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Document 91997E004009

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4009/97 von Daniel VARELA SUANZES- CARPEGNA an die Kommission. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schieferindustrie der Gemeinschaft

ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 56 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E4009

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4009/97 von Daniel VARELA SUANZES- CARPEGNA an die Kommission. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schieferindustrie der Gemeinschaft

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0056


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4009/97 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE) an die Kommission (14. Januar 1998)

Betrifft: Die Wettbewerbsfähigkeit der Schieferindustrie der Gemeinschaft

Die bedeutende Schieferindustrie der Gemeinschaft ist ein Sektor mit grosser Tradition und Zukunft in verschiedenen Mitgliedstaaten, der allein in Spanien 4.800 Personen direkt und über 19.000 indirekt Beschäftigung gibt und seine Standorte in Randgebieten mit wirtschaftlicher Rückständigkeit oder in Gebieten mit rückläufiger industrieller Entwicklung hat. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Industrie wird ernsthaft bedroht von den Importen von verarbeitetem Schiefer aus Drittländern, die geringere sozio-ökonomische und ökologische Anforderungen stellen als die in der EU.

Ist der Kommission dieser Sachverhalt bekannt?

Kann die Kommission Angaben über die Maßnahmen machen, die sie getroffen hat oder zu treffen gedenkt, um die Wettbewerbsfähigkeit der gemeinschaftlichen Schieferindustrie zu verbessern?

Kann die Kommission mitteilen, welche Länder, in welcher Menge und unter welchen Bedingungen Schiefer in die EU exportieren?

Kann die Kommission Angaben über den Zolltarif machen, der auf Importe von verarbeitetem Schiefer erhoben wird?

Kann die Kommission Angaben über die einzelnen Handels- und Wirtschaftsabkommen der EU mit Drittländern machen, die direkt oder indirekt die Schieferindustrie dieser Drittländer betreffen?

Gemeinsame Antwort von Sir Leon Brittan im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-4009/97 und E-4011/97 (6. Februar 1998)

Die Gemeinschaft ist Nettöxporteur von verarbeitetem Schiefer. 1996 wurden 43.610 Tonnen (davon 7.997 aus Spanien) ausgeführt und 26.639 Tonnen eingeführt. Ausgehend von den Daten des ersten Halbjahres zeichnet sich 1997 ein mit dem Vorjahr vergleichbares Ergebnis ab.

Die europäischen Einfuhren stammen vornehmlich aus einer kleinen Gruppe von Ländern; so kamen 1996 kamen mehr als 85 % der Gemeinschaftseinfuhren aus den fünf grössten Exportländern, nämlich Brasilien (5.501 Tonnen), China (5.158 Tonnen), Indien (4864 Tonnen), Norwegen (4.538) und Kanada (3.091 Tonnen). Bei den Ausfuhren aus der Gemeinschaft dagegen sind die Vereinigten Staaten, Japan, Australien und die Schweiz die wichtigsten Abnehmerländer.

Für die Einfuhren in die Gemeinschaft gelten die Meistbegünstigungsklausel und ein Wertzollsatz von 2,1 %. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Waren mit Ursprung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (z. B. Norwegen) und in den Ländern Afrikas, des Karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) von den Zollgebühren befreit sind. Darüber hinaus werden diese Waren im Rahmen des zugunsten der Entwicklungsländer eingerichteten allgemeinen Präferenzsystems (APS) als nichtempfindlich eingestuft. Das bedeutet, daß bei der Einfuhr keine Zölle zu entrichten sind. Es ist nicht geplant, die Liste dieser als nichtempfindlich eingestuften Waren vor dem Auslaufen des derzeit gültigen Systems am 31.12.1998 zu revidieren.

Das APS kommt Brasilien, China und Indien zugute. Zu China ist zu bemerken, daß in Anbetracht seiner industriellen Kapazität in diesem Bereich im Rahmen des derzeit geltenden Systems vorgesehen wurde, die Zollpräferenzen schrittweise abzubauen. Aus diesem Grunde wurde die für die Einfuhren von verarbeitetem Schiefer mit Ursprung in China geltende Präferenzspanne ab 1. Januar 1997 um 50 % verringert und ab 1. Januar 1998 völlig aufgehoben. Infolgedessen ist erneut der volle Zollsatz von 2,1 % anzuwenden.

Im Hinblick auf die Förderung der Gemeinschaftsausfuhren bemüht sich die Kommission verstärkt, den Zugang der Unternehmen der Gemeinschaft zu den Drittlandsmärkten zu verbessern. Wie dem Herrn Abgeordneten sicher bekannt ist, hat die Kommission im November 1996 eine neue Marktöffnungsstrategie gestartet, durch die die Hindernisse für die Gemeinschaftsausfuhren ermittelt und beseitigt werden sollen. Die Schieferwirtschaft wird wie alle anderen Wirtschaftszweige aufgefordert und ermutigt, sich aktiv an der Ermittlung der internationalen Handelshemmnisse zu beteiligen. Die Kommission wird in Absprache mit den Mitgliedstaaten alle notwendigen und zweckmässigen Maßnahmen zur Lösung der aufgezeigten Probleme treffen.

Weiterhin ist zu erwähnen, daß die Kommission gemäß den in der Mitteilung der Kommission über die Wettbewerbsfähigkeit der nichtenergetischen mineralgewinnenden Industrie ((Dok. SEK(92) 1884 endg. )) enthaltenen Orientierungen und den entsprechenden Schlußfolgerungen des Rates vom 18. November 1993 eine Wettbewerbspolitik zugunsten der mineralgewinnenden Industrie verfolgt. Diese Dokumente sowie ein Bericht an den Rat ((Dok. SEK(96) 852. )) über die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen werden dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments direkt zur Information übermittelt. Im Rahmen dieser Maßnahmen, die auch auf andere Zweige der Baustoffgewinnung ausgerichtet sind, sollen vor allem die Markttransparenz verbessert und die Auswirkungen der Umweltbestimmungen auf die mineralgewinnende Industrie besonders überwacht werden. So veröffentlicht die Kommission regelmässig unter Mitwirkung der betroffenen Wirtschaftskreise ein Jahrbuch über die europäischen Mineralien, das auf eine Erhöhung der Markttransparenz sowohl für die Konsumenten als auch die Erzeuger - übrigens häufig Klein- und Mittelunternehmen (KMU) - abzielt. Die europäische Vereinigung der Schieferindustrie wird aufgefordert, sich an den im Rahmen dieses Projekts vorgesehenen Initiativen zu beteiligen. Im Bereich der Umweltabgaben berücksichtigt nach Ansicht der Kommission das Umweltrecht der Gemeinschaft die Besonderheiten der mineralgewinnenden Industrie und weist beispielsweise in bezug auf die Grösse der Unternehmen oder ihre Herstellungsverfahren eine berechtigte Flexibilität auf. Dies trifft in Zusammenhang mit der Richtlinie 85/337/EWG, in der Fassung der Richtlinie 97/11/EG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ((ABl. L 73 vom 14. 3.1997. )) und dem Vorschlag für eine Richtlinie über Abfalldeponien ((ABl. C 156 vom 24.5.1997. )) auf die Situtation der Steinbrüche zu.

Kürzlich hat die Kommission eine Mitteilung über die Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft einschließlich des Baustoffsektors ((Dok. KOM(97) 539 endg. )) verabschiedet. In dieser Mitteilung werden vier grosse strategische Ziele und mehr als sechzig spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweiges aufgeführt.

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