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Document 91998E000298

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 298/98 von Leonie van BLADEL an den Rat. Hartnäckige Haltung einer niederländischen Staatssekretärin hinsichtlich der Lösung eines Konflikts mit russischen Partnern

ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 30 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E0298

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 298/98 von Leonie van BLADEL an den Rat. Hartnäckige Haltung einer niederländischen Staatssekretärin hinsichtlich der Lösung eines Konflikts mit russischen Partnern

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0030


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0298/98 von Leonie van Bladel (UPE) an den Rat (17. Februar 1998)

Betrifft: Hartnäckige Haltung einer niederländischen Staatssekretärin hinsichtlich der Lösung eines Konflikts mit russischen Partnern

1. Ist dem Rat bekannt, daß das halbstaatliche russische Unternehmen Tonar Corporation den niederländischen Staat sowie das multinationale niederländische Unternehmen Koninklijke Ahold N.V. beim Landgericht Den Haag verklagt hat?

2. Ist der Rat nicht der Ansicht, daß das Problem des völlig mißglückten Projekts TACIS des Wirtschaftsministeriums und des Unternehmens Koninklijke Ahold N.V., das mit Beihilfen der Gemeinschaft finanziert wird, auf elegantere Weise als vor dem Richter gelöst werden sollte, wie es die niederländische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium vorschlägt?

3. Teilt der Rat die Auffassung, daß das Vertrauen Rußlands in das freie Spiel der Marktkräfte und indirekt in die Sicherheit und Stabilität, die Europa anstrebt, vor allem durch die Art und Weise untergraben wird, in der die niederländische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium es jetzt hartnäckig ablehnt, die Parteien zur Ermittlung einer Lösung zusammenzubringen, wie es auch von den niederländischen Abgeordneten Van Walsem, Leers und De Koning vorgeschlagen wurde, und zwar um so mehr, als die Vorgehensweise von AHOLD sowie die Vorgehensweise des niederländischen Wirtschaftsministeriums das Vertrauen der russischen Bürger in Initiativen aus Westeuropa zerstört, u.a. angesichts eines früheren Urteils des Gerichts in Amsterdam, in dem die Vorgehensweise von Koninklijke Ahold N.V. für rechtswidrig erklärt wurde?

4. Ist der Rat aufgrund der vorstehenden Ausführungen bereit, die Initiative zur Aufforderung zu einem Gespräch zwischen den Parteien im Rahmen der Wiederherstellung des Vertrauens der russischen Bürger in Initiativen aus Westeuropa durch ein dringendes Ersuchen an die Staatssekretärin im niederländischen Wirtschaftsministerium zu unterstützen, ihre hartnäckige Haltung aufzugeben?

Gemeinsame Antwort auf die Schriftlichen Anfragen E-3886/97, E-4158/97 und E-0298/98 (7. April 1998)

Das Programm 'TACIS' leistet technische Hilfe für die Wirtschaftsreformen in Rußland und zielt - im Wege eines Transfers von "know how" - auf Maßnahmen ab, mit denen insbesondere der Übergang zur Marktwirtschaft sichergestellt werden soll.

Mit dem Zusammenbruch der UdSSR sind bei der Nahrungsmittelversorgung der Städte in Rußland grosse Schwierigkeiten aufgetreten, aufgrund deren die Gemeinschaft im übrigen umfangreiche Nahrungsmittelhilfe bereitgestellt hat. Die Gemeinschaft sah sich aufgrund des mit dem Übergang zur Marktwirtschaft zusammenhängenden Strukturbedarfs auf diesem Gebiet veranlasst, die Erzeugung, die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln als eine der Prioritäten beim TACIS-Programm festzulegen.

Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen des TACIS-Programms Mittel bereitgestellt worden für eine Vorstudie hinsichtlich der Einrichtung eines Lebensmittelgroßhandelszentrums in Moskau. Im Anschluß an diese Studie erfolgte sodann eine Finanzierung im Rahmen der technischen Hilfe auf bilateraler Ebene seitens der niederländischen Regierung.

Der Rat weist ganz allgemein darauf hin, daß für die Verwaltung des TACIS-Programms gemäß den aufeinanderfolgenden Verordnungen Nrn. 2157/91, 2053/93 und 1279/96 die Kommission verantwortlich ist und es mithin ihre Sache ist, Informationen über die Durchführung der von ihr finanzierten Maßnahmen zu erteilen. Was nun speziell das vom niederländischen Staat aus eigenen Mitteln finanzierte Projekt anbelangt, so vertritt der Rat die Auffassung, daß er sich hier nicht zu äussern hat, zumal ein russisches Unternehmen in dieser Sache ein Gerichtsverfahren in dem betreffenden Mitgliedstaat angestrengt hat.

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