This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 91997E003950
WRITTEN QUESTION No. 3950/97 by Gordon ADAM to the Commission. Player transfer restrictions imposed by the British Ice Hockey Association Ltd. (B.I.H.A.) and International Ice Hockey Federation (I.I.H.F.)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3950/97 von Gordon ADAM an die Kommission. Von der British Ice Hockey Association Ltd. (BIHA) und dem Internationalen Eishockeyverband (IIHF) verhängte Beschränkungen des Spielertransfers
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3950/97 von Gordon ADAM an die Kommission. Von der British Ice Hockey Association Ltd. (BIHA) und dem Internationalen Eishockeyverband (IIHF) verhängte Beschränkungen des Spielertransfers
ABl. C 187 vom 16.6.1998, p. 97
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3950/97 von Gordon ADAM an die Kommission. Von der British Ice Hockey Association Ltd. (BIHA) und dem Internationalen Eishockeyverband (IIHF) verhängte Beschränkungen des Spielertransfers
Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0097
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3950/97 von Gordon Adam (PSE) an die Kommission (12. Dezember 1997) Betrifft: Von der British Ice Hockey Association Ltd. (BIHA) und dem Internationalen Eishockeyverband (IIHF) verhängte Beschränkungen des Spielertransfers Die British Ice Hockey Association Ltd. verlangt als Leitungsorgan des Eishockeysports für das Vereinigte Königreich unter der Aufsicht des internationalen Eishockeyverbands, dessen Mitglied sie ist, eine Reihe von Gebühren für die Registrierung von Spielern von Eishockeyvereinen, die ihren Sitz ausserhalb des Vereinigten Königreichs haben, zusätzlich zu den Gebühren, die für die Registrierung von Spielern aus dem Vereinigten Königreich fällig sind. Die Höhe der Gebühren für Spieler aus anderen Staaten der Europäischen Union richtet sich nach dem Land, in dem sie erstmals registriert wurden. Die BIHA fordert auch eine International Transfer Card (ITC)-Gebühr, deren Höhe sich nach den Abgaben richtet, die vom Heimatland des Spielers erhoben werden. Stehen diese Gebühren, die es jungen Leuten aus anderen Staaten der Europäischen Union erschweren, als Freizeitbeschäftigung oder professionell Eishockey im Vereinigten Königreich zu spielen, in Einklang mit dem Vertrag von Rom? Hat der Bosman-Fall Einfluß auf andere Sportarten als Fußball, insbesondere auf Eishockey? Gemeinsame Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3937/97 und E-3950/97 (30. Januar 1998) Nach den der Kommission durch den Herrn Abgeordneten übermittelten Informationen hält die Kommission besondere Gebühren für Eishockeyspieler, die bei der Anwerbung durch einen britischen Club nicht Mitglied des britischen Eishockeyverbands sind, für eine Diskriminierung, die im Widerspruch zum EG-Vertrag steht. Möchte ein Eishockeyspieler professionell Eishockey spielen, so stellt gemäß der Rechtsprechung im Fall Bosman die Transfersumme und die Registriergebühr eine Behinderung der Freizuegigkeit von Arbeitnehmern dar und steht daher direkt im Widerspruch zu Artikel 48 des EG-Vertrags. Ferner kann die Gebühr für nicht-britische Spieler, die nicht professionell Hockey als Familienmitglied eines europäischen Arbeitnehmers oder als europäischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich spielen, ebenfalls eine Diskriminierung gegenüber europäischen Staatsbürgern darstellen und verstösst unter Umständen gegen den EG-Vertrag. Abschließend möchte die Kommission bestätigen, daß die Rechtsprechung im Falle Bosman nicht nur den Berufsfußball, sondern auch jede professionelle oder halbprofessionelle Sporttätigkeit betrifft.