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Dokuments 91997E003552

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3552/97 von Gianni TAMINO an die Kommission. Zuschüsse - Verordnung 1318/93 - Verkauf von amerikanischem Fleisch aus Colorado in Italien

    ABl. C 187 vom 16.6.1998., 21. lpp. (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Eiropas Parlamenta tīmekļvietnē

    91997E3552

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3552/97 von Gianni TAMINO an die Kommission. Zuschüsse - Verordnung 1318/93 - Verkauf von amerikanischem Fleisch aus Colorado in Italien

    Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0021


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3552/97 von Gianni Tamino (V) an die Kommission (12. November 1997)

    Betrifft: Zuschüsse - Verordnung 1318/93 - Verkauf von amerikanischem Fleisch aus Colorado in Italien

    Bezugnehmend auf meine früheren Anfragen E-4101/96 ((ABl. C 217 vom 17.7.1997, S. 62 )) und E-0970/97 ((ABl. C 45 vom 10.2.1998, S. 11. )) zu Beiträgen der EU zur Förderung des Verbrauchs von Rindfleisch in Italien und der entsprechenden Werbung, die vom Istituto di Autodisciplina Pubblicitaria (Institut für freiwillige Selbstkontrolle in der Werbung), Mitglied des Europäischen Verbands für Ethik in der Werbung, verurteilt wurde, weise ich darauf hin, daß in der römischen Ausgabe des "Corriere della Sera" vom 21.10.1997 eine Werbeseite der "GF Commercio Carni" - und des "Consorzio Italiano Macellatori" erschienen ist, wo sowohl erklärt wird, daß man den "EWG-Stempel" und die Qualitätsauszeichnung "Pregiata Qualitá Bovina" erhalten habe, als auch davon die Rede ist, daß "wir im ständigen Bemühen um Perfektion und Qualität nunmehr auch hochwertiges Fleisch aus Colorado/USA anbieten (...)".

    Hält es die Kommission für korrekt, ein Unternehmen zu finanzieren, das sich in einundderselben Anzeige mit dem EWG-Markenzeichen schmückt und nichteuropäisches, d.h. amerikanisches Fleisch zum Verkauf anbietet?

    Wir hoch sind die Zuschüsse, die "GF Commercio Carni" und "Consorzio Italiano Macellatori" von der Kommission erhalten haben?

    Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (10. Dezember 1997)

    Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, daß die fragliche Werbeseite für keine der Verkaufsförderungsmaßnahmen verwendet wird, die die Gemeinschaft mit Finanzmitteln fördert.

    Vielmehr handelt es sich bei dieser Anzeige um die rein kommerzielle Werbung eines Unternehmens, das sowohl den EU-Vorschriften entsprechendes Qualitätsrindfleisch als auch Fleisch anderen Ursprungs verkauft.

    Die Kommission übermittelt dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments direkt ihre Entscheidung zur Genehmigung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und Verkaufs von hochwertigem Rindfleisch im Jahr 1997.

    Augša