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Dokument 51998AC0796

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission über die 'Durchführung des Ersten Aktionsplans für Innovation in Europa'"

    ABl. C 235 vom 27.7.1998, s. 46 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51998AC0796

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission über die 'Durchführung des Ersten Aktionsplans für Innovation in Europa'"

    Amtsblatt Nr. C 235 vom 27/07/1998 S. 0046


    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission über die 'Durchführung des Ersten Aktionsplans für Innovation in Europa`" (98/C 235/10)

    Die Kommission beschloß am 21. Januar 1998, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Energie, Atomfragen und Forschung nahm ihre Stellungnahme am 13. Mai 1998 einstimmig an. Berichterstatterin war Frau Sirkeinen.

    Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 355. Plenartagung (Sitzung vom 27. Mai 1998) mit 116 Ja-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1. Einleitung

    1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch zur Innovation () festgestellt, daß

    - Innovationen die Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung und Wohlstand sind,

    - sie ein Fundament für einen beständigen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt darstellen und

    - die Innovation einen vielfältigen und dezentralen Charakter hat. Sie ist ein aus vielen Faktoren bestehender Prozeß, der unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips, aber auch im Gesamtzusammenhang als Einheit untersucht werden muß.

    1.2. Die Senkung der Arbeitslosigkeit in Europa setzt ein neues Denken und neue Annäherungsweisen voraus. Insbesondere müssen die Innovationsvoraussetzungen in Europa gesteigert werden, die weit über Forschung und Technologie hinausreichen und beispielsweise auch die Geisteshaltung sowie den gesellschaftlichen, ordnungspolitischen und bildungspolitischen Rahmen betreffen. Der Europarat hat daher in Amsterdam und Luxemburg die Kommission damit beauftragt, Forschung und Innovation zur Senkung der Arbeitslosigkeit zu fördern.

    1.3. Die Kommission leitete im Jahre 1995 die Diskussion über die Innovationspolitik mit der Veröffentlichung eines Grünbuch zur Innovation () ein, zu dem der Wirtschafts- und Sozialausschuß im Mai 1996 eine Stellungnahme () abgab. Auf der Grundlage des Grünbuchs und der dazu eingegangenen Reaktionen legte die Kommission im Dezember 1996 den Ersten Aktionsplan für Innovation in Europa vor. Die jetzige Kommissionsmitteilung enthält den ersten Jahresüberblick über die Durchführung des Aktionsplans sowie Vorschläge für 1998.

    2. Wesentlicher Inhalt der Kommissionsvorlage

    In der Kommissionsvorlage geht es im wesentlichen um folgende Punkte:

    2.1. Durchführung des Aktionsplans

    Auf Gemeinschaftsebene wurde mit der Durchführung des Aktionsplans begonnen. Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über verschiedene Maßnahmen, wesentliche Fortschritte und den Stand der Bemühungen in einzelnen Bereichen.

    Schutz des geistigen Eigentums

    Grünbuch Patente:

    - Beschluß der Kommission über Folgemaßnahmen Anfang 1998

    Help-Desk Schutz des geistigen Eigentums:

    - Ausschreibung für die Bereitstellung der externen Dienste Anfang 1998, Einsatzbereitschaft Mitte 1998

    Zugang zu Patentinformationen:

    - Realisierung einer einheitlichen Benutzeroberfläche vom Europäischen Patentamt beschlossen

    Schutz biotechnologischer Erfindungen:

    - Einigung im Rat über eine diesbezügliche Richtlinie im November 1997

    Geistiges Eigentum in der Informationsgesellschaft:

    - Vorschlag der Kommission für eine diesbezügliche Richtlinie vom 10. Dezember 1997

    Technische Erfindungen:

    - Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie im Anschluß an die Beratungen über das Grünbuch "Gebrauchsmusterschutz im Binnenmarkt"

    Innovationsfinanzierung

    Die europäischen Kapitalmärkte:

    - Schaffung von Euro-Nouveau Marché und EASDAQ

    - Bericht der Kommission über noch bestehende Hindernisse für den Europäischen Rat im Juni 1998

    I-TEC (Innovation und Risikokapital):

    - Auswahl von 9 Risikokapitalfonds Ende 1997 (380 Millionen ECU) für 150 High-Tech-KMU, die Vernetzung der Fonds wird angestrebt

    JEV- Joint European Ventures:

    - Realisierung einer Maßnahme zur Unterstützung der JEV (5 Millionen ECU)

    LIFT (Links zur Innovationsfinanzierung im Technologiebereich):

