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Document 91997E003823

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3823/97 von Roberto MEZZAROMA an die Kommission. Steuerparadiese

ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 20 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3823

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3823/97 von Roberto MEZZAROMA an die Kommission. Steuerparadiese

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0020


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3823/97 von Roberto Mezzaroma (UPE) an die Kommission (28. November 1997)

Betrifft: Steuerparadiese

Kann die Kommission angeben, welches in Europa die sogenannten Steuerparadiese sind?

Hat die Kommission solche Steuerparadiese eingerichtet, einrichten lassen oder deren Einrichtung für demnächst geplant bzw. wird sie sich an deren Entwicklung beteiligen?

Welche Rolle spielen die bestehenden Steuerparadiese und welche sollen sie künftig spielen?

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (2. Februar 1998)

"Steuerparadies" ist ein Begriff, der im europäischen Recht nicht definiert ist. Ohne Definition ist es schwierig, vorhandene Steuerparadiese zu bestimmen und somit nicht möglich, auf Fragen zu einer etwaigen Rolle zu antworten, die die Kommission bei ihrer Schaffung gespielt haben könnte. Vor kurzem hat die Kommission jedoch eine wichtige Initiative zur Förderung der Koordinierung in Steuerfragen in der Gemeinschaft eingeleitet. Die Kommission hat ein neues und umfassendes Konzept sowohl für direkte als auch für indirekte Steuern innerhalb der Gemeinschaft vorgelegt. In ihrer Mitteilung an den Rat vom 5. November 1997 ((Dok. KOM (97) 564. )) hat die Kommission ein Paket zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs geschnürt. Zu diesem Paket zählt ein Entwurf eines Verhaltenskodexes zur Definition und Bekämpfung von schädlichen steuerlichen Maßnahmen. Der Rat und die im Rat vereinten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben anschließend am 1. Dezember 1997 eine Entschließung über einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung verabschiedet. Dieser Kodex enthält eine Definition der steuerlichen Maßnahmen, die potentiell schädlich sind und ein Prüfverfahren, um zu entscheiden, welche dieser Maßnahmen tatsächlich schädlich sind. Diese Maßnahmen sind zurückzunehmen oder im Falle neuer Maßnahmen nicht einzuführen. Die Entschließung sieht ausserdem vor, daß der Rat beschließen kann, die im Rahmen dieses Prüfverfahrens erstellten Berichte zu veröffentlichen.

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