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Document E1995P0003

    Ersuchen des Stavanger byrett (Beschluß vom 5. Oktober 1995) um Abgabe eines Gutachtens in der Rechtssache Torgeir Langeland/Norske Fabricom A/S (Rechtssache E-3/95)

    ABl. C 149 vom 23.5.1996, p. 11–11 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    E1995P0003

    Ersuchen des Stavanger byrett (Beschluß vom 5. Oktober 1995) um Abgabe eines Gutachtens in der Rechtssache Torgeir Langeland/Norske Fabricom A/S (Rechtssache E-3/95)

    Amtsblatt Nr. C 149 vom 23/05/1996 S. 0011 - 0011


    Ersuchen des Stavanger byrett (Beschluß vom 5. Oktober 1995) um Abgabe eines Gutachtens in der Rechtssache Torgeir Langeland/Norske Fabricom A/S (Rechtssache E-3/95) (96/C 149/09)

    Das Stavanger byrett (in etwa: Amtsgericht Stavanger) hat den EFTA-Gerichtshof mit Beschluß vom 5. Oktober 1995, bei der Kanzlei eingegangen am 4. Dezember 1995, um Abgabe eines Gutachtens in der Rechtssache Torgeir Langeland/Norske Fabricom A/S ersucht und folgende Fragen vorgelegt:

    1. Gilt die Ausnahmeregelung in Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates auch für den Anspruch von Angestellten auf Zahlung von Beiträgen zu Versorgungssystemen außerhalb der gesetzlichen Systeme oder gilt die Ausnahmeregelung nur für das Recht auf Leistungen bei Alter aus solchen Systemen?

    2. Ist Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG dahingehend zwingend auszulegen, daß nach geltendem Recht ein Beschäftigter eine für ihn nachteilige Änderung seines Arbeitsvertrags nicht annehmen darf, wenn der Änderungsgrund ein Übergang von Unternehmen ist?

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