    - Ausschreibung für den/die externen Betreiber des Help-Desks zur Vermittlung von Kontakten zwischen Investoren und Akteuren, Einsatzbereitschaft Mitte 1998

    Unternehmertum und Zugang zu Finanzierungsmitteln:

    - Investitionsforen und Schulungsseminare im Rahmen von INNOVATION (bisher etwa 330 Projekte) und BRITE-EURAM (bisher 5 Projekte)

    - Errichtung des Forums Biotechnologie

    - Gesprächsrunde in Paris über Innovation, Existenzgründung und Beschäftigung

    Ordnungspolitischer Rahmen und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

    Task Force BEST (Vereinfachung des Unternehmensumfelds):

    - Ausarbeitung eines Berichts für den Europäischen Rat im Juni 1998

    SLIM (Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt):

    - Bericht an den Rat im November 1997

    Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV):

    - Mitteilung der Kommission "Beteiligung von EWIV an öffentlichen Aufträgen und öffentlich finanzierten Programmen"

    - Leitfaden für KMU zur EWIV innerhalb des Netzes REGIE (Réseau Européen des Groupements Européens d'Intérêt Économique)

    Allgemeine und berufliche Bildung

    ERASMUS für Auszubildende:

    - 70 000 länderübergreifende Ausbildungsaufenthalte bis 1998

    EUROPASS:

    - Einführung berufsspezifischer dualer Ausbildungsgänge im Hochschulbereich

    Campus-Voice:

    - Netz von Partnerschaften zwischen 70 Hochschulen, 6 Unternehmen und 7 Zeitungsverlagen sowie Studentenverbänden

    Form-Inno-Tech:

    - Festlegung der Gründungsprinzipien für den Aufbau eines Netzes für Unternehmen und die Gründung von KMU im September 1997

    Train-Re-Tech:

    - Verknüpfung der Programme Ausbildung und Mobilität der Wissenschaftler und LEONARDO, Weiterführung im Fünften Rahmenprogramm

    - Ausbau des TMR-Forschungsnetzes

    Ausrichtung der Forschung auf die Innovation

    Fünftes Rahmenprogramm FTE:

    - Konzentrierte Leitaktionen als zentrale Bestandteile des Rahmenprogramms

    - Innovationsförderung innerhalb der thematischen Programme

    Integration der KMU in das Fünfte Rahmenprogramm FTE:

    - Horizontales Programm "Innovation und Einbeziehung von KMU"

    - Teilnahme von 9 000 KMU am Vierten Rahmenprogramm nach 30 monatiger Laufzeit

    Bessere Abstimmung zwischen Forschung und Normung:

    - Arbeitspapier über Forschung und Normung

    PROSOMA Esprit:

    - Ergebnisse aus FTE auf CD-ROM und im Internet erhältlich machen

    Technologietransferinitiative der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS):

    - Schrittweise Durchführung der Initiative inkl. Überwachung der Entwicklungen und Auswertung der Ergebnisse ab 1998

    Verstärkte Gesamtkoordinierung der Innovation

    Schaffung von Koordinierungsmechanismen:

    - Gruppe "Innovation" der Generaldirektoren

    - Mitteilung der Kommission zum Thema Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit, FTE-Politik und Innovation in Ausarbeitung

    Innovationsleistung und -politik in Europa - synoptische Übersicht:

    - Validierung des Projekts und des Zeitplans der Übersicht November 1997

    2.2. Vorrangige Tätigkeiten 1998

    2.2.1. Die weitere Durchführung des Aktionsplans wird eine vorrangige Tätigkeit der Kommission bleiben, vor allem in folgenden Bereichen:

    - Schutz des geistigen Eigentums;

    - Zugang zu Finanzierungsquellen;

    - Verwaltungsvereinfachung;

    - Entwicklung des Unternehmergeistes.

    2.2.2. Das Schwergewicht wird vor allem auf Maßnahmen liegen, mit denen folgendes erreicht werden kann:

    - Mobilisierung der Mitgliedstaaten und der einschlägigen Akteure, insbesondere durch ihre Beteiligung an der Ausarbeitung der Synoptischen Übersicht über die Innovationsleistung und -politik;

    - Förderung von Entstehung, Entwicklung und Wachstum von auf neuen Technologien basierenden Unternehmen;

    - Förderung neuer Produktions- und Kommerzialisierungsformen;

    - stärkere Professionalisierung der innovationsunterstützenden Berufe, insbesondere über Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Technologievermittlung, Technologietransfer und Bewertung des wirtschaftlichen Potentials von Technologie;

    - Erleichterung der Zusammenschaltung oder, falls nötig, des Neuaufbaus von privaten und/oder öffentlichen Unterstützungsnetzen und Diensten für die Unternehmen in den Bereichen Technologie, Marketing, Informations- und Finanzmanagement.

