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Document 91997E004190

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4190/97 von Ernesto CACCAVALE an die Kommission. Fernleitungen und Magnetfelder: Gefahren für die menschliche Gesundheit

    ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 96 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91997E4190

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4190/97 von Ernesto CACCAVALE an die Kommission. Fernleitungen und Magnetfelder: Gefahren für die menschliche Gesundheit

    Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0096


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4190/97 von Ernesto Caccavale (UPE) an die Kommission (21. Januar 1998)

    Betrifft: Fernleitungen und Magnetfelder: Gefahren für die menschliche Gesundheit

    Umweltverbände von europäischer Bedeutung wie CODACONS und LEGAMBIENTE bestreiten energisch die Erklärungen der nationalen Elektrizitätsgesellschaft Enel, die in Italien das Monopol für die Verteilung der elektrischen Energie besitzt, in bezug auf den Bau eines grossen Umspannwerks in Striano (Neapel).

    In der Tat haben die elektromagnetischen Felder der Hochspannungsanlagen nach Ansicht der bekanntesten Onkologen gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit, da sie krebserregend sind.

    Die Kommission wird daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

    - Gibt es Untersuchungen auf europäischer Ebene, die diese enge Verbindung zwischen der Belastung durch elektromagnetische Felder und dem erhöhten Risiko von Lymphknoten- und Leukämieerkrankungen sowie von Tumoren des Nervensystems darlegen?

    - Trifft es zu, daß die Enel die Europäische Kommission um Auskunft über etwaige Richtlinien oder Gemeinschaftsmaßnahmen in bezug auf den Bau von Umspannwerken und oberirdischen Fernleitungen, die die vermuteten krebserregenden Auswirkungen der erzeugten elektromagnetischen Felder angemessen berücksichtigen, gebeten hat?

    - Kann die Kommission die tatsächliche Einhaltung aller Gemeinschaftsvorschriften über den Schutz der Gesundheit der Bürger durch die Enel bezeugen?

    - Beabsichtigt die Kommission, den italienischen Staat um weitere Erläuterungen zu ersuchen und ggf. alle vertraglich vorgesehenen Verfahren einzuleiten, um jegliche Initiative, die der menschlichen Gesundheit schaden kann, zu unterbinden?

    Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission (11. März 1998)

    Statische und extrem niedrigfrequente elektrische und magnetische Felder entstehen bei der Erzeugung, der Weiterleitung und der Nutzung von elektrischer Energie. Seit der Einführung der Elektrizität gab es Probleme mit Elektroschocks und Verbrennungen durch elektrische Ströme infolge der Interaktion mit stromführenden Leitern. Heute ist die Öffentlichkeit mehr besorgt über die schleichenden ("verzögerten") und nicht wahrnehmbaren Wirkungen der Belastung durch elektromagnetische Felder. Einige epidemiologische Studien berichten über die Auswirkungen von statischen und extrem niedrigfrequenten elektromagnetischen Feldern, die erheblich schwächer sind, als dies mit anerkannten Verfahren erklärt werden könnte, auf biologische Systeme. Die entscheidende wissenschaftliche Frage ist jedoch, ob die festgestellten biologischen Wirkungen irgendwelche gesundheitliche Schäden verursachen können. Bisher gibt es keine allgemein anerkannten Wirkungsmechanismen, wonach die vermuteten Wirkungen elektromagnetischer Felder, deren Stärke zu gering ist, um im Körper schwächere als endogene Ströme zu induzieren, eintreten könnten.

