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Document 91998E000048

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 48/98 von Jesús CABEZÓN ALONSO an die Kommission. Unterstützung des Friedensprozesses in Guatemala

ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 112 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E0048

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 48/98 von Jesús CABEZÓN ALONSO an die Kommission. Unterstützung des Friedensprozesses in Guatemala

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0112


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0048/98 von Jesús Cabezón Alonso (PSE) an die Kommission (29. Januar 1998)

Betrifft: Unterstützung des Friedensprozesses in Guatemala

Seit der Unterzeichnung der Friedensabkommen durch die Regierung Guatemalas und die URNG ist ein Jahr vergangen. In welchem Umfang hat die Europäische Union in diesem Jahr Mittel als Beitrag zur Umsetzung des Inhalts dieser Friedensabkommen aufgewendet?

Ist die Hilfe der Europäischen Union an die Umsetzung bestimmter Inhalte der genannten Friedensabkommen geknüpft?

Gemeinsame Antwort von Herrn Marín im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-0048/98 und E-0049/98 (18. Februar 1998)

Die Kommission hat durch ihr Büro in Guatemala das ganze Jahr 1997 über genau verfolgt, ob die Regierung Guatemalas die in den verschiedenen Teilabkommen enthaltenen Verpflichtungen erfuellt. Ihre Einschätzung deckt sich vollkommen mit der jüngsten Evaluierung der Delegationsleiter vom 23. Dezember 1997, die mit der Überwachung der Durchführung des Friedensprozesses in Guatemala beauftragt sind.

Zwar wird anerkannt, daß die Ergebnisse bisher zufriedenstellend sind, jedoch teilt die Kommission die Ansicht der Missionschefs, daß 1998 ein kritisches Jahr wird. Sensible Themen, wie der Kauf und die Verteilung von Land an die in den Abkommen vorgesehenen Bevölkerungsgruppen, das Problem der Gerechtigkeit und der Effizienz des Steuersystems, die Neuordnung der Justiz, die Erhöhung der Sozialausgaben und die Erstellung eines landesweiten Katasters, stellen eine schwierige Bewährungsprobe für die Regierung dar, an der sich ihre Fähigkeit messen lässt, die Strukturprobleme des Landes zu lösen.

Im Rahmen der "Gemeinsamen Erklärung über die Durchführung der Hilfe der Gemeinschaft für den Friedensprozeß in Guatemala" hat die Kommission bereits 1997 einen wichtigen Beitrag zur Durchführung der Friedensabkommen geleistet. Ihre Hilfe umfasst vor allem die Demobilisierung und Wiedereingliederung der ehemaligen Kämpfer der Unidad Revolucionario Nacional Guatemalteca (URNG) in das Erwerbsleben (durchgeführt wurden oder werden: Haushaltsartikel B7-210 "Humanitäre Hilfe und Soforthilfe (ECHO)" und Artikel B7-217: sechs Projekte in Höhe von insgesamt 3.440.000 Ecu; Haushaltsposten B7-6410 "Rehabilitation": ein Projekt in Höhe von 950.000 Ecu, für das folgende Mittel gebunden sind: Haushaltsposten B7-6410 "Rehabilitation": ein Projekt in Höhe von 5 Mio. Ecu zur endgültigen Wiedereingliederung der früheren Kämpfer der URNG, ferner die Errichtung eines landesweiten Katasters (Genehmigung eines Pilotprojekts in Höhe von 990.000 Ecu), Unterstützung bei der Einsetzung der neuen zivilen Nationalpolizei (PNC) (Genehmigung eines wichtigen Projekts in Höhe von 31,73 Mio. Ecu zur Förderung der Ausbildung der Mitarbeiter der PNC, Bereitstellung von Ausrüstung, Wiederaufbau der Polizeiakademie und Errichtung kleinerer Infrastrukturen (Polizeistationen) in verschiedenen Bezirken des Landes) sowie Hilfe für den Ausbau der Kommunalverwaltung (Bewilligung eines ersten Pilotprojektes in Höhe von 940.000 Ecu).

Insgesamt belaufen sich die Ausgaben für die Zusammenarbeit der Gemeinschaft, die direkt mit der Durchführung der Friedensabkommen zusammenhängen, für das Jahr 1997 auf 43 Mio. Ecu, während für die Kooperationsmaßnahmen insgesamt (alle Instrumente zusammengenommen) 63 Mio. Ecu ausgegeben werden.

Die Finanzhilfe der Gemeinschaft hängt von der allgemeinen Bedingung ab, daß der Geist der Friedensabkommen eingehalten wird. Natürlich muß dabei ständig evaluiert werden, ob genügend politischer Wille vorhanden ist, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfuellen, und dabei müssen die Schwierigkeiten berücksichtigt werden, die die Erfuellung dieser Verpflichtungen verzögern können.

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