    2.2.3. Ein Anhang enthält Informationsblätter zu den vorgenannten Maßnahmen.

    3. Allgemeine Bemerkungen

    3.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß trägt in seiner vorliegenden Stellungnahme allgemeine Bemerkungen zu der Kommissionsmitteilung sowie einige besondere Bemerkungen zur Auswahl der vorrangigen Tätigkeiten für 1998 vor. Auf einzelne bereits angelaufene Maßnahmen wird nur in besonderen Fällen Bezug genommen. Der Ausschuß hat bereits mehrere Stellungnahmen zu dem Aktionsplan und der Innovationspolitik abgegeben oder derzeit in Vorbereitung (). Die jetzige Stellungnahme stützt sich auf die in diesen Stellungnahmen vorgebrachten Standpunkte, ohne sie jedoch ausdrücklich zu erwähnen.

    3.2. Aus der Sicht der betroffenen und interessierten Parteien ist es sicherlich zu befürworten, daß die Kommission jährlich einen Bericht über den Aktionsplan für Innovationspolitik mit Vorschlägen für vorrangige Tätigkeiten vorlegt. Der Konzeption des Berichts sollte jedoch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In der vorliegenden Form ist die Mitteilung trotz ihrer Kürze für den Laien schwer verständlich, vor allem da ihre Gliederung wesentlich von der des Aktionsplans abweicht. Auch werden die vorrangigen Maßnahmen für 1998 nicht begründet, und es fehlt eine Beschreibung der notwendigen Maßnahmen.

    3.3. Der Ausschuß schlägt zur Verbesserung der Lesbarkeit des Berichts vor, diesem eine praxisorientierte Zusammenfassung in Tabellenform beizufügen, die drei Spalten umfassen sollte:

    - prioritäre Maßnahmen;

    - bereits verwirklichte Teile;

    - im nächsten Jahr zu verwirklichende Teile.

    Ziele und Prioritätensetzung der Innovationspolitik der EU

    3.4. Zu den gravierendsten Problemen Europas zählt die hohe Arbeitslosigkeit. Es ist richtig und notwendig, die Innovationspolitik auch zur Bewältigung dieses Problems einzusetzen. Wo mehr in Bildung, Forschung, Innovation und neue Technologie investiert wird, entstehen auch mehr neue Arbeitsplätze.

    3.5. Innovation ist letzten Endes eine kulturelle Frage. Dies sollte in dem Plan der Kommission stärker hervorgehoben werden. Es geht um Geisteshaltungen und um den Willen der Gesellschaft zur Erneuerung, ihre Einstellung zu Veränderungen und Risiken, d.h. um Unternehmergeist und Dynamik allgemein. Der Entwicklung des Bildungswesens und dem Ausbau seiner Verbindungen zur Arbeitswelt und zu den Unternehmen kommt eine Schlüsselrolle zu.

    3.6. Für den Erfolg von Innovationen ist es wichtig, daß der gesamte Innovationsprozeß an den Arbeitsplätzen in vielfältiger Weise gefördert wird, und daß die Organisation der Arbeit auf die Beteiligung aller und die Entwicklung und Nutzung des Könnens jedes Einzelnen abstellt.

    3.7. In Europa wird traditionsgemäß sehr darauf geachtet, daß bei der wirtschaftlichen Umstrukturierung auch der soziale Zusammenhalt berücksichtigt wird, was mittlerweile auch durch den Amsterdamer Vertrag bestätigt wurde. Bei diesem Prozeß kann der soziale Dialog eine zentrale Rolle spielen.

    3.8. Arbeitsplätze werden in erster Linie in kleinen und mittleren Betrieben im Handwerk und in Kleinstunternehmen geschaffen. Diese befinden sich nah am Markt und können sich schnell den Bedürfnissen der Bürger anpassen. Die Verbesserung der Voraussetzungen für die Beteiligung der KMU am gesamten Innovationsprozeß ist erste Priorität. Der Ausschuß hat auf die hiermit verbundene Fragen in zahlreichen Stellungnahmen () Bezug genommen. Ein zentrales Instrument ist in diesem Zusammenhang auch die Schaffung von Unternehmensnetzen und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen KMU.

    3.8.1. Bei der Verwirklichung des Aktionsplans für Innovation wäre es nützlich, die in der vorgenannten Stellungnahme vorgestellte typologische Unterteilung der KMU in drei Unternehmenskategorien - Entwickler neuer Technologien, Nutzer neuer Technologien und passive Unternehmen - anzuwenden. Ziffer 5.1.4 der vorliegenden Stellungnahme enthält einen hierauf basierenden praktischen Vorschlag.

