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Document 91998E000770

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 770/98 von Gérard CAUDRON an die Kommission. Sicherheit von Kindern unter zwei Jahren in Flugzeugen

    ABl. C 323 vom 21.10.1998, p. 70 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E0770

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 770/98 von Gérard CAUDRON an die Kommission. Sicherheit von Kindern unter zwei Jahren in Flugzeugen

    Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0070


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0770/98 von Gérard Caudron (PSE) an die Kommission (18. März 1998)

    Betrifft: Sicherheit von Kindern unter zwei Jahren in Flugzeugen

    Kinder unter zwei Jahren reisen kostenlos oder nahezu kostenlos in Flugzeugen mit. Sie haben keinen reservierten Sitzplatz und reisen auf den Knien ihrer Eltern oder eines Begleiters.

    Für diese kleinen Kinder gelten keinerlei Sicherheitsmaßnahmen.

    Nur sehr wenige Fluggesellschaften stellen einen Gurt bereit, der an denjenigen des begleitenden Erwachsenen angepasst werden kann. Ebenso kommt es nur äusserst selten vor, daß eine Fluggesellschaft für die Dauer eines Fluges über dem Meer Schwimmwesten für Kleinkinder bereitstellt.

    In bezug auf Sauerstoffmasken gibt es keinerlei Sicherheitshinweise für Kleinkinder.

    Derartige grundlegende Sicherheitsmängel können angesichts der dramatischen Unfälle bei Perturbationen, bei denen Menschen durch die Flugzeugkabine gedrückt werden, nicht hingenommen werden.

    Kann die Kommission ausführen, was sie zu unternehmen gedenkt, um diesem schwerwiegenden Sicherheitsmangel für Kinder unter zwei Jahren abzuhelfen?

    Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission (13. Mai 1998)

    Einige der gemeinsamen Lufttüchtigkeitsvorschriften, die sich eigens mit der Sicherheit von Flugzeugen befassen und mit der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt ((ABl. L 373 vom 31.12.1991. )) in das Gemeinschaftsrecht übernommen wurden, enthalten Bestimmungen über den Schutz von Kindern. Im einzelnen geht es darin um Sitzrückhaltesysteme für Babysitze bzw. zumindest um Sitzgurte, die den Gurten der Eltern angepasst werden können. Diese Vorschriften sehen ausserdem vor, daß Schwimmwesten, die für Kleinkinder zu groß sind, ausgetauscht werden. Ein besonderer Hinweis auf die Verwendung von Sauerstoffmasken wurde nicht als erforderlich erachtet.

    Diese Vorschriften beziehen sich hauptsächlich auf Kinder über 2 Jahre, schließen aber jüngere Kinder nicht aus. Die Kommission weiß, daß derzeit Untersuchungen einschlägiger Gremien laufen, bei denen es um ein besseres Verständnis der Risiken für Kleinkinder bei Notfällen im Flugverkehr geht. Die Ergebnisse dieser Studien könnten schließlich zu Vorschlägen zur Änderung bestehender internationaler Vorschriften führen. Der Kommission liegen allerdings keine Hinweise vor, die ein Tätigwerden der Gemeinschaft zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigten.

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