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Document 91997E003788

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3788/97 von Panayotis LAMBRIAS an die Kommission. Vertrag von Amsterdam - Behinderte

ABl. C 174 vom 8.6.1998, p. 130 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3788

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3788/97 von Panayotis LAMBRIAS an die Kommission. Vertrag von Amsterdam - Behinderte

Amtsblatt Nr. C 174 vom 08/06/1998 S. 0130


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3788/97 von Panayotis Lambrias (PPE) an die Kommission (26. November 1997)

Betrifft: Vertrag von Amsterdam - Behinderte

Die Kommission hat bereits auf den vagen Charakter der Bestimmung über die Bekämpfung u.a. der Benachteiligungen aufgrund von Behinderung (Artikel 6 a) hingewiesen, die in dem Vertrag von Amsterdam aufgenommen wurde (fehlendes unmittelbares Ergebnis, erforderliche Einstimmigkeit im Rat). Darüber hinaus wurde in Artikel 118 (Sozialpolitik) des neuen Vertrages im letzten Augenblick ein besonderer Hinweis auf Behinderte fallengelassen. Ferner ist Erklärung 21 zum Vertrag, derzufolge bei der Ausarbeitung von Maßnahmen nach Artikel 100a (Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften) den Bedürfnissen dieses Personenkreises Rechnung zu tragen ist, als solche nicht bindend.

Kann die Kommission daher mitteilen:

1. Wie gedenkt sie aus dieser schwachen Verankerung der Bedürfnisse von Behinderten in den Verträgen dennoch das beste zu machen?

2. Welche konkreten Initiativen gedenkt sie in diesem Bereich zu ergreifen?

Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission (19. Januar 1998)

Nach Artikel 13 des Vertrags von Amsterdam kann die Kommission Vorschläge zur Bekämpfung der Diskriminierung Behinderter unterbreiten. Diese neue Bestimmung bestätigt den von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 30. Juli 1996 über die "Chancengleichheit für Behinderte eine neue europäische Strategie" ((ABl. C 12 vom 13.1.1997. )) entwickelten Ansatz. Ziel dieser Strategie ist es, in erster Linie eine Behindertenpolitik auf der Grundlage gleicher Rechte zu fördern und verschiedene Maßnahmen einzuleiten, u. a.: Einsetzung einer dienststellenübergreifenden Gruppe für Behinderte zur besseren Berücksichtigung Behinderter bei der Festlegung gemeinschaftlicher Politiken und Maßnahmen; Bildung einer hochrangigen Gruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten im Bereich Behinderungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit und zwischen den Mitgliedstaaten; Förderung der Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen und des Europäischen Forums für Behinderte; Verstärkung der Strukturfondsmaßnahmen insbesondere der gemeinschaftlichen Beschäftigungsinitiative Horizon.

Die vorgezogene Durchführung der Bestimmungen über Beschäftigung im Vertrag von Amsterdam sind für Behinderte gleichermassen wichtig. Hierzu hat der Europäische Rat in Luxemburg am 20. und 21. November 1997 vereinbart, daß sich die Mitgliedstaaten insbesondere mit den Schwierigkeiten befassen, die Behinderte bei der Eingliederung ins Berufsleben haben.

Auf der Grundlage der weiteren durch den Vertrag von Amsterdam eröffneten Perspektiven sowie auf der endgültigen Bewertung des dritten gemeinschaftlichen Aktionsprogramms zugunsten Behinderter * HELIOS II (1993-1996) sowie auf der Grundlage der Pilot- und Vorbereitungsmaßnahmen im Jahre 1997 prüft die Kommission derzeit, ob und wie die obengenannten Maßnahmen ergänzt werden können.

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