    3.9. Die Innovationspolitik ist ein äußerst weites und vielschichtiges Feld, das neben den Unternehmen und anderen einzelnen Akteuren auch die lokale, regionale, einzelstaatliche und gemeinschaftliche Aktionsebene erfaßt. Der WSA hat bereits in seiner Stellungnahme zum Grünbuch betont, daß die EU sich bei ihrer Innovationspolitik vor allem mit Fragen befassen sollte, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, d.h. mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene, dem Binnenmarkt, den Strukturfonds und der Regelung von Fragen im Bereich der Forschungsprogramme. Der WSA möchte erneut betonen, daß diesen Bereichen bei der Verteilung finanzieller und Humanressourcen eindeutig Vorrang eingeräumt werden sollte.

    3.10. Bei Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten, der Regionen oder der wirtschaftlichen und sozialen Akteure fallen, kann die EU tätig werden, falls dies zu einem Mehrwert führt oder falls eine politische Mobilisierung nötig ist. Typische dezentralisierte Bereiche des Innovationssystems sind Finanzierung und Ausbildung sowie die Gründung, Entwicklung und Forschungsaktivität von Unternehmen, ferner Universitäten und sonstige Forschungseinrichtungen. Hier besteht vor allem ein Bedarf an gemeinschaftsweit erhobenen vergleichbaren Daten und an Möglichkeiten zum Informationsaustausch zwischen den Akteuren der Mitgliedstaaten. Ferner sollten Netzwerke zur Zusammenarbeit der Informations-, Bildungs- und Beratungsorganisationen der Mitgliedstaaten geschaffen und bei Bedarf einzelstaatliche und regionale Aktivitäten miteinander koordiniert werden.

    Erster Aktionsplan für Innovation

    3.11. Der WSA stellt mit Zufriedenheit fest, daß viele der in seiner Stellungnahme zum Grünbuch () geäußerten Standpunkte im Aktionsplan berücksichtigt sind. Der Ausschuß hat sich jedoch nicht zu dem Aktionsplan für Innovation in Europa selbst äußern können; daher möchte er an dieser Stelle folgende Bemerkungen dazu vorgetragen:

    3.11.1. Die Förderung von Investitionen ist so wichtig, daß sie unbedingt im Rahmen eines effizienten und reibungslos funktionierenden Aktionsplans erfolgen sollte. Der erste Aktionsplan der Kommission und dessen Durchführung hinterlassen jedoch einen etwas bruchstückhaften und orientierungslosen Eindruck. Der Ausschuß gibt zu, daß die Innovationsförderung ein an sich komplexes und daher schwieriges Unterfangen ist, äußert aber dennoch seine Besorgnis über die Effizienz des Aktionsplans der Kommission.

    3.11.2. Der Aktionsplan stützt sich weitgehend auf Forschungstätigkeit und die Nutzung ihrer Ergebnisse, und dabei insbesondere auf das 5. FTE-Rahmenprogramm der EU. Bei den meisten Maßnahmen geht es um die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten und Beseitigung der Hindernisse für die Ergebnisverwertung.

    3.11.3. Nicht alle Innovationen gehen jedoch von der Forschung aus. In dem Aktionsplan wird ein mindestens ebenso wichtiger Teil des Innovationssystems, nämlich die Märkte, völlig unberücksichtigt gelassen. Die Ermittlung der Marktbedürfnisse und das Marketing innerhalb und außerhalb der EU müssen in den Unternehmen parallel zu dem technologischen Angebot entwickelt werden. Dies sollte in dem Aktionsplan deutlich zum Ausdruck kommen, auch wenn ein Großteil der möglichen Maßnahmen, wie solche der Öffentlichkeitsarbeit und Bildung, nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen.

    3.11.4. In den Zuständigkeitsbereich der EU fällt jedoch eindeutig das effiziente Funktionieren des Binnenmarkts, das eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg von Innovationen ist. Dies gilt für alle Teile des Markts, insbesondere sind jedoch Probleme in den für den freien Wettbewerb noch teilweise oder gänzlich geschlossenen Sektoren zu erkennen. Die langsame Entwicklung im Vergleich zu den größten Konkurrenten ist am deutlichsten in dem besonders innovativen Bereich der Telekommunikation und der Informationstechnik ganz allgemein zu erkennen.

