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Document 91998E000099

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 99/98 von Umberto BOSSI an den Rat. Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung nach Europa

ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 116 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E0099

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 99/98 von Umberto BOSSI an den Rat. Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung nach Europa

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0116


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0099/98 von Umberto Bossi (NI) an den Rat (30. Januar 1998)

Betrifft: Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung nach Europa

In Italien war der massive Zustrom von Albanern Gegenstand heftiger Diskussionen, die häufig zu nichts führten, wobei das Flüchtlingsproblem noch zu den unglaublichsten Zwecken ausgenutzt wurde. Dieses Problem stellt sich dieser Tage auf ähnlich eindringliche Weise wieder mit den kurdischen Flüchtlingen. Internationalen Quellen zufolge sollen derzeit Tausende von Kurden, die auf ihrem Gebiet von der Türkei und vom Irak verfolgt werden, unterwegs zu den Küsten Apuliens sein, was hinsichtlich der sanitären Verhältnisse und der öffentlichen Ordnung zu einer sehr kritischen Lage führt.

Offiziellen Daten zufolge hat die Kriminalität (insbesondere in den Großstädten Norditaliens und ihrem jeweiligen Umland) gerade infolge der unglaublichen albanischen Verbrecherorganisationen (organisierter Mädchenhandel und Drogenhandel) in besorgniserregendem Ausmaß zugenommen. So konnten in weniger als einem Jahr illegal und legal eingewanderte Albaner ein regelrechtes Verbrechensimperium aufbauen.

Die verheerenden italienischen Rechtsvorschriften über die Einwanderung aus Drittländern ("Martelli-Gesetz") ermöglichen es illegalen Einwanderern, sich 15 Tage lang auf italienischem Staatsgebiet aufzuhalten und es dann nach eigenem Willen wieder zu verlassen; es liegt auf der Hand, daß diese Bestimmungen der Weiterreise illegaler Immigranten in andere europäische Länder (insbesondere nach Deutschland, Frankreich und Österreich) Vorschub leisten.

Beabsichtigt der Rat, konkret darauf hinzuwirken, daß die Türkei, mit der Europa derzeit über einen Beitritt zur Union verhandelt, die Menschenrechtsverletzungen gegenüber dem kurdischen Volk einstellt?

Beabsichtigt der Rat, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um illegale Einwanderer aus Drittländern davon abzuhalten, sich auf europäischem Gebiet niederzulassen? Ist er nicht der Ansicht, daß die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften einander angleichen müssen, damit nur diejenigen Staatsangehörigen von Drittstaaten aufgenommen werden, denen eine geregelte Arbeit, angemessene Lebensbedingungen und eine ausreichende Sozialfürsorge geboten werden kann?

Was gedenkt der Rat zu unternehmen, um die Ausbreitung krimineller Organisationen aus Drittländern in Europa zu verhindern?

Antwort (7. April 1998)

Die Europäische Union misst der Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten grosse Bedeutung bei. Im Rahmen des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei wird die Förderung der Menschenrechte als grundlegendes Ziel angesehen.

Was die vom Rat erlassenen Rechtsakte zur Verhütung der illegalen Einwanderung anbelangt, so sei auf die Antwort des Rates auf die schriftliche Anfrage Nr. E-3773/97 verwiesen.

Eine Reihe von Rechtsakten ist hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten erlassen worden. Auf ihrer Tagung vom 1. Juni 1993 in Kopenhagen haben die für Einwanderung zuständigen Minister die Entschließung zur Harmonisierung der nationalen Politiken im Bereich der Familienzusammenführung angenommen. Danach hat der Rat folgende Entschließungen verabschiedet:

- Entschließung des Rates vom 20. Juni 1994 über die Beschränkungen für die Einreise von Staatsangehörigen dritter Länder in die Mitgliedstaaten zur Ausübung einer Beschäftigung (ABl. C 274 vom 19.9.1996, S. 3),

- Entschließung des Rates vom 30. November 1994 in bezug auf die Beschränkungen für die Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit (ABl. C 274 vom 19.9.1996, S. 7) und

- Entschließung des Rates vom 30. November 1994 betreffend die Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zur Aufnahme eines Studiums (ABl. C 274 vom 19.9.1996, S. 10).

Der Rat überwacht regelmässig die Umsetzung dieser Rechtsakte in den Mitgliedstaaten, und zwar gemäß dem Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1995 zur Beobachtung der Durchführung der im Bereich der Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder bereits angenommenen Rechtsakte (ABl. C 11 vom 16.1.1996, S. 1).

Darüber hinaus hat die Kommission zu dieser Frage einen Vorschlag für einen Rechtsakt des Rates über die Ausarbeitung des Übereinkommens zur Regelung der Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten (ABl. C 337 vom 7.11.1997, S. 9) vorgelegt; dieser Vorschlag wird von der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates zur Zeit geprüft.

Der Rat ist sich ferner bewusst, daß die illegale Einwanderung, insbesondere der jüngste Zustrom aus Irak und den Nachbarregionen, auf den der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage Bezug nimmt, in den meisten Fällen von Schleusern geplant und vorbereitet wird. Aus diesem Grund ist der Rat der Ansicht, daß die Bekämpfung der illegalen Einwanderung auch ein effizientes Mittel ist, die Ausbreitung krimineller Organisationen aus Drittländern in Europa zu verhindern. In diesem Zusammenhang sei auf den EU-Aktionsplan verwiesen, den der Rat am 26. Januar 1998 verabschiedet hat, um auf den jüngsten Anstieg der Zuwanderung aus Irak und den Nachbargebieten zu reagieren. Der Aktionsplan geht auf die verschiedenen Aspekte dieses jüngsten Zustroms ein. Er beinhaltet insbesondere Maßnahmen, die darauf abzielen, zum einen alle verfügbaren Erkenntnisse zu einer OK-Beteiligung an Schleusernetzen zu sammeln, zu analysieren und als Grundlage für entsprechende Entscheidungen heranzuziehen und zum anderen Verbindungen zu anderen Bereichen der internationalen organisierten Kriminalität, an denen die betreffenden Gruppen beteiligt sein könnten, zu ermitteln.

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