reiseziele verbreitet und umsetzt.

    5. DIE ZUSAMMENARBEIT EFFIZIENT GESTALTEN

    Die oben beschriebenen Maßnahmen basieren auf den Empfehlungen der HLG. Werden viele dieser Maßnahmen umgesetzt, so kann der Tourismus seinen Beitrag zur Erreichung wichtiger Ziele der Gemeinschaft leisten. Die vorliegenden Erfahrungen, die unter anderem aus der Bewertung von tourismusbezogenen Gemeinschaftsmaßnahmen gewonnen wurden, haben gezeigt, daß es zu Überschneidungen und Redundanzen kommen kann, durch die die Bemühungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten an Effizienz verlieren. Mit Hilfe eines strategischen Rahmens, der für mehr Kohärenz und Transparenz auf allen Ebenen sorgt, könnte diese Gefahr erheblich verringert werden.

    Es würde dazu beitragen:

    - die Prioritäten der Politik besser bestimmen zu können;

    - den Gemeinschaftsbeitrag kosteneffizienter zu gestalten, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismus zu verbessern;

    - die Identifikation und die Beseitigung von Behinderungen bei der Entwicklung des Tourismus zu vereinfachen.

    Für eine erfolgreiche Ausübung des Mandats, das die für Tourismus zuständige Kommissionsdienststelle mit der Koordinierung sämtlicher tourismusbezogener Gemeinschaftsmaßnahmen beauftragt, sind eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen. Dazu zählen:

    - Die Vielfalt der betroffenen Maßnahmen. Für die Dienststellen der Kommission ist manchmal nicht ohne weiteres erkennbar, daß sich eine Maßnahme auf den Tourismus auswirkt (beispielsweise bei nationalen oder regionalen Programmen zur Entwicklung des Fremdenverkehrs).

    - Rasche Marktentwicklungen. Sie erfordern eine ständige Versorgung der Kommissionsdienststellen mit qualitativ hochwertigen Informationen.

    - Die Notwendigkeit, sich auf relevante Fragen zu konzentrieren bei der Integration gemeinsamer Belange in das Instrumentarium der Gemeinschaft.

    - Die Fähigkeit, wichtige Informationen über Gemeinschaftsinitiativen an interessierte Stellen weiterzugeben sowie die Betroffenen zu sensibilisieren und einbeziehen zu können.

    - Die schwierige Aufgabe, für die Nutzung des Potentials des Tourismus einzutreten, in Anbetracht der Ungewißheit, welchen Stellenwert dieser Sektor in den Prioritäten der Gemeinschaft erhält.

    Diese Herausforderungen erfordern, daß sich die für Tourismus zuständigen Stellen der Kommission mehr auf die Bereiche Information, Kooperation und Partnerschaften konzentrieren. Die Durchführung von Pilotaktionen sollte gegebenenfalls Initiativen aus anderen einschlägigen Politikbereichen und Programmen der Gemeinschaft überlassen werden. Solche Initiativen wären zu fördern durch die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Anwendungsbereich horizontaler Instrumente der Gemeinschaft, die insbesondere die Gebiete Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Unternehmenspolitik, Forschung und Entwicklung, Umweltschutz sowie Statistik betreffen. Die Einbeziehung vorrangiger Anliegen des Tourismussektors in andere Politikbereiche und Programme der Gemeinschaft darf jedoch keinesfalls durch Mangel an Beratung und Fachwissen gefährdet werden. Diese Probleme ließen sich vermeiden, wenn die in Kapitel 2 vorgestellten einschlägigen Verfahren umgesetzt würden, die sicherstellen sollen, daß qualitativ hochwertige, aktuelle Informationen systematisch zugänglich gemacht werden.

    6. ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN

    Der Bericht der High Level Group hat bei den europäischen Institutionen, in den Mitgliedstaaten und in der Branche Erwartungen geweckt, die nach einem wirksamen Beitrag der Gemeinschaft zur Entwicklung des Tourismus in Europa verlangen.

    Um den Ansatz auf Gemeinschaftsebene effizienter zu gestalten, ist es notwendig, zum einen die Mittel rationeller einzusetzen die Verfahren zu vereinfachen sowie das Erreichte zu festigen und zu bewerten und zum anderen den Meinungsaustausch, die Zusammenarbeit und das partnerschaftliche Vorgehen zu fördern.

    Auch wenn die Kommission in touristischen Fragen mit Drittländern zusammenarbeitet, greift sie gerne auf die meisten Elemente dieses Ansatzes zurück. In diesem Zusammenhang muß erwähnt werden, daß der Ministerrat (Entwicklung) die vor kurzem von der Kommission vorgeschlagene Strategie der Europäischen Gemeinschaft für die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern vorbehaltlos gebilligt hat(26).