    3.11.5. Die Strukturfonds sind das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der lokalen Wirtschaftszweige, des Zusammenhalts und einer Entwicklung im Sinne gerechter Lebensbedingungen in Europa. Ein zentrales Mittel der Innovationspolitik auf EU-Ebene dürfte in Zukunft auch die Ausrichtung der Strukturfonds auf Innovationen fördernde Tätigkeiten sein. Ein solcher Ansatz dürfte auch am ehesten der Beschäftigungslage zugute kommen, die bei der Reform der Strukturfonds nach Auffassung des WSA ein vorrangiges Ziel ist. Bislang wird diese Frage im Aktionsplan lediglich erwähnt.

    3.11.6. Im Sinne einer Verbesserung der Innovationstätigkeit sind auch alle Projekte wichtig, die die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Europa unterstützen. Die Informationsgesellschaft ist ein fruchtbares Aktionsumfeld für Innovationstätigkeit und schafft sowohl Nachfrage als auch Voraussetzungen für neue Produkte und Dienstleistungen.

    Verwirklichung des Plans

    3.12. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt die Tatsache, daß die Umsetzung des Aktionsplans für Innovation bereits in so breitem Umfang angelaufen ist. Insbesondere ist der Ausschuß erfreut darüber, daß ein so großer Teil der eingeleiteten Maßnahmen unter das Ziel "Schaffung eines günstigen rechtlichen, ordnungspolitischen und finanziellen Umfelds für Innovation" fällt. Der Ausschuß hält Maßnahmen in diesem Bereich für vorrangig, da sie eindeutig in die Zuständigkeit der EU gehören, wie bereits in Ziffer 3.8 ausgeführt.

    3.13. Der WSA stellt fest, daß die Mitteilung sich im Zusammenhang mit der Darstellung der vorrangigen Tätigkeiten für 1998 noch gar nicht mit der Besteuerung, der Vorhersage von Technologien, dem Wettbewerb und den Strukturfonds befaßt, die auch Punkte des Aktionsplans sind. Es wäre nützlich, wenn die Kommission beispielsweise im Zusammenhang mit der Darstellung der Schwerpunktbereiche für 1998 mitteilen würde, was sie in diesen Bereichen zu tun beabsichtigt.

    3.14. Für den Aktionsplan für Innovation sollen keine eigenen Mittel vorgesehen werden; die Tätigkeit setzt sich aus horizontalen Maßnahmen, Koordinierung und der inhaltlichen Überprüfung bereits bestehender Programme zusammen. Der WSA befürwortete in seiner Stellungnahme zu dem Grünbuch ausdrücklich ein solches Vorgehen, hielt es jedoch für notwendig, für die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Zusammenhang mit dem (4.) Rahmenprogramm zusätzliche Mittel vorzusehen. Inwiefern wurde dies in den Vorschlägen zum 5. Rahmenprogramm berücksichtigt?

    3.15. Da die Innovationspolitik einen horizontalen Charakter aufweist, ist das Zusammenwirken und die Koordination zwischen den verschiedenen Generaldirektionen der Kommission Voraussetzung für das Gelingen der einschlägigen Aktivitäten auf EU-Ebene. So weit bekannt, waren die Generaldirektoren hierin bereits erfolgreich. Der WSA erwartet, daß die Zusammenarbeit zur Erreichung konkreter Ergebnisse noch vertieft und intensiviert wird.

    3.16. Die Kommission hat eine Gruppe Hoher Beamter aus den Mitgliedstaaten für die Ausarbeitung einer Synoptischen Übersicht über Innovationsleistung und -politik in Europa gebildet. Nach Auffassung des Ausschusses sollte diese Personengruppe zu einem Innovationsforum erweitert werden, das Sachverständige verschiedener Interessengruppen der Gesellschaft zusammenbringen und die zentralen Probleme und Schwerpunkte ausmachen und als Vermittler bewährter Praktiken fungieren könnte.

    3.17. Einen wesentlichen Teil der Verwaltung des Innovationsplans sollten die Bewertung und die hieraus folgenden Maßnahmen bilden. Zu diesem Zweck müssen in aktiver Weise effiziente und umfassende Maßnahmen eingesetzt werden, insbesondere das Fachwissen des erwähnten Innovationsforums. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß sollte in konstruktiver Weise in den Bewertungsprozeß einbezogen werden.

    4. Besondere Bemerkungen zu den Programmpunkten

    4.1. Schutz geistigen Eigentums

    4.1.1. Grünbuch über Patente. Der Ausschuß hat hierzu eine eigene Stellungnahme abgegeben ().

    4.1.2. Dienst zur Vermittlung von Informationen und Unterstützung zum Schutz des geistigen Eigentums. Die Maßnahme an sich ist notwendig. Der WSA ist jedoch der Ansicht, daß die Nutzung des Dienstes genau beobachtet werden sollte, um festzustellen, ob eine solche zentralisierte Lösung den Bedürfnissen der Nutzer entspricht, oder ob man stattdessen in dezentralisierte Dienste in den Mitgliedstaaten und Regionen investieren sollte.

