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Document 91997E004015

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4015/97 von Thomas MEGAHY an die Kommission. Irreführende Werbung von Luftverkehrsunternehmen

ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 58 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E4015

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4015/97 von Thomas MEGAHY an die Kommission. Irreführende Werbung von Luftverkehrsunternehmen

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0058


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4015/97 von Thomas Megahy (PSE) an die Kommission (14. Januar 1998)

Betrifft: Irreführende Werbung von Luftverkehrsunternehmen

Die Advertising Standards Authority des Vereinigten Königreichs hat vor kurzem festgelegt, daß Luftverkehrsunternehmen und Reiseunternehmen für sämtliche Flüge nur mit den tatsächlichen Kosten, die dem Reisenden entstehen, einschließlich Flughafen- und sonstige Gebühren, Saisonzuschlägen und sämtlichen Nebenkosten, werben dürfen. Ist der Kommission die Situation in den anderen Mitgliedstaaten bekannt, und gedenkt sie eine Richtlinie vorzuschlagen, in der allgemein geregelt ist, was ab 1. Januar 1998 in Großbritannien praktiziert wird?

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission (26. Februar 1998)

Die Kommission begrüsst die Initiative des Vereinigten Königreichs bezueglich der besseren Information von Reisenden über die tatsächlichen Kosten sämtlicher Flüge. Die Kommission wurde nicht über ähnliche Initiativen in anderen Mitgliedstaaten unterrichtet.

Die Kommission hat jedoch eine umfassende Studie initiiert, um die Bedingungen in Verträgen über Beförderungen im Luftverkehr aus Verbrauchersicht zu untersuchen. In dieser Studie wird unter anderem die Frage behandelt, wie den Passagieren am besten die zur Entscheidung über einen Vertragsabschluß notwendigen Informationen (einschließlich Preisauskünfte) zu vermitteln sind, die auch Gegenstand einer breiten Konsultation der Industrie ist. Die Kommission wird im Lichte der Studie und des Konsultationsverfahrens prüfen, ob weitere Initiativen notwendig sind.

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