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Document 91998E000497

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 497/98 von Carmen FRAGA ESTÉVEZ an die Kommission. Fischereihandelsbilanz EU-AKP

    ABl. C 323 vom 21.10.1998, p. 42 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    91998E0497

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 497/98 von Carmen FRAGA ESTÉVEZ an die Kommission. Fischereihandelsbilanz EU-AKP

    Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0042


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0497/98 von Carmen Fraga Estévez (PPE) an die Kommission (2. März 1998)

    Betrifft: Fischereihandelsbilanz EU-AKP

    In Anbetracht des grossen Interesses der Europäischen Union an der Förderung der Entwicklung der Fischerei in den AKP-Staaten und der umfassenden Exporte aus diesen Ländern in die EU stellen sich folgende Fragen:

    Kann die Kommission die Daten der mengen- und wertmässigen Einfuhr- und Ausfuhrbilanzen für Fischereierzeugnisse im Handel zwischen der EU und den AKP-Staaten zur Verfügung stellen, und zwar betreffend:

    - Fischereiexporte aus jedem einzelnen AKP-Staat in jeden einzelnen Mitgliedstaat der Gemeinschaft;

    - Aufschlüsselung nach Erzeugnissen, die aus jedem einzelnen AKP-Staat in jeden einzelnen Mitgliedstaat der Gemeinschaft exportiert wurden;

    - Importe von Fischereierzeugnissen in die einzelnen AKP-Staaten unter Angabe jedes einzelnen exportierenden Mitgliedstaates;

    - Aufschlüsselung der von jedem einzelnen AKP-Staat importierten Erzeugnisse unter Angabe jedes Herkunftslandes der Gemeinschaft.

    Antwort von Frau Bonino im Namen der Kommission (6. April 1998)

    Der Saldo der Ein- und Ausfuhren von Fischereierzeugnissen der Gemeinschaft gegenüber den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) ist stark negativ. Die EU führte 1996 331 000 t Fischereierzeugnisse im Wert von 185 Mio. Ecu in die AKP-Staaten aus, während die Einfuhren aus diesen Staaten 378 000 t und einen Wert von 1 093 Mio. Ecu erreichten. Die Gemeinschaftsausfuhren an Fischereierzeugnissen in die AKP-Staaten machen also lediglich 17 % des Werts der Einfuhren aus.

    Die Kommission übermittelt der Frau Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments eine Zusammenfassung der gewünschten Angaben in Form einer Tabelle.

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