    4.2. Finanzierung der Innovationstätigkeit

    4.2.1. Pilotprojekt I-TEC. Das Projekt und seine Durchführungsmodalitäten erscheinen gut begründet und berechtigt. Zu den konkreten Ergebnissen läßt sich jedoch noch nichts sagen.

    4.2.2. Das Vorhaben LIFT. Die Maßnahme erscheint an sich notwendig. Auch hier ist die Umsetzung noch nicht weit genug vorangeschritten, um die Ergebnisse bewerten zu können. Daher bleibt abzuwarten, ob eine Globallösung in diesem Fall der geeignete Ansatz ist.

    4.2.3. Unternehmergeist und Finanzierung hoher Technologie. Bei diesem, einen sehr wichtigen Bereich betreffenden Projekt ist bereits ein dankenswertes Aktivitätsniveau erreicht worden. Konkrete Ergebnisse können noch nicht bewertet werden - die von der Kommission dargestellten Resultate sind keine wirklichen Endergebnisse sondern eine Bestandsaufnahme der verwirklichten Maßnahmen.

    4.3. Ordnungspolitischer Rahmen und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

    4.3.1. Mitteilung zur EWIV. Der öffentlichen Verwaltung könnte bei der Förderung von Innovationen eine bedeutende Rolle zukommen, und dies sollte von der Kommission auch in Zukunft betont werden. EWIV ist ein wichtiges Instrument für die Organisation der Innovationstätigkeit von Unternehmen. Ein entsprechend angelegter Bericht wäre zu begrüßen.

    4.3.2. Das REGIE-Projekt. Solche Vernetzungsmaßnahmen sind notwendig. Die Verwirklichung dieser Aktion scheint allerdings sehr schleppend zu verlaufen.

    4.4. Allgemeine und berufliche Bildung

    4.4.1. Die Projekte Campus-Voice, Form-Inno-Tech und Train-Re-Tech sind alle auf wichtige Aspekte des Innovationssystems ausgerichtet. Der Ausschuß sieht diese als Pilotprojekte an, mit deren Hilfe Erfahrungen und Ideen für nationale oder sogar gemeinschaftliche Programme gesammelt werden können. Wichtig sind deren Bewertung, praktische Schlußfolgerungen und die Beendigung von hinter den Erwartungen zurückbleibenden Projekten.

    4.5. Ausrichtung der Forschung auf die Innovation

    4.5.1. Die Planung der Gemeinschaftstätigkeit für die nächsten Jahre befindet sich in diesem Bereich in der Endphase, da die Schlüsselmaßnahmen für das 5. FTE-Rahmenprogramm allmählich feststehen. Der WSA hat zu diesem Themenbereich gesondert Stellung genommen und wird dies auch künftig tun ().

    4.5.2. Die Kommission stellt fest, daß sich in der EU vier Schwächen im Bereich der Forschung und Entwicklung zeigen: zu geringe Investitionen, Fragmentierung, unzulängliche Ermittlung der Bedürfnisse der Gesellschaft und der neuen Märkte sowie unzureichende Abstimmung zwischen Forschung und Anwendung. Die Existenz der beiden letztgenannten Schwachstellen zeigt sich vor allem darin, daß Europa gerade in den schnell wachsenden Bereichen Marktanteile verloren hat. Je besser die Forschungsarbeit auf die Bedürfnisse des Markts ausgerichtet ist, um so geringer sind die Finanzierungsprobleme der Forschung - die investierten Mittel werden auf dem Markt schnell wieder hereingeholt.

    4.5.3. Integration der KMU in das Rahmenprogramm. Der WSA hat in seinen Stellungnahmen wiederholt die Wichtigkeit dieses Maßnahmenbereichs hervorgehoben. Positiv ist, daß der Beteiligungsgrad der KMU gestiegen ist, aber die diesbezüglichen Ziele müssen höher angesetzt werden.

    4.5.4. Engere Verbindung zwischen Forschung und Normung. Das Arbeitsdokument der Kommission ist ein nützlicher Schritt, aber die Maßnahmen in diesem Bereich sollten weiter reichen und umfassender sein. Bei der Einleitung jedes Forschungsprojekts, sowohl auf EU- als auch anderer Ebene, sollte die Normung von vornherein berücksichtigt werden, indem entweder versucht wird, den bestehenden Normen gerecht zu werden, oder auf künftigen Normungsbedarf aufmerksam gemacht wird.

