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Document 91997E003730

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3730/97 von Daniel VARELA SUANZES- CARPEGNA an die Kommission. Versorgung mit Thunfisch als Rohstoff für die gemeinschaftliche Konservenindustrie

    ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 12 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    91997E3730

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3730/97 von Daniel VARELA SUANZES- CARPEGNA an die Kommission. Versorgung mit Thunfisch als Rohstoff für die gemeinschaftliche Konservenindustrie

    Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0012


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3730/97 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE) an die Kommission (21. November 1997)

    Betrifft: Versorgung mit Thunfisch als Rohstoff für die gemeinschaftliche Konservenindustrie

    Da sich die Thunfisch- und Thunfischfiletproduktion der AKP-ÜLG-Länder, die durch den Vertrag von Lomé begünstigt werden, sowie der Länder des Andenpakts und des Gemeinsamen Marktes von Mittelamerika, für die das Allgemeine Präferenzschema gilt, auf die Versorgung der gemeinschaftlichen Industrie mit Rohstoffen auswirken kann, stellt sich angesichts der jüngsten Knappheit folgende Frage: Glaubt die Kommission, daß die Kontingente für diese Produkte und für die genannten Länder eine entsprechende Versorgung unserer Konservenindustrie für Meeresprodukte gewährleisten oder daß diese erhöht werden müssten?

    Gemeinsame Antwort von Frau Bonino im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3729/97 und E-3730/97 (23. Januar 1998)

    Die Eröffnung eines autonomen Gemeinschaftskontingents für die Einfuhr von 1 000 Tonnen Thunfischfilets zum Zollsatz von 12% für das Jahr 1997 wurde beschlossen, weil bei den europäischen Herstellern von Thunfischkonserven Versorgungsengpässe aufgetreten waren. Die Probleme sind auf die allgemeine Marktlage für Thunfisch zurückzuführen, die durch ein geringes Angebot bei starker Nachfrage gekennzeichnet ist; ein weiterer Grund sind die Veränderungen bei den Verarbeitungsverfahren für die Rohware (die Filetierung erfolgt zunehmend in der Nähe der Fanggebiete, so daß nur noch die für die Abfuellung in Konserven "geeignete" Erzeugung eingeführt wird).

    Das Zollkontingent für Thunfischfilets für die europäische Verarbeitungsindustrie gilt nur für Drittländer, die nicht zu den AKP-Staaten gehören, da diese die fraglichen Erzeugnisse bereits zollfrei in die Gemeinschaft einführen können.

    Die Kommission prüft jährlich die Marktlage für die Produkte, für die die Mitgliedstaaten Zollkontingente oder -aussetzungen beantragt haben. Die Prüfung für das Jahr 1998 ist noch nicht abgeschlossen; Ende Januar 1998 dürften - wie üblich - die entsprechenden Kommissionsvorschläge vorliegen. Ein Antrag auf Eröffnung eines Zollkontingents für Thunfischfilets wird derzeit geprüft.

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