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Document 91998E000781

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 781/98 von Glenys KINNOCK an die Kommission. Straßenkinder in Guatemala

ABl. C 323 vom 21.10.1998, p. 73 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E0781

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 781/98 von Glenys KINNOCK an die Kommission. Straßenkinder in Guatemala

Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0073


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0781/98 von Glenys Kinnock (PSE) an die Kommission (18. März 1998)

Betrifft: Strassenkinder in Guatemala

Kann die Kommission eine kurze Bewertung ihres seit Januar 1996 laufenden Hilfsprogramms der Hilfe für Strassenkinder in Guatemala vorlegen?

Ist sie der Ansicht, daß weitere Maßnahmen zur Bewältigung dieses ernsten Problems ergriffen werden sollten?

Und wird sie das derzeitige Programm bei dessen Auslaufen am Ende dieses Jahres erneuern?

In welcher Form ist die Europäische Kommission bei der guatemaltekischen Regierung vorstellig geworden, um sicherzustellen, daß der bekanntgewordene Mißbrauch von guatemaltekischen Strassenkindern durch die Polizei beendet wird?

Antwort von Herrn Marín im Namen der Kommission (23. April 1998)

Die Kommission dankt der Frau Abgeordneten für das Interesse, das sie dem Problem der Strassenkinder in Guatemala entgegenbringt.

Das mit 2,5 Mio. Ecu ausgestattete Programm von 1994 zur Unterstützung der Strassenkinder gehört in den Rahmen der von der Gemeinschaft seit 1992 durchgeführten Initiativen zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Das seit Januar 1996 operationelle Programm hat drei Handlungsschwerpunkte.

Direkte Hilfe. Das Projekt unterstützt solche nichtstaatlichen Organisationen, die in unmittelbarem Kontakt zu den Strassenkindern stehen, die sie schützen, ihnen humanitäre Hilfe leisten und Maßnahmen im Hinblick auf deren soziale Wiedereingliederung durchführen. Bei den Partnern (Counterparts) vor Ort handelt sich um die Casa Alianza (Rechtschutz), Sólo para mujeres (Fürsorge und Ausbildung für weibliche Heranwachsende) und CEDIC (Fürsorge und Ausbildung für männliche Heranwachsende).

Stärkung der Institutionen. Maßnahmen zur Stärkung der mit dem Kinder- und Jugendschutz beauftragten Instanzen der Justizverwaltung. Diese Maßnahmen verlaufen in Abstimmung mit der Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung und mit der Errichtung einer neuen rechtsstaatlichen Ordnung, so wie sie der Friedensprozeß vorsieht.

Gemeinsame Aktionen mit den örtlichen Gemeinschaften und den spezialisierten NRO, mit denen verhindert werden soll, daß Kinder zu Strassenkindern werden, und Behandlung der sozialen Probleme der Kinder auf anderen Ebenen als auf der Ebene der Justizverwaltung, sowie Eindämmung der extremen Armut, die die Wurzel dieses Phänomens ist.

Der Durchführung dieser Arbeit ging eine Zusammenarbeit mit sämtlichen Koordinierungsstellen voraus, die sich in Guatemala mit Kindern befassen; ferner fand eine aktive Zusammenarbeit im Konsultativrat der internationalen Organisationen statt, die in Guatemala Kooperationsprogramme zugunsten von Kindern und Jugendlichen betreuen.

Es ist zu betonen, daß die Gemeinschaft durch dieses Programm in der Entwicklungszusammenarbeit des Spezialbereichs "Kinder und Jugendliche" inzwischen führend ist. Um die bereits erzielten Ergebnisse noch auszubauen, untersucht die Kommission derzeit die Möglichkeit, ihre Tätigkeit im Bereich Kinder, Jugendliche, Frauen und Familie fortzusetzen und auszubauen. Um die Arbeit fortzusetzen, wird wahrscheinlich zunächst einmal das laufende Programm verlängert.

Die Gemeinschaft steht ferner im Begriff, ein umfangreiches Programm umzusetzen, mit dem der Aufbau einer neuen landesweiten entmilitarisierten Berufspolizei unterstützt wird, so wie sie in den Friedensabkommen vorgesehen ist, und durch die die bisherige Staatspolizei und die "policía militar ambulante" ersetzt werden, die häufig für die Übergriffe Verantwortung tragen, die sich gegen die Strassenkinder richteten. Vor diesem Hintergrund wird das Polizeiverhalten gegenüber den Strassenkindern eingehend behandelt; dieses Problem wird ferner zur Sprache kommen, wenn es darum geht zu entscheiden, ob für diesen Bereich gegebenenfalls Spezialeinheiten eingesetzt werden sollen.

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