Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document E1996C0523(01)

    Genehmigung von staatlichen Beihilfen nach Artikel 61 des EWR-Abkommens und Artikel 4 Absatz 7 des Rechtsakts, auf den in Punkt 1b von Anhang XV zum EWR-Abkommen verwiesen wird Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde, keine Einwände zu erheben

    ABl. C 149 vom 23.5.1996, p. 8–8 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    E1996C0523(01)

    Genehmigung von staatlichen Beihilfen nach Artikel 61 des EWR-Abkommens und Artikel 4 Absatz 7 des Rechtsakts, auf den in Punkt 1b von Anhang XV zum EWR-Abkommen verwiesen wird Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde, keine Einwände zu erheben

    Amtsblatt Nr. C 149 vom 23/05/1996 S. 0008 - 0008


    Genehmigung von staatlichen Beihilfen nach Artikel 61 des EWR-Abkommens und Artikel 4 Absatz 7 des Rechtsakts, auf den in Punkt 1b von Anhang XV zum EWR-Abkommen verwiesen wird Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde, keine Einwände zu erheben (96/C 149/05)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Top