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Document 91997E003566

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3566/97 von Graham MATHER an die Kommission. Mitteilung der Kommission zur Steuerkoordinierung (KOM(97) 495)

ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3566

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3566/97 von Graham MATHER an die Kommission. Mitteilung der Kommission zur Steuerkoordinierung (KOM(97) 495)

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0006


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3566/97 von Graham Mather (PPE) an die Kommission (13. November 1997)

Betrifft: Mitteilung der Kommission zur Steuerkoordinierung (KOM(97)495)

Auf der ECOFIN-Tagung vom 13. Oktober 1997 wurde diese Mitteilung der Kommission erstmals erörtert. In dem Dokument wird ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit dem sogenannten "schädlichen Steuerwettbewerb" vorgeschlagen. Der Rat hat die Kommission aufgefordert, spätestens bis 12. November eine neue Mitteilung vorzulegen, in der die Ergebnisse der Tagung und der Sitzung der Arbeitsgruppe Steuerpolitik vom 20. Oktober berücksichtigt werden. Die Minister unterstrichen einstimmig ihre Absicht, auf der ECOFIN-Tagung am 1. Dezember eine politische Einigung in dieser Angelegenheit zu erreichen.

Hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalerträgen enthält die Mitteilung in ihrem Punkt 19 III folgende Empfehlung: "Jeder Mitgliedstaat sollte entweder eine Mindestquellensteuer erheben oder anderen Mitgliedstaaten Auskünfte über Erträge aus Sparguthaben erteilen".

1. Wie wird die Anpassung zwischen der Mindestquellensteuer in einem Mitgliedstaat und dem Standardsteuersatz für Kapitalerträge im Wohnsitzland eines Bürgers aus Besteuerungsgründen vorgenommen?

2. Welche Studien hat die Kommission durchgeführt, um die Kosten derartiger Anpassungen festzustellen?

Gemeinsame Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3563/97, E-3564/97, E-3565/97, E-3566/97 und E-3567/97 (3. Februar 1998)

Die Kommission weist den Herrn Abgeordneten auf ihre neue Mitteilung vom 5. November 1997 ((Dok. KOM(97) 564 endg. )) und die Schlußfolgerungen des Rats "Wirtschafts- und Finanzfragen" zur Steuerpolitik vom 1. Dezember 1997 hin.

Im Rahmen dieser Schlußfolgerungen billigte der Rat ein Papier über die Besteuerung von Zinserträgen. Es enthält vier Punkte, die die Grundlage für einen neuen Richtlinienvorschlag bilden könnten.

Wie die Kommission in ihrer obengenannten Mitteilung erklärt, will sie in Kürze einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, grundsätzlich bis spätestens April 1998.

Die Kommission hält es für verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt zu der heiklen und schwierigen Frage des Herrn Abgeordneten Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat ihre Überlegungen noch nicht abgeschlossen und wird ihre Position in dem Richtlinienvorschlag klar zum Ausdruck bringen.

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