    4.5.5. PROSOMA. Bei diesem interessanten Versuch handelt es sich um die Verbreitung von Forschungsergebnissen. Für eine Bewertung der Ergebnisse ist es noch zu früh.

    4.5.6. Technologietransfer in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle. Der Ausschuß befürwortet alle Maßnahmen, mit denen die Nutzung der in der GFS durchgeführten Forschung gefördert werden soll. Dies würde noch besser gelingen, wenn die Tätigkeit der GFS sich von Anfang an am Markt orientieren würde.

    4.6. Verstärkte Gesamtkoordinierung

    4.6.1. Synoptische Übersicht über die Innovationstätigkeit in Europa. Die Übersicht soll als Instrument zur Analyse der Innovationspolitik dienen. Ein solches Instrument ist notwendig, da die Innovationspolitik sehr vielschichtig und sein Instrumentarium z.T. noch nicht entwickelt ist.

    5. Vorrangige Tätigkeiten 1998

    5.1. Die Kriterien für die Auswahl der vorrangigen Tätigkeiten gehen aus dem Text der Mitteilung nicht besonders deutlich hervor. Die ersten vier als Schwerpunkte genannten Tätigkeitsbereiche - Schutz des geistigen Eigentums, Finanzierung, Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung des Unternehmergeistes - sind in jedem Fall wichtig und aktuell.

    5.1.1. Die dringlichsten Maßnahmen im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums sind Vorschriften, die für ein Funktionieren der Informationsgesellschaft, einschließlich des elektronischen Geschäftsverkehrs, erforderlich sind. Eilbedürftig sind auch die die Biotechnik betreffende Fragen. Die Kommission muß sich ferner stark für eine weltweite Harmonisierung des Patentschutzsystems einsetzen, vor allem, wenn für die EU ein solches System entwickelt wird.

    5.1.2. Bei der Förderung der Finanzierung ist es die Aufgabe der EU und auch der Mitgliedstaaten, einen funktionierenden Rechtsrahmen und allgemeine Anreize zu schaffen. Hierzu wäre es angebracht, die Hindernisse für Finanzierung in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu ermitteln. Die direkte Finanzierung durch die EU und die Mitgliedstaaten sollte auf die Startkapital-Phase beschränkt sein.

    5.1.3. Was die Vereinfachung der Verwaltung angeht, sind zahlreiche Untersuchungen durchgeführt und bereits mehrere einschlägige Programme eingeleitet worden. Der WSA hat sich in zahlreichen Stellungnahmen zu diesem Punkt geäußert und Vereinfachungsmaßnahmen befürwortet. Nach Auffassung des Ausschusses sollten jetzt keine weiteren Mittel für neue Untersuchungen verwendet werden, sondern es sollten unverzüglich die Verwirklichung der Pläne in Angriff genommen und unnötige verwaltungstechnische Hindernisse auf gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Ebene beseitigt werden.

    5.1.4. Was die Entwicklung des Unternehmergeistes angeht, verweist der Ausschuß auf seine Ausführungen in Ziffer 3.9. Nach Ansicht des WSA sollte zur Förderung der Innovationsfähigkeit unterschiedlicher KMU die unter Ziffer 3.7.1 vorgeschlagene Typologie angewandt werden. Der Ausschuß schlägt vor, dort Pilotprojekte zur Schaffung von Vermittlungsorganisationen einzuleiten, wo diese Einrichtungen noch fehlen. Dies könnten Organisationen oder Personen, die über Sachverständnis verfügen oder dieses vermitteln, wie Handelskammern oder private Berater sein, die auf Anfrage die KMU bei der Beschaffung von geeigneter Technologie, Zusammenarbeitspartnern (große Unternehmen, private Unterstützer usw.) und Finanzierung unterstützen würden. Diese Vermittler würden mit Hilfe der Kommission Netze bilden, die die gesamte EU abdecken.

    5.2. Die am Ende der Mitteilung erwähnten fünf Ziele werden vom Ausschuß befürwortet. Die Kommission beschreibt jedoch nicht sehr deutlich die Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele ergriffen werden müssen. Alle Ziele fallen weitgehend in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten, und daher sind der Bedarf und die Planung von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene besonders genau zu prüfen.

    6. Schlußfolgerungen und Empfehlungen

    6.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hält einen jährlichen Bericht über den Aktionsplan für Innovationspolitik für nützlich. Die erste Mitteilung ist jedoch recht schwer verständlich. Der Ausschuß schlägt zur Verbesserung der Lesbarkeit des Berichts vor, diesem eine Zusammenfassung in Tabellenform beizufügen, in der die prioritären Maßnahmen, bereits verwirklichte Teile und im nächsten Jahr zu verwirklichende Teile aufgezeigt werden.

