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Document 91997E004020

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4020/97 von Panayotis LAMBRIAS an die Kommission. Blei im Trinkwasser

ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 59 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E4020

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4020/97 von Panayotis LAMBRIAS an die Kommission. Blei im Trinkwasser

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0059


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4020/97 von Panayotis Lambrias (PPE) an die Kommission (14. Januar 1998)

Betrifft: Blei im Trinkwasser

Die Weltgesundheitsorganisation hat den zulässigen Bleigehalt von Trinkwasser erheblich gesenkt. Was gedenkt die Kommission zu tun, um den Mitgliedstaaten eine möglichst zuegige Herabsetzung des Bleigehalts von Trinkwasser zu ermöglichen und die Organe der örtlichen Selbstverwaltung sowie generell die europäischen Bürger besser über die gesundheitsschädigende Wirkung von Blei bei Menschen, insbesondere bei Säuglingen und Kindern, zu informieren?

Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission (18. Februar 1998)

In ihrem Vorschlag ((ABl. C 131 vom 30.5.1995. )) zur Überarbeitung der Richtlinie des Rates 80/778/EWG vom 15. Juli 1980 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ((ABl. L 229 vom 30.8.1980. )) ("Trinkwasserrichtlinie") übernahm die Kommission den von der Weltgesundheitsorganisation WHO für Bleikonzentrationen vorgeschlagenen Wert von 10 Mikrogramm pro Liter (10 ìg/l). Dieser Wert wurde vom Europäischen Parlament (in der ersten Lesung vom 12. Dezember 1996) und im gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Richtlinienvorschlag (Nr. 12767/97 vom 19. Dezember 1997) gebilligt.

Nach der Verabschiedung der Richtlinie, mit der im Prinzip 1998 zu rechnen ist, sind die Mitgliedstaaten für ihre Umsetzung verantwortlich. Aufgrund der erheblichen finanziellen und praktischen Konsequenzen, die damit verbunden sind, wurde den Mitgliedstaaten im Rahmen einer Ausnahmebestimmung für Blei ein Zeitraum von fünfzehn Jahren statt der üblichen fünf Jahre eingeräumt, um die Einhaltung des Parameterwertes von 10 ìg/l zu erreichen. Statt des derzeitigen Wertes von 50 ìg/l beträgt der Wert für den Übergangszeitraum von fünf bis fünfzehn Jahren 25 ìg/l.

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