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Document 91997E003023

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3023/97 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Künftige Lärmschutzpolitik (Grünbuch)

ABl. C 117 vom 16.4.1998, p. 130 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E3023

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3023/97 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Künftige Lärmschutzpolitik (Grünbuch)

Amtsblatt Nr. C 117 vom 16/04/1998 S. 0130


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3023/97 von Amedeo Amadeo (NI) an die Kommission (1. Oktober 1997)

Betrifft: Künftige Lärmschutzpolitik (Grünbuch)

Zum Grünbuch der Europäischen Kommission "künftige Lärmschutzpolitik" (KOM(96)540 end) sei folgendes bemerkt: Bei positiver Beurteilung des Vorschlags der Kommission, eine Rahmenrichtlinie für die Messung und Bewertung der Lärmbelastung auszuarbeiten, wird die Ankündigung der Kommission kritisiert, wonach sie erst zu einem späteren Zeitpunkt die Zielwerte und die zu deren Verwirklichung notwendigen Maßnahmen festlegen wird.

Aus Gründen der Vorbeugung ist es wichtig, daß diese Zielwerte, die auf der Prioritätenliste zur Reduzierung der Lärmbelästigung stehen, vorliegen, und deshalb wird beantragt, ihre Festlegung nicht zu verschieben.

Gemeinsame Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3023/97, E-3024/97, E-3025/97, E-3026/97, E-3027/97 und E-3028/97 (5. November 1997)

Die Kommission ist sich der Problematik der vom Herrn Abgeordneten aufgeworfenen Punkte absolut bewusst.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Stellungnahmen zum Grünbuch über Lärm und insbesondere der diesbezueglichen Entschließung des Parlaments legt die Kommission zur Zeit die endgültige Form der künftigen Lärmbekämpfungsmaßnahmen fest. Diese sollen ein kohärentes und realistisches Programm bilden. Ein Schlüsselelement dieses Programmes wird selbsverständlich die Koordinierung und Konzertierung zwischen den an der Lärmproblematik beteiligten Kreisen darstellen. Die Kommission beabsichtigt nicht, einer bestimmten Maßnahme den Vorrang zu geben. Sie hat vielmehr eine ausgeglichene Anwendung der verschiedenen verfügbaren Instrumente vorgesehen. Sie beabsichtigt auch nicht, an Stelle der Festlegung von Emissionsnormen wirtschaftliche Instrumente einzusetzen. Ferner wird sich die Kommission bemühen, zu vermeiden, daß die gewählten Lösungen eine Verlagerung auf Verkehrsträger bewirken, die die Umwelt stärker beeinträchtigen könnten.

Schließlich ist die Festlegung von Zielgrössen für die Erarbeitung von Lärmbekämpfungsmaßnahmen unerläßlich. Die Kommission prüft gegenwärtig die Optionen für die Definition und Festlegung solcher Zielgrössen.

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