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Documento 51995AC0590

    STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem Vorschlag fuer eine Verordnung (EG) des Rates zur AEnderung der Verordnung (EG) Nr. 3699/93 ueber die Kriterien und Bedingungen fuer die Strukturmassnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Fischerei und Aquakultur sowie der Verarbeitung und Vermarktung der entsprechenden Erzeugnisse

    ABl. C 236 vom 11.9.1995, p. 53—53 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    51995AC0590

    STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem Vorschlag fuer eine Verordnung (EG) des Rates zur AEnderung der Verordnung (EG) Nr. 3699/93 ueber die Kriterien und Bedingungen fuer die Strukturmassnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Fischerei und Aquakultur sowie der Verarbeitung und Vermarktung der entsprechenden Erzeugnisse

    Amtsblatt Nr. C 236 vom 11/09/1995 S. 0053


    Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3699/93 über die Kriterien und Bedingungen für die Strukturmaßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Fischerei und Aquakultur sowie der Verarbeitung und Vermarktung der entsprechenden Erzeugnisse (95/C 236/18)

    Der Rat beschloß am 5. April 1995, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 43 und 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

    Der Ausschuß beauftragte Frau Santiago als Hauptberichterstatterin mit der Vorbereitung der diesbezüglichen Arbeiten.

    Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 326. Plenartagung (Sitzung vom 31. Mai 1995) einstimmig folgende Stellungnahme.

    1. Einleitung

    1.1. Aufgrund der Bestimmungen des Londoner Übereinkommens (ITC 69) wurde das neue Verfahren zur Bestimmung des Rauminhaltes von Schiffen eingeführt, wobei als zugrundeliegende Maßeinheit die Bruttoregistertonne (BRT) durch die Bruttoraumzahl (BRZ) ersetzt wurde.

    1.2. Diese in dem Übereinkommen vereinbarten Regeln wurden mit der Verordnung (EWG) Nr. 2930/86 in gemeinschaftliche Rechtsvorschriften übertragen.

    1.3. Der zu erörternde Vorschlag zielt darauf ab, einige Bestimmungen der Verordnung 3699/93 (FIAF-Durchführungsverordnung) zu ändern und bis 2004 diese Interventionsparameter in den Strukturmaßnahmen der Gemeinschaft zu harmonisieren.

    2. Allgemeine Bemerkungen

    2.1. Die meisten der gemäß der Verordnung Nr. 3699/93 gewährten Beihilfen für die Fischereiflotte werden nach den Rauminhalten der Schiffe bemessen.

    2.2. Damit es nicht zu Unterschieden zwischen den Schiffen der einzelnen Mitgliedstaaten kommt, muß die Berechnung des Rauminhalts der Schiffe der Gemeinschaftsflotte vereinheitlicht werden.

    2.3. Zu dieser Frage hatte sich der Ausschuß bereits in seiner Stellungnahme CES 1012/94 geäußert, in der er darauf hinwies, daß der Rauminhalt verschiedener Fischereifahrzeuge nach unterschiedlichen Methoden gemessen wurde, was bei praktisch gleich großen Schiffen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

    2.4. Daher sind die FIAF-Beihilfen an die neue Maßeinheit (BRZ) anzupassen.

    2.5. Mit den neu vorgeschlagenen Tabellen (Anhang IV, Tabellen 1b und 2b) wird im Durchschnitt ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Werten in ECU/BRT und denen in ECU/BRZ hergestellt.

    2.6. Der Ausschuß empfiehlt, den Übergang von einer Einheit zur anderen nicht zu einer Verringerung der Gemeinschaftsbeihilfen führen zu lassen, wie es bei Inkrafttreten des FIAF bereits einmal bei den Zuschüssen für den Bau und die Modernisierung von Schiffen der Fall war.

    3. Besondere Bemerkungen

    3.1. Während der Harmonisiserungsphase wird den Marktteilnehmern die Möglichkeit eingeräumt, zwischen den beiden Tabellen zu wählen. Der Ausschuß weist darauf hin, daß diese Wahlmöglichkeit nur in der Begründung des Vorschlags Erwähnung findet.

    3.2. Der Ausschuß empfiehlt, bis 2004 in Fischereiabkommen mit Drittstaaten eindeutig festzulegen, auf welcher Maßeinheit die Abkommen beruhen; dies betrifft insbesondere die Zahlung finanzieller Beihilfen.

    3.3. Der Ausschuß befürwortet diesen Vorschlag.

    Geschehen zu Brüssel am 31. Mai 1995.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Carlos FERRER

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