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Document 91998E000812

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 812/98 von Hilde HAWLICEK an die Kommission. Einrichtung von "Culture-Desks" in den Mitgliedsländern

    ABl. C 323 vom 21.10.1998, p. 78 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E0812

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 812/98 von Hilde HAWLICEK an die Kommission. Einrichtung von "Culture-Desks" in den Mitgliedsländern

    Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0078


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0812/98 von Hilde Hawlicek (PSE) an die Kommission (26. März 1998)

    Betrifft: Einrichtung von "Culture-Desks" in den Mitgliedsländern

    Von seiten der Künstler werden oft Probleme in der Kommunikation mit der Kommission angegeben. Zum Beispiel entstehen durch unklare Formulierungen auf den Einreichformularen Fragen, die die Kommission trotz mehrmaligem Nachfragen nicht beantworten kann.

    Ich habe gehört, daß derzeit die Europäische Kommission in den Mitgliedsländern sogenannte "Culture-Desks" als Informationsstellen einrichten soll, um dieses Kommunikationsdefizit zu verringern. Ich begrüsse die Einrichtung solcher Informationsstellen sehr.

    Damit die Informationsstellen erfolgreich arbeiten können, sollten auch die Europaparlamentarier, die bereits sehr viel Informationsarbeit leisten, miteinbezogen werden. Um gemeinsam die Kunstschaffenden umfassend zu informieren, stelle ich folgende Fragen:

    1. Nach welchem Konzept arbeiten die "Culture-Desks", welche Kompetenzen haben sie (z.B. Projektauswahl nach formalen Kriterien) und welche Aufgaben obliegen ihnen im einzelnen?

    2. Welche finanzielle Ausstattung haben die "Culture-Desks"?

    3. Welche Rolle sollen die "Culture-Desks"während der Neuorientierungsphase der EU-Kulturförderung spielen?

    4. Welche Rolle sollen die "Culture-Desks" im neuen Kultur-Programm spielen?

    Antwort von Herrn Oreja im Namen der Kommission (15. Mai 1998)

    Die Kommission unternimmt bereits beträchtliche Anstrengungen, um die Öffentlichkeit über ihre Programme zu unterrichten. Angemerkt sei auch, daß den Antragsformularen stets ein Leitfaden mit präzisen Angaben beigefügt ist.

    Da die Zahl der Anträge jedoch beständig zunimmt und sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedstaaten den Wunsch nach einer wesentlich intensiveren Informationsverbreitung bei den gemeinschaftlichen Kulturprogrammen zum Ausdruck gebracht haben, erwog die Kommission, in den Mitgliedstaaten Kontaktstellen für den Kulturbereich einzurichten, die Informationsaufgaben übernehmen. Ein entsprechender Vorschlag wurde den Programm-Ausschüssen (in der Sitzung des Kaleidoskop-Ausschusses vom 14. Februar 1997) unterbreitet. Die Kommission übernimmt dabei 50% der Kosten der Einrichtung einer Kontaktstelle je Mitgliedstaat sowie der jährlichen Betriebskosten. Für die Flächenstaaten liegt die Obergrenze bei 80 000, für die kleinen Mitgliedstaaten bei 30 000 Ecu. Die Finanzierung dieser - auf freiwilliger Basis einzurichtenden - Kontaktstellen erfolgt aus den Haushaltslinien für die drei Gemeinschaftsprogramme Ariane, Kaleidoskop und Raphäl.

    Voraussetzung für die Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses ist die Vorlage eines Aktionsprogramms und eines Kostenvoranschlags durch die Einrichtung, die von den innerstaatlichen Behörden mit der Verwaltung der Kontaktstelle beauftragt wurde.

    1998 haben zehn Mitgliedstaaten und zwei Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA)/Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht (Deutschland, Griechenland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich, Island, Norwegen).

    Gemäß ihren Vereinbarungen mit der Kommission sind die Kontaktstellen im wesentlichen dafür verantwortlich, auf dem gesamten Gebiet des betreffenden Mitgliedstaates Gemeinschaftsprogramme bekanntzumachen und etwaigen Bewerbern bzw. Antragstellern, Angehörigen der Fachkreise und sonstigen Interessenten die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen (Informationsservice, möglichst weite Verbreitung der Informationen zu gemeinschaftlichen Kulturprogrammen, fachliche Beratung und gegebenenfalls sonstige Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen).

    Im Zuge der Vorbereitung des Vorschlags für das künftige Rahmenprogramm zur Kulturförderung wird die Kommission die Einrichtung dieser Kontaktstellen entsprechend den verfügbaren Haushaltsmitteln vorantreiben.

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