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Document 91997E003759

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3759/97 von Graham MATHER an die Kommission. Zusammenarbeit EU/USA im Bereich lebenslanges Lernen

ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 15 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3759

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3759/97 von Graham MATHER an die Kommission. Zusammenarbeit EU/USA im Bereich lebenslanges Lernen

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0015


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3759/97 von Graham Mather (PPE) an die Kommission (21. November 1997)

Betrifft: Zusammenarbeit EU/USA im Bereich lebenslanges Lernen

1996 war das Europäische Jahr für lebenslanges Lernen. Obwohl der offizielle Bericht der Kommission noch nicht vorliegt, wurde eine Reihe von Schlüsselfragen formuliert; eine der wichtigsten Schlußfolgerungen des Berichts wird zweifelsohne sein, daß die Strategie der Kommission zu ersuchen, das Konzept und die Umsetzung von lebenslangem Lernen in allen Bereichen miteinzubeziehen, richtig ist und deshalb dringend weiterverfolgt werden sollte. Es ist jedoch ebenso klar, daß die USA in diesem Bereich besonders fortschrittlich sind und wir daher vom amerikanischen Ansatz zum lebenslangen Lernen und den Erfahrungen damit in den USA sehr viel lernen können. In Anbetracht dieser Tatsachen stellen sich folgende Fragen:

1. Beabsichtigt die Kommission, eine Initiative einzuleiten, um im Rahmen des bestehenden EU/US-Kooperationsabkommens im Hochschul- und Berufsbildungsbereich die Zusammenarbeit EU/US in bezug auf lebenslanges Lernen zu fördern oder dieses Abkommen explizit auf das lebenslange Lernen auszudehnen?

2. Wird dem lebenslangen Lernen in der gegenwärtigen Benchmarking-Initiative der Kommission (KOM(97)153) hohe Priorität eingeräumt werden?

Antwort von Frau Cresson im Namen der Kommission (8. Januar 1998)

Lebenslanges Lernen soll den Menschen helfen, ihre persönlichen Möglichkeiten, zu verwirklichen; Firmen und Organisationen sollen dadurch neue und verbesserte Kenntnisse zugutekommen, und Veränderungen und erfolgreicher Wettbewerb in einem globalen Umfeld gemeistert werden. Die Kommission hat diese Botschaft in ihren Überlegungen zu allen Bildungs- und Ausbildungsaktivitäten verinnerlicht.

Die Idee des lebenslangen Lernens ist bereits in das Konzept des Kooperationsabkommens zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten über Hochschulbildung und Berufsausbildung integriert. Für eine noch radikalere Umsetzung dieses Begriffes erkundet die Kommission spezifische Projektvorschläge im Bereich der Berufsausbildung, wobei private Firmen an Projekten als assoziierte Partner teilnehmen können. Überdies werden Kontakte mit dem Collegesystem der Vereinigten Staaten, insbesondere hinsichtlich der Umschulung und der beruflichen Wiedereingliederung bzw. Rückkehr von Arbeitskräften mittleren Alters auf den Arbeitsmarkt gefördert.

Der Herr Abgeordnete nimmt die verschiedenartigen Projekte, die bisher im Rahmen des Kooperationsabkommens zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten unterstützt wurden, möglicherweise mit Interesse zur Kenntnis; die Kommission wird ihm und dem Generalsekretariat des Parlaments die entsprechenden Unterlagen direkt übermitteln.

Im Zusammenhang mit der zweiten Frage werden im Anhang zu der Mitteilung der Kommission "Benchmarking-Einsatz eines für wirtschaftliche Akteure und staatliche Behörden verfügbares Instrument" ((Dok. KOM(97) 153. )) vier für Pilotprojekte in Frage kommenden Themen über Benchmarking vorgestellt. Drei dieser Themen beziehen sich auf berufliche Fähigkeiten und immaterielle Investitionen (Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) und das neue technologische und organisatorische Paradigma"; Finanzierung von Innovation, insbesondere von geistigem Eigentum", "Entwicklung von Humanressourcen"). Der Aspekt eines lebenslangen Lernens ist für immaterielle Investitionen von Bedeutung.

Allerdings sollte hervorgehoben werden, daß Benchmarking-Projekte auf der Grundlage von Vorschlägen der Mitgliedstaaten entwickelt werden, wobei die Kommission keineswegs sicherstellen kann, daß das eine oder andere Thema in Zukunft angemessen behandelt wird.

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