    6.2. Die Voraussetzungen der kleinen und mittleren Unternehmen, des Handwerks und der Kleinstunternehmen für eine Teilhabe am Innovationsprozeß überhaupt müssen weiter verbessert werden. Zur Entwicklung des Unternehmergeistes, die eine der vorrangigen Tätigkeiten für 1998 darstellt, schlägt der WSA vor, dort Pilotprojekte zur Entwicklung von Vermittlungsorganisationen einzuleiten, wo solche noch nicht bestehen. Diese wären den KMU bei der Beschaffung von Technologie, Partnern und Finanzierung behilflich. Nach Auffassung des Ausschusses wäre es nützlich, eine typologische Einteilung der KMU in Entwickler neuer Technologien, Nutzer neuer Technologien und passive Unternehmen vorzunehmen.

    6.3. In dem Aktionsplan für Innovation werden die Märkte als besonders wichtiger Teil des Innovationssystems völlig ignoriert. Der Ausschuß ist der festen Überzeugung, daß ein effizientes Funktionieren des Binnenmarkts, das eindeutig in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt, eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen von Innovationen darstellt.

    6.4. In der Innovationspolitik der Gemeinschaftsebene sollte auch die Ausrichtung der Strukturfonds auf Innovationen fördernde Tätigkeiten einen zentralen Platz einnehmen. Dies würde der Beschäftigungslage am meisten zugute kommen, die nach Ansicht des WSA das wichtigste Ziel bei der Erneuerung der Strukturfonds ist.

    6.5. Der WSA vertritt die Auffassung, daß die Union sich in der Innovationspolitik in erster Linie auf Fragen konzentrieren sollte, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, d.h. den ordnungspolitischen Rahmen der Gemeinschaft, den Binnenmarkt, die Strukturfonds und die Forschungsprogramme. In Angelegenheiten, die in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten, der Regionen oder der wirtschaftlichen und sozialen Akteure fallen, kann die EU nur tätig werden, wenn hieraus ein Mehrwert entsteht. In diesen Bereichen sollte die EU in erster Linie vergleichbare Daten zusammentragen, Möglichkeiten zum Austausch von Erfahrungen und zur Gründung von Zusammenarbeitsnetzen schaffen sowie bei Bedarf einzelstaatliche und regionale Maßnahmen miteinander koordinieren.

    6.6. Die effiziente Umsetzung des Aktionsplans für Innovation erfordert einen sachkundigen und auf einer breiten Basis gründenden Einsatz zur Identifizierung der Probleme und Schwerpunkte und zur Bewertung der Ergebnisse. Hierzu schlägt der WSA die Einsetzung eines Innovationsforums vor, wobei die Gruppe Hoher Beamter aus den Mitgliedstaaten um Sachverständige verschiedener Interessengruppen der Gesellschaft erweitert würde. Dieses Forum würde auch dem Erfahrungsaustausch und der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und anderen Instanzen dienen.

    Brüssel, den 27. Mai 1998.

    Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Tom JENKINS

    () ABl. C 212 vom 22.7.1996.

    () KOM(95) 688 endg.

    () Stellungnahme zum Grünbuch zur Innovation (ABl. C 212 vom 22.7.1997); Initiativstellungnahme zum Thema "Auswirkungen der fortlaufenden, generellen Kürzung der FTE-Ausgaben in der EU (Gemeinschaft und Mitgliedstaaten) auf die KMU" (ABl. C 355 vom 21.11.1997, S. 31). Stellungnahme zu den Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms (1998-2002) der EG und der Euratom.

    () Initiativstellungnahme zum Thema "Auswirkungen der fortlaufenden, generellen Kürzung der FTE-Ausgaben in der EU (Gemeinschaft und Mitgliedstaaten) auf die KMU", ABl. C 355 vom 21.11.1997, S. 31.

    () ABl. C 212 vom 22.7.1996.

    () ABl. C 129 vom 27.4.1998.

    () Stellungnahme zum Arbeitspapier der Kommission - "Fünftes Rahmenprogramm - Wissenschaftliche und technologische Ziele" - ABl. C 355 vom 21.11.1997, S. 38; Stellungnahme zum "Geänderten Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das Fünfte Rahmenprogramm der EG im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002)" - ABl. C 73 vom 9.3.1998, S. 133; Stellungnahme zum "Fünften Rahmenprogramm FTE - spezifische Programme" - in Vorbereitung; Stellungnahme zu den "Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (1998-2002)".

    Začiatok