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Document 91997E002945

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2945/97 von Cristiana MUSCARDINI an die Kommission. Binnenmarkt und "Binnen"auswanderer

ABl. C 117 vom 16.4.1998, p. 108 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91997E2945

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2945/97 von Cristiana MUSCARDINI an die Kommission. Binnenmarkt und "Binnen"auswanderer

Amtsblatt Nr. C 117 vom 16/04/1998 S. 0108


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2945/97 von Cristiana Muscardini (NI) an die Kommission (17. September 1997)

Betrifft: Binnenmarkt und "Binnen"auswanderer

Einem italienischen Staatsangehörigen, der seit 40 Jahren in Deutschland lebt und der Mitglied des Regionalrats von Venetien und Eigentümer eines Hauses in seinem Heimatort ist, in dem er die Ferien verbringt und in das er sich zur Erholung zurückzieht, wurde verboten, sein altes Auto wieder zuzulassen, ganz zu schweigen von einem neuen Auto, und zwar gemäß einem nicht näher genannten Rundschreiben "D.G. Nr. 65" vom 20. Juni 1997 des italienischen Verkehrsministeriums. In diesem Rundschreiben wird den Italienern, die im Melderegister der Auslandsitaliener (AIRE) registriert sind, verboten, ein Kraftfahrzeug in Italien zuzulassen und folglich zu besitzen. Kann die Kommission mitteilen,

1. ob sie den Inhalt dieses Rundschreibens kennt;

2. ob dieses Verbot vereinbar mit den Prinzipien für das Funktionieren des Binnenmarktes ist;

3. warum zwar die Freizuegigkeit und die Niederlassungsfreiheit der Personen zugleich aber dennoch der Güterverkehr diskriminierenden Einschränkungen unterworfen wird;

4. wie zu begreifen ist, daß das Recht auf Erwerb und folglich auf Eigentum im Binnenmarkt durch ein "Rundschreiben" (nicht durch ein Gesetz) geregelt wird und sich auf den Begriff "Wohnort" stützt;

5. welche Initiativen sie ergreifen will, nachdem so viel von der Unionsbürgerschaft die Rede war

a) um zu verhindern, daß der Angehörige eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat der Union wohnt, durch diese faktische Situation benachteiligt wird und

b) um zu gewährleisten, daß der "Binnenmarkt" auch für den Kraftfahrzeugsektor gilt?

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (27. Oktober 1997)

Die Kommission weiß nichts von dem Rundschreiben, auf das die Frau Abgeordnete in ihrer Anfrage Bezug nimmt.

Sie hat sich mit den italienischen Behörden in Verbindung gesetzt, um Auskünfte über sämtliche in diesem Bereich geltenden Vorschriften zu erhalten.

Gegebenenfalls wird sie die Untersuchung im Rahmen des in Artikel 169 EG-Vertrag vorgesehenen Verfahrens durchführen.

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