    Obwohl die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Tourismus, die Chancen, die er bietet, und seine zunehmend grenzüberschreitenden Verflechtungen klar analysiert wurden, bleibt das Potential dieser Branche oft ungenutzt, weil die europäischen Länder kein gemeinsames Ziel für die Entwicklung des Fremdenverkehrs haben und der Beitrag dieser Branche zur Errichtung eines gemeinsamen Europa auf politischer Ebene nicht gewürdigt wird. Dies ist umso bedauerlicher, als die EU-Beitrittskandidaten und die Partnerländer der Gemeinschaft zunehmendes Interesse an tourismusrelevanten Anleitungen und Hilfestellungen der EU zeigen, die Angleichung ihrer Tourismussektoren eingeleitet wurde und die Zusammenarbeit mit diesen Ländern Gestalt annimmt. Das bedeutet, daß ein klares Bild darüber notwendig ist, wie die Akteure aller Ebenen des europäischen Tourismus die nachhaltige Entwicklung der Branche, einschließlich der KMU, durch partnerschaftliches Vorgehen und Zusammenarbeit wirksam unterstützen können, und was die Gemeinschaft zu dieser Entwicklung beitragen kann.

    In ihren abschließenden Bemerkungen argumentiert die High Level Group dafür, "dem europäischen Tourismus die politische Anerkennung zu verschaffen, die er als führender Wirtschaftsfaktor verdient."

    Nun muß eine innovative Strategie entwickelt werden, die sicherstellt, daß alle Beteiligten, unabhängig davon, wieviel Verantwortung sie tragen, im Rahmen von Diskussionen über gemeinsame Ziele, von Wissensaustausch, der Innovationsförderung sowie einer transparenteren und qualitativ hochwertigen Planung und Regulierung ihren Beitrag leisten können.

    Die vorhergehende Analyse unterstreicht:

    - die Eignung der Empfehlungen der High Level Group, welche Bedingungen den Beitrag des Tourismus zum Wachstum und zur Beschäftigung sowie zur nachhaltigen Entwicklung maximieren können und weiterhin den Mitgliedstaaten zu empfehlen, die Folgerungen der High Level Group auch weiterhin in Betracht zu ziehen und sie gegebenenfalls im Einklang mit ihren tourismuspolitischen Prioritäten in die nationalen Strategien einzubeziehen.

    - Die Notwendigkeit für einen verbesserten Gemeinschaftsrahmen, um die Effizienz der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich des Tourismus zu erhöhen.

    Es liegt in den Händen der künftigen Kommission, die bei der Umsetzung der Wertungen und Empfehlungen der High Level Group erzielten Fortschritte anläßlich des für das Jahr 2000 geplanten Ersten Europäischen Tourismusgipfels zu prüfen.

    (1) Innerhalb der nächsten 20 Jahre wird die Zahl der Personen, die das allgemeine Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben, um 17 Mio. steigen; die Zahlen werden in den darauffolgenden Jahrzehnten weiterhin steigen. Diese größere Gruppe von alten Menschen wird, wenn sie das Rentenalter erreicht hat, über eine bessere Gesundheit und eine höhere Lebenserwartung sowie einen größeren Wohlstand und ein größeres verfügbares Einkommen verfügen als frühere Generationen und damit zu einem weiteren Wachstum des Tourismus beitragen. Angesichts der Tatsache, daß sich ihre touristischen Aktivitäten nicht auf die Hochsaison konzentrieren, um Schul- und Betriebsferien zu berücksichtigen, können sie auch dazu beitragen, die saisonabhängige Nachfrage von touristischen Leistungen zu glätten.

    (2) Wertungen und Empfehlungen der High Level Group für Tourismus und Beschäftigung, Europäische Kommission - GD XXIII, Oktober 1998.

    (3) Europäisches Parlament A4 - 475/98 am 9.2.1999 angenommener Bericht, Berichterstatter: Herr Thomas Mann.

    (4) Rat der (Tourismus) Minister vom 26.11.1997.

    (5) Die positiven Erfahrungen in Bereichen wie Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmißhandlung, Städtereisen, Tourismus und Beschäftigung, Qualität von Reisezielen oder Tourismus und der Euro bestätigen die Eignung eines solchen Ansatzes.

    (6) Die bedeutenden Erfolge und die laufenden Arbeiten der Europäischen Gemeinschaft in den verschiedenen Bereichen der Fremdenverkehrspolitik, beispielsweise im Zusammenhang mit der Entwicklung harmonisierter Tourismusstatistiken, der Einbeziehung von Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung im Tourismus, der Beziehung zwischen Kultur und Tourismus und der Bekämpfung von Sextourismus mit Kindesmißhandlung, haben wichtige Anstöße für die Arbeit dieser Organisationen geliefert. Die Errungenschaften der EU können den Mitgliedern dieser Organisationen als Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen dienen.

    (7) Gemeinschaftspolitiken zur Unterstützung von Beschäftigung, KOM(1999) 167 endg. vom 21.4.1999.