    Mit biologischen Untersuchungen konnten bisher keine Wirkungsmechanismen nachgewiesen werden, über die extrem niedrigfrequente Felder eine wahrscheinliche karzinogene Wirkung haben können. Andererseits umfassen epidemiologische Studien über mögliche gesundheitliche Wirkungen infolge der Belastung durch elektromagnetische Felder im Wohnbereich durch Hochspannungsleitungen ein breites Wirkungsspektrum, wie z. B. neurodegenerative Erkrankungen, Auswirkungen auf die Zeugungsfähigkeit, Leukämie, Brustkrebs oder Gehirntumore. Bis 1979 zurückreichende Forschungsdaten aus der ersten Veröffentlichung einer schwedischen Studie sowie etwa ein Dutzend seither durchgeführter epidemiologischer Studien haben sich schwerpunktmässig mit Krebserkrankungen bei Kindern befasst. Überprüfungen dieser Studien zeigten, daß die Frage eines Zusammenhangs zwischen dem Wohnen in der Nähe einer Starkstromleitung und dem Risiko von Kinderleukämie nach wie vor offen ist. Allerdings wurde nicht festgestellt, daß die gemessenen durchschnittlichen Feldstärken für Kinder im Wohnbereich mit der Häufigkeit von Leukämie oder anderen Krebsarten bei Kindern in Zusammenhang stehen; ferner wurden keine Faktoren ermittelt, die einen Zusammenhang zwischen dem Wohnen in der Nähe einer Starkstromleitung und von Leukämieerkrankungen bei Kindern erklären könnten.

    Zur Zeit finanziert die Gemeinschaft epidemiologische Forschungen über Magnetfelder und Krebs im Rahmen des Biomed 2-Programms; entsprechende Ergebnisse sind im Sommer 1999 zu erwarten. Die europäische Forschung über Biöffekte von extrem niedrigfrequenten Feldern wird im Zusammenhang mit der COST-Aktion koordiniert und soll im Rahmen des bevorstehenden fünften Rahmenprogramms fortgesetzt werden.

    Der Kommission ist die von dem Herrn Abgeordneten angeführte ENEL-Anfrage über Auskünfte nicht bekannt; sie kann nicht bestätigen, daß die Aktivitäten von ENEL im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht stehen. Die Kommission sammelt Informationen, die die nationalen Behörden und Beschwerdeführer übermitteln. Nach den bisherigen der Kommission vorliegenden Informationen kann nicht beurteilt werden, ob ENEL die Umweltvorschriften der Gemeinschaft einhält.

    Die Richtlinie des Rates 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ((ABl. L 175 vom 5.7.1985. )), die sogenannte Umweltverträglichkeitsrichtlinie, führt in Anhang II 3b als Aktivität auf: "Anlagen der Industrie zum Transport von Gas, Dampf und Warmwasser, Beförderung elektrischer Energie über Freileitungen". Nach der Umweltverträglichkeitsrichtlinie müssen Anlagen dieser Art eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, wenn die entsprechenden Umweltauswirkungen signifikant sind. Für Projekte nach Anhang II ist dies von den Mitgliedstaaten festzustellen. Hat der Mitgliedstaat (durch Festlegung von Schwellenwerten oder Kriterien auf Grund einer fallweisen Prüfung) festgestellt, daß für diese Art von Anlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, so müssen die Wirkungen auf verschiedene Umweltmedien sowie auf den Menschen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Dabei könnten selbstverständlich gesundheitliche Auswirkungen bei der Verträglichkeitsprüfung eine wichtige Rolle spielen.

    Gemäß der Richtlinie des Rates 97/11/EG vom 3. März 1997, geändert durch Richtlinie 85/337/EWG ((ABl. L 73 vom 14.3.1997. )), die 1997 verabschiedet wurde und spätestens bis März 1999 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muß, wurde der Bau von elektrischen Überlandleitungen mit einer Spannung von 220 KV oder mehr und einer Länge von über 15 km von Anhang II der Umweltverträglichkeitsrichtlinie nach Anhang I umgeändert. Dies bedeutet, daß für Projekte dieser Art eine Umweltverträglichkeitsprüfung ab März 1999 zwingend vorgeschrieben ist.

    Auf Grund der derzeit vorliegenden Informationen bestehen für die Kommission keine Rechtsgründe, Maßnahmen zu ergreifen, da ihr eine Nichterfuellung der bestehenden Gemeinschaftsvorschriften nicht gemeldet worden ist.

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