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Dokuments 91998E000109
WRITTEN QUESTION No. 109/98 by Guido VICECONTE to the Council. Mass landings of refugees on the south-western coasts of the European Union
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 109/98 von Guido VICECONTE an den Rat. Flüchtlingsströme an den Südost-Küsten der Europäischen Union
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 109/98 von Guido VICECONTE an den Rat. Flüchtlingsströme an den Südost-Küsten der Europäischen Union
ABl. C 187 vom 16.6.1998., 49. lpp.
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 109/98 von Guido VICECONTE an den Rat. Flüchtlingsströme an den Südost-Küsten der Europäischen Union
Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0049
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0109/98 von Guido Viceconte (UPE) an den Rat (23. Januar 1998) Betrifft: Flüchtlingsströme an den Südost-Küsten der Europäischen Union In den vergangenen Monaten wurden die Mittelmeerküsten der EU von Tausenden von Flüchtlingen aus Albanien und der Türkei überschwemmt. Die italienischen Behörden haben die nötigen Mittel für die vorübergehende Aufnahme der Flüchtlinge und für die Überprüfung etwaiger Asylanträge unter Einhaltung des Schengener Abkommens bereitgestellt. Wie in der jüngsten technischen Sitzung der Polizeichefs in Rom deutlich wurde, wird sich die Situation angesichts der demographischen und wirtschaftlichen Auseinanderentwicklung der Länder im südöstlichen Mittelmeerraum künftig sicher noch verschärfen. In Anbetracht der politischen Bedeutung und der supranationalen Dimension der Ereignisse, der Rolle krimineller Banden und einer möglichen Verschlimmerung der Lage in der Zukunft ist ein rasches und einheitliches Vorgehen der EU nötig, das einerseits auf eine geeignete gemeinschaftliche Lösung auf dem Gebiet der EU und andererseits auf Maßnahmen zur Überwindung der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ursachen der Abwanderung vor Ort abzielt. Was wird der Rat zur Lösung der dringenden Fragen unternehmen? Wird der Rat rasch Ad-hoc-Maßnahmen ergreifen, um die Belastung Italiens zu vermindern? Gemeinsame Antwort auf die Schriftlichen Anfragen E-P-3755/97, E-3927/97 und P-0109/98 (19. März 1998) Als Reaktion auf den jüngsten Zustrom einer wachsenden Zahl von Kurden mit irakischer bzw. türkischer Nationalität sowie einer kleinen, jedoch zunehmenden Anzahl von Zuwanderern anderer Nationalitäten, welche dieselben Transitrouten benutzen, hat der Rat am 26. Januar 1998 einen umfassenden Aktionsplan der EU angenommen, in dem auf verschiedene Aspekte des jüngsten Zustroms von Zuwanderern aus Irak und der Nachbarregion eingegangen wird. Wenngleich dieser Zustrom von Zuwanderern für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein erhebliches Problem darstellt, das eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und bei dem Vorgehen gegen die Beteiligung der organisierten Kriminalität erfordert, lässt der Rat doch die politischen und die humanitären Aspekte des Problems, auf welche die Abgeordneten in ihren Anfragen Bezug genommen haben, nicht ausser acht. Auf EU-Ebene werden geeignete Maßnahmen getroffen, um die politische, wirtschaftliche und humanitäre Lage in der Region besser zu analysieren. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des Aktionsplans ein enger Dialog mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) geführt, um nähere Informationen über die humanitäre Lage zu erhalten und zu prüfen, welchen Beitrag der UNHCR in der Region in bezug auf die Asylbewerber, z.B. auch zu der etwaigen Ausarbeitung regionaler Lösungen, leisten könnte. Im Rahmen des Aktionsplans werden ferner die Bedürfnisse der irakischen Bevölkerung mit Blick auf die Gewährung humanitärer Hilfe auf EU-Ebene wie auch auf bilateraler Ebene ermittelt und der Dialog mit den Ländern in der Region fortgesetzt, um dem Erfordernis eines verbesserten Zugangs für VN-Organisationen und NGO zum Norden Iraks Nachdruck zu verleihen. Ausserdem ist dem Rat bekannt, daß eine grosse Anzahl dieser Zuwanderer nach dem Abkommen der Vereinten Nationen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ordnungsgemäß als Flüchtling anerkannt wird oder aus humanitären Gründen in den Mitgliedstaaten einen anderen Status erhält. Diesbezueglich sei darauf hingewiesen, daß es sich bei der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus im Sinne des Genfer Abkommens in einzelnen Fällen ebenso wie bei der Gewährung anderer Formen des Schutzes aus humanitären Gründen um Beschlüsse handelt, die von den Mitgliedstaaten zu fassen sind. In Anbetracht dessen erkennt der Rat in vollem Umfang an, wie wichtig es ist, daß humanitären Erwägungen auch weiterhin ein angemessener Stellenwert eingeräumt wird und daß die MItgliedstaaten auch weiterhin ihrer Verpflichtung nachkommen, im Einklang mit dem Völkerrecht Schutz zu gewähren. Diese Anerkennung ist eine wesentliche Komponente des Aktionsplans und berührt nicht das Erfordernis, sicherzustellen, daß bei den Verfahren für die Beantragung und Gewährung von Asyl und anderen Formen des Schutzes ein Mißbrauch durch Personen, die eines solchen Schutzes nicht bedürfen, ausgeschlossen wird. Der Rat arbeitet derzeit auf eine rasche und effiziente Umsetzung des Aktionsplans hin. Der Rat trägt sich derzeit nicht mit der Absicht, Ad-hoc-Maßnahmen anzunehmen, um die von einzelnen Mitgliedstaaten aufgrund dieses Zustroms von Zuwanderern zu tragenden Lasten zu verteilen. Allerdings sei darauf hingewiesen, daß der Rat zwei Rechtsakte zur Lastenverteilung hinsichtlich der Aufnahme und des vorübergehenden Aufenthalts von Vertriebenen angenommen hat (Entschließung des Rates vom 25. September 1995, ABl. C 262 vom 7. Oktober 1995, S. 1, und Beschluß des Rates vom 4. März 1996, ABl. L 63 vom 13. März 1996, S. 10). Ausserdem ist die Frage der Lastenteilung auch Gegenstand des Vorschlags der Kommission für eine gemeinsame Maßnahme betreffend den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen (ABl. C 106 vom 4. April 1997, S.13), der derzeit von der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates geprüft wird.