    (8) Nach der europäischen Arbeitskräfteerhebung wurden in Europa zwischen 1995 und 1997 etwa 300000 neue Arbeitsplätze in Hotels und Gaststätten geschaffen. Die Wachstumsrate dieses Sektors betrug im Durchschnitt über 5 %, das höchste Wachstum in Europa verzeichneten Deutschland und Österreich (jeweils 11 %). Dieser Zuwachs an Arbeitsplätzen hängt unmittelbar mit dem stetigen Anstieg der Reiseverkehrsströme und der Einnahmen aus dem Fremdenverkehr in Europa zusammen. Im internationalen Reiseverkehr war die Zuwachsrate größer als beim Binnenverkehr. So stieg im ersten Halbjahr 1998 der Einreiseverkehr um 3 %, der Binnenreiseverkehr um 0,4 %. Im April 1998 erreichten die Zuwächse im Einreiseverkehr den Hoechstwert und der Reiseverkehr von Nichtinländern erhöhte sich um 12,4 % gegenüber dem entsprechenden Monat des Vorjahres. Die Reiseverkehrseinnahmen nahmen in der EU im ersten Halbjahr 1998 gegenüber 1997 um 8,9 % zu. (Eurostat, Statistik kurzgefaßt, Fremdenverkehr 05/1999).

    (9) Siehe insbesondere den gemeinsamen Beschäftigungsbericht 1998, der am 3. Dezember 1998 vom Rat angenommen wurde, und den Bericht über die Entwicklung der Erwerbsquoten 1998, KOM(1998) 572.

    (10) Konkrete Hinweise zum GATS finden sich in: Europäische Kommission, "GATS 2000 - Öffnung der Dienstleistungsmärkte", Luxemburg 1998.

    (11) Bericht der Kommission an den Rat zu Maßnahmen der Gemeinschaft, die sich auf den Tourismus auswirken (1995/96), KOM(97) 332 vom 2.7.1997.

    (12) Ein Überblick über die Umsetzung der Strukturfondsverordnungen findet sich in "Die Strukturfonds in 1997: Neunter Jahresbericht", Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1999.

    (13) Siehe insbesondere "Die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds - Entwurf von Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006", Arbeitsunterlage der Kommission SEK(1999) 103 vom 3.2.1999. Siehe auch den Bericht der Kommission über Wirtschafts- und Strukturreformen in der EU (Cardiff II), KOM(1999) 61.

    (14) Beschluß Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1).

    (15) Im Fünften Umweltaktionsprogramm sowie im Fortschrittsbericht und Aktionsplan 1997 werden folgende vorrangige Maßnahmen angeführt:

    - Einbeziehung ökologischer Aspekte in das Tourismuskonzept von Anfang an auf der am besten geeigneten Ebene, integrierte Flächennutzungspläne, strengere Kontrollmechanismen für die Flächennutzung;

    - Rahmenbedingungen für den Schutz von sensiblen Gebieten, wie es die Mitgliedstaaten wünschen, insbesondere in so sensiblen Gebieten wie dem Mittelmeer- und dem Ostseeraum, den Alpen und den Küstenregionen;

    - bessere Information der Touristen über den Zustand der Umwelt; Förderung neuer Formen des Tourismus, bei denen unter anderem die Umwelt berücksichtigt, die Unterbringung sorgfältig gewählt und das Umweltbewußtsein gesteigert wird;

    - Besucherlenkung unter Berücksichtigung der "Aufnahmefähigkeit" touristischer Gebiete; Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum nachhaltigen Nutzen des Gewerbes und der Umwelt.

    (16) Europäischer Rat Berlin, 24. und 25. März 1999, Schlußfolgerungen des Vorsitzes, SN 100/99.

    (17) Mitteilung der Kommission zur Informationsstrategie über den Euro, KOM(1998) 39/4 vom 23.1.1998.

    (18) Dazu hat die Kommission eine "Arbeitsgruppe Euro-Tourismus" eingerichtet sowie eine Europakonferenz organisiert, in denen Vertreter des Tourismussektors, internationaler Organisationen, staatlicher Stellen, des Bankensektors und der wichtigsten Einrichtungen zur Abwicklung bargeldloser Zahlungen beteiligt sind.

    (19) Die Kommission nahm beispielsweise vor kurzem das Weißbuch Handel an, in dem auch Maßnahmen im Bereich Handel und Fremdenverkehr vorgesehen sind. KOM(1999) 6 endg. vom 27.1.1999.

    (20) Weißbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung", Dezember 1993 - Kapitel IX.

    (21) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates KOM(1999) 62 vom 17.2.1999.

    (22) Entscheidung des Rates 1999/51/EG (ABl. L 17 vom 22.1.1999, S. 45).

    (23) SEK(1999) 103 endg. vom 3.2.1999.

    (24) KOM(1998) 322 vom 20.5.1998.

    (25) Mitteilung "Wegweiser zur nachhaltigen Landwirtschaft", KOM(1999) 22 vom 27.1.1999.

    (26) Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Strategie der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung der Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus in den Entwicklungsländern, KOM(1998) 563 vom 14.10.1998 und Schlußfolgerungen des Rates (Entwicklung) vom 30. November 1998, (PV13536/98 vom 13. Januar 1999, Anhang II).

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