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Document 91996E003566

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3566/96 von Ulf HOLM an den Rat. Drogenbekämpfung

    ABl. C 82 vom 17.3.1998, p. 1 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91996E3566

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3566/96 von Ulf HOLM an den Rat. Drogenbekämpfung

    Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0001


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3566/96 von Ulf Holm (V) an den Rat (12. Dezember 1996)

    Betrifft: Drogenbekämpfung

    Vor einiger Zeit ist ein neuer erschreckender Bericht über den Drogenmißbrauch unter Jugendlichen in der Provinz Malmöhus im Südwesten von Schweden erschienen. Laut dem Bericht ist das Gebiet um Malmö und Lund in Schweden am stärksten betroffen, und ein Grund dafür ist die Nähe zu Dänemark und zum Kontinent. Seit Schwedens Beitritt zur EU haben sich die Grenzkontrollen zwischen Schweden und Dänemark stark verschlechtert, was zu einem verstärkten Drogenhandel über den Sund geführt hat.

    Die irische Präsidentschaft hat bei ihrem Antritt versprochen, dem Kampf gegen Drogen Priorität einzuräumen.

    Warum werden Gesundheit und Zukunft der Jugendlichen in der EU nicht dadurch geschützt, daß gründliche Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten weiterbestehen dürfen, als eines von mehreren Mitteln, um den Drogenhandel einzuschränken und dadurch den Zugang zu Drogen zu erschweren?

    Antwort (16. Oktober 1997)

    Gemäß Artikel 7 a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft umfasst der Binnenmarkt "einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren ... gewährleistet ist".

    Damit die Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erhalten und weiterentwickelt wird, sind in den Entwurf des Vertrags von Amsterdam Bestimmungen für geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels und anderer Formen der internationalen Kriminalität aufgenommen worden.

    In den vergangenen Jahren hat der Rat ein breites Spektrum von Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres verabschiedet. Im Juni 1993 haben die Innenminister die Errichtung der Europol-Drogenstelle (EDU) beschlossen, die nunmehr mit einem Personalbestand von mehr als 100 Bediensteten aus allen Mitgliedstaaten arbeitet. Im März 1995 wurde das Mandat der EDU durch eine Gemeinsame Maßnahme erweitert. Von den anderen wichtigen Maßnahmen seien folgende erwähnt:

    - das Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol). das von den einzelstaatlichen Parlamenten bis Ende 1997 ratifiziert werden soll, so daß Europol seine Tätigkeit im Jahr 1998 in vollem Umfang aufnehmen kann;

    - das Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich;

    - die Unterzeichnung des Auslieferungsübereinkommens am 26. September 1996;

    - die Gemeinsame Maßnahme vom 14. Oktober 1996 betreffend einen Orientierungsrahmen für die Initiative der Mitgliedstaaten in bezug auf Verbindungsbeamte;

    - die Gemeinsame Maßnahme vom 29. November 1966 betreffend die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Wirtschaft bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels;

    - die Gemeinsame Maßnahme vom 29. November 1996 betreffend die Erstellung und Führung eines Verzeichnisses der besonderen Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, mit dem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Strafverfolgung erleichtert werden soll;

    - die Gemeinsame Maßnahme vom 29. November 1966 betreffend den Austausch von Informationen über die Erstellung chemischer Profile von Drogen im Hinblick auf die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels;

    - die Entschließung des Rates vom 29. November 1996 über Vereinbarungen zwischen den Polizei- und den Zollbehörden bei der Drogenbekämpfung;

    - die Entschließung des Rates vom 29. November 1996 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems des Drogentourismus innerhalb der Europäischen Union;

    - die Entschließung des Rates vom 16. Dezember 1996 über Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Anbaus und der illegalen Herstellung von Drogen sowie zur Vernichtung illegaler Kulturen und Herstellungslaboratorien in der Europäischen Union;

    - die Gemeinsame Maßnahme vom 17. Dezember 1996 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften und der Verfahren der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit und zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Drogenhandels;

    - die Gemeinsame Maßnahme vom 20. Dezember 1996 zur Festlegung eines gemeinsamen Programms für den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden ("OISIN");

    - die Entschließung des Rates vom 20. Dezember 1996 über die Ahndung von schweren Straftaten im Bereich des unerlaubten Drogenhandels;

    - der Bericht der vom Europäischen Rat (Dublin) eingesetzten Hochrangigen Gruppe "Organisierte Kriminalität", der auf der Tagung des Europäischen Rates in Amsterdam bestätigt wurde;

    - das unter irischem Vorsitz vereinbarte Grotius-Programm, das einen Austausch von Richtern und Staatsanwälten vorsieht;

    - die unter irischem Vorsitz vereinbarte Stärkung des Ratssekretariats zur Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Koordinierung der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit.

    Daneben gilt es derzeit eine Reihe von Tätigkeiten mit dem Ziel einer besseren Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, z.B. durch Weiterentwicklung des Konzepts der kontrollierten Lieferungen, sowie der Bekämpfung der Geldwäsche.

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