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Dokuments 91997E003916

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3916/97 von Marianne THYSSEN an die Kommission. Entscheidung des WTO-Gremiums zu Hormonen

    ABl. C 187 vom 16.6.1998., 88. lpp. (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Eiropas Parlamenta tīmekļvietnē

    91997E3916

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3916/97 von Marianne THYSSEN an die Kommission. Entscheidung des WTO-Gremiums zu Hormonen

    Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0088


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3916/97 von Marianne Thyssen (PPE) an die Kommission (11. Dezember 1997)

    Betrifft: Entscheidung des WTO-Gremiums zu Hormonen

    Anläßlich der Konferenz über Lebensmittelrecht, die am 3. und 4. November 1997 gemeinsam von der Kommission und dem Europäischen Parlament organisiert wurde, behauptete einer der Redner, daß die Europäische Gemeinschaft im Hormonstreit vor dem WTO-Gremium aufgrund einer schlechten Formulierung der diesbezueglichen gemeinschaftlichen Rechtsvorschrift das Nachsehen hatte.

    Insbesondere sei es nicht möglich gewesen, die Tatsache, daß der europäische Verbraucher die Verabreichung von Hormonen an für die menschliche Ernährung gezuechtetes Vieh nicht akzeptiert, als Argument in der Debatte zu verwenden, da diese fehlende Akzeptanz nicht in der Präambel der betreffenden Richtlinie erwähnt wird.

    Teilt die Kommission diese Auffassung?

    Hält die Kommission es nicht für dringend erforderlich, das europäische Lebensmittelrecht zu prüfen und gegebenenfalls redaktionell anzupassen, um künftig ähnliche Probleme zu vermeiden?

    Hat die Kommission in dieser Angelegenheit bereits eine Initiative ergriffen, oder beabsichtigt sie, dies zu tun?

    Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (2. Februar 1998)

    Die Sondergruppe der Welthandelsorganisation (WTO), die mit der Prüfung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung von Wachstumsförderern in der Tierhaltung beauftragt ist, legte ihren Bericht am 18. August 1997 vor. Die Gemeinschaft hat daraufhin bei dem Berufungsgremium der WTO gegen den Bericht Beschwerde geführt, und das Berufungsgremium legte seinen Bericht am 16. Januar 1998 vor.

    Die von der Frau Abgeordneten zitierte Argumentation, wonach die fehlende Akzeptanz der Verwendung von Hormonen seitens der europäischen Verbraucher nicht geltend gemacht werden könne, weil sie in der Präambel der entsprechenden Richtlinie nicht erwähnt werde, findet sich so nicht in dem Bericht der Sondergruppe. Diese entschied aber, daß in der Präambel die Namen der Wissenschaftler sowie die Titel der wissenschaftlichen Studien hätten aufgeführt werden sollen, auf die das Einfuhrverbot zurückgeht. Das WTO-Berufungsgremium hat jedoch nun die Entscheidung der Sondergruppe aufgehoben.

    Augša