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Document 51997AC1202

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates bezüglich Konjunkturstatistiken"

    ABl. C 19 vom 21.1.1998, p. 125 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51997AC1202

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates bezüglich Konjunkturstatistiken"

    Amtsblatt Nr. C 019 vom 21/01/1998 S. 0125


    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates bezüglich Konjunkturstatistiken" () (98/C 19/32)

    Der Rat beschloß am 29. Juli 1997, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts-, Finanz- und Währungsfragen nahm ihre Stellungnahme am 14. Oktober 1997 an. Alleinberichterstatter war Herr Vasco Cal.

    Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 349. Plenartagung (Sitzung vom 30. Oktober 1997) mit 52 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß befürwortet den Vorschlag für eine Verordnung, deren Ziel darin besteht, die Gemeinschaft mit verläßlicheren, vollständigeren, aktuelleren und vor allem besser vergleichbaren Konjunkturstatistiken über die Unternehmen zu versorgen. Mit solchen Statistiken läßt sich die Entwicklung des Binnenmarktes besser verfolgen, aber auch die innenpolitischen Strategien der Europäischen Union einschließlich der Währungs- und der Sozialpolitik können besser definiert werden.

    2. Der Ausschuß vertritt die Ansicht, daß der Vorschlag dem Subsidiaritätsgrundsatz hinreichend Rechnung trägt, denn die Kommission verpflichtet die Mitgliedstaaten zwar zur Bereitstellung der geforderten Daten, überläßt ihnen aber die Wahl der Erhebungsverfahren.

    3. Der Ausschuß teilt das Bestreben der Kommission, den verwaltungstechnischen Aufwand für die kleinen und mittleren Unternehmen klein zu halten. Eine Auffächerung der Daten nach Unternehmensgröße würde es darüber hinaus ermöglichen, langfristig die Auswirkungen des Wirtschaftszyklus auf die Unternehmen in Abhängigkeit von der jeweiligen Größenklasse besser kennenzulernen.

    4. Er ist der Auffassung, daß die vorgesehene Verordnung nach den Erfordernissen der beschäftigungspolitischen Strategien der Mitgliedstaaten und vor allem der Koordinierungsaufgabe, die der Vertrag von Amsterdam der Europäischen Union in diesem Zusammenhang zuweist, auszurichten ist. Die Statistiken über die Unternehmen sollten insbesondere bei Beschäftigungsfragen mehr ins Detail gehen und beispielsweise die Zahl der auch im Handel und in den Dienstleistungsbetrieben geleisteten Arbeitsstunden sowie einen Indikator zu den in allen Branchen geleisteten Überstunden enthalten.

    5. Der Ausschuß bedauert außerdem, daß das Modul über andere Dienstleistungen nicht in die periodischen Erhebungen einbezogen wurde, und hofft, daß die vorgeschlagenen Pilotstudien die nötigen Argumente für dessen umgehende Einbeziehung erbringen.

    6. Schließlich hält es der Ausschuß für unerläßlich, daß die Sozialpartner und die wirtschaftlichen und sozialen Organisationen umgehend über die Konjunkturstatistiken zu den Unternehmen verfügen, um ihrer Rolle bestmöglich gerecht werden zu können.

    Brüssel, den 30. Oktober 1997.

    Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Tom JENKINS

    () ABl. C 267 vom 3. 9. 1997, S. 1.

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