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Document 91998E000619

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 619/98 von Gijs de VRIES an die Kommission. Bekämpfung der Korruption im internationalen öffentlichen Auftragswesen

    ABl. C 323 vom 21.10.1998, p. 55 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91998E0619

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 619/98 von Gijs de VRIES an die Kommission. Bekämpfung der Korruption im internationalen öffentlichen Auftragswesen

    Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0055


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0619/98 von Gijs de Vries (ELDR) an die Kommission (9. März 1998)

    Betrifft: Bekämpfung der Korruption im internationalen öffentlichen Auftragswesen

    Korruption spielt in Entwicklungsländern bei der Vergabe von Aufträgen für Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Sektor oft eine Rolle. Unternehmen sehen aus Angst, Aufträge an Mitbewerber zu verlieren, manchmal nur ungern davon ab, Bestechungsgelder anzubieten.

    Der Korruption könnte ein harter Schlag versetzt werden, wenn sich die EU-Mitgliedstaaten darauf einigten, daß bestimmte Arten von Verkaufsabschlüssen nur mittels überwachter, wettbewerbsorientierter Ausschreibungen möglich sind. Nach diesem Verfahren könnte beispielsweise die Weltbank ersucht werden, offene Ausschreibungen in bestimmten vereinbarten Projektkategorien für alle durch EU-Träger von Ausfuhrkrediten und Bürgschaften unterstützten Verkäufe zu überwachen. Die Weltbank verfügt bereits über Erfahrungen bei der Abwicklung bankfinanzierter Projekte und könnte eine derartige Dienstleistung gegen Entgelt für Ausfuhrkreditgeber entwickeln. Eine ähnliche Überwachung wäre auch für direkte Anbieter von Ausrüstungen und Dienstleistungen für Projekte des öffentlichen Sektors vorstellbar.

    Wird die Kommission dieses Konzept - das von der Gruppe der Vierundzwanzig für internationale Währungsfragen unterstützt wird - im Interesse einer verantwortungsvollen Staatsführung, des fairen Wettbewerbs und des Kampfes gegen das internationale Verbrechen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten prüfen?

    Antwort von Frau Gradin im Namen der Kommission (19. Mai 1998)

    In ihrer Mitteilung vom 21. Mai 1997 über eine Politik der EU zur Bekämpfung von Korruption ((Dok. KOM(97)192 endg. )) forderte die Kommission eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der Korruption für Bereiche wie öffentliche Lieferaufträge, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern, Finanztransaktionen, Blacklisting, externe Unterstützung und Zusammenarbeit.

    Die Kommission sucht zusammen mit der Weltbank nach Möglichkeiten einer gemeinsamen Bekämpfung von Korruption im Zusammenhang mit der Unterstützung für Drittländer. Die Kommission und die Weltbank teilen die Auffassung, daß Korruption ein allgemeines Problem ist, das auf verschiedenen Ebenen (einschließlich des öffentlichen Auftragswesens) bekämpft werden muß. Die Kommission prüft zur Zeit, in welchen Ländern Afrikas sowie Mittel- und Osteuropas sie ihre Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Korruption noch verstärken könnte.

    In ihrer Mitteilung vom 11. März 1998 über das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen Union ((Dok. KOM(98)143 endg. )) hat sich die Kommission verpflichtet, darauf zu achten, daß bei mit Gemeinschaftsmitteln finanzierten Lieferaufträgen im Rahmen der externen Unterstützung sowie bei Aufträgen, die im Rahmen von seitens der Union abgeschlossenen bilateralen oder regionalen Abkommen vergeben werden, die Empfängerländer die Gemeinschaftsvorschriften für die Auftragsvergabe einhalten.

    Mit den einschlägigen Rechtsinstrumenten und verschiedenen Übereinkommen, Protokollen und Regelungen wurden gewisse Standards für den Schutz der Gemeinschaftsinteressen vor Betrug und Korruption geschaffen. Diese Standards (und insbesondere die Standards für eine "verantwortungsvolle Staatsführung") bilden eine wichtige Grundlage für die Gespräche mit Drittländern.

    In der Welthandelsorganisation befasst sich eine multilaterale Arbeitsgruppe mit bestimmten Aspekten der öffentlichen Auftragsvergabe. Dies geschieht mit Blick auf die Ausarbeitung eines verbindlichen multilateralen Abkommens, das eine transparente Auftragsvergabepolitik und transparente Vergabepraktiken vorsieht, durch die eine stärkere Bekämpfung von Korruption bei der Erteilung öffentlicher Lieferaufträge möglich wäre.

    Die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (ÖCD) eingesetzte Arbeitsgruppe für Exportkredite, in der Vertreter aller Mitgliedstaaten und der Kommission mitarbeiten, prüft gegenwärtig die Frage, wie das Übereinkommen der ÖCD zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Beamter bei internationalen Geschäften auf Exportkredite angewendet werden kann.

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