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Document 51995IE0313
OWN-INITIATIVE OPINION OF THE ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE on Europe 2000+ Cooperation for European territorial development
INITIATIVSTELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zum Thema "Europa 2000+ - Zusammenarbeit für eine europäische Raumentwicklung"
INITIATIVSTELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zum Thema "Europa 2000+ - Zusammenarbeit für eine europäische Raumentwicklung"
ABl. C 133 vom 31.5.1995, p. 4–6
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
INITIATIVSTELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zum Thema "Europa 2000+ - Zusammenarbeit für eine europäische Raumentwicklung"
Amtsblatt Nr. C 133 vom 31/05/1995 S. 0004
Stellungnahme zum Thema "Europa 2000+ - Zusammenarbeit für eine europäische Raumentwicklung" (95/C 133/03) Der Wirtschafts- und Sozialausschuß verabschiedete auf seiner 324. Plenartagung am 29. und 30. März 1995 (Sitzung vom 29. März) gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung mehrheitlich bei 2 Stimmenthaltungen eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema. Die Fachgruppe Regionale Entwicklung, Raumordnung und Städtebau hatte ihre Stellungnahme am 10. März 1995 einstimmig angenommen. Berichterstatter war Herr E. Muller. 1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß einige der in seinen Stellungnahmen zur ersten Mitteilung "Europa 2000 - Perspektiven einer gemeinschaftlichen Raumordnung" () enthaltenen Vorschläge in den seitdem ergriffenen Maßnahmen sowie in den Leitlinien zur gemeinschaftlichen Raumordnungspolitik und insbesondere in der zu erörternden Mitteilung ihren Niederschlag gefunden haben. 1.2. Der Ausschuß begrüßt es, daß er die Gelegenheit hat, sich zu dieser Kommissionsmitteilung zu äußern, die vom Rat auf seiner informellen Tagung in Leipzig im September 1994 befürwortet wurde und als Grundlage für die Erarbeitung eines europäischen Raumordnungsleitplans (Entwicklungsleitplan für den Gemeinschaftsraum) sowie für Forschungsarbeiten, Pilotprojekte und den Aufbau eines europäischen Netzes von Forschungsinstituten (Europäische Beobachtungsstelle) dienen soll. 1.3. Mit dieser Stellungnahme nimmt der Ausschuß erstmals Stellung zu diesem Thema. Damit will er einen Beitrag zu den Arbeiten des informellen Rates in Straßburg leisten. Die Stellungnahme beschränkt sich deshalb auf die wichtigsten Aspekte der Mitteilung, die es nach Meinung des Ausschusses ermöglichen, gemäß der neuen Vorgehensweise und den neuen im Dokument "Europa 2000+" enthaltenen Leitlinien, die der Ausschuß nachdrücklich unterstützt, in Bälde konzertierte Kooperationsvorhaben im Bereich der Raumordnung einzuleiten. 1.4. Dieser neue Ansatz trägt nach Meinung des Ausschusses der Tatsache Rechnung, daß die Bürger immer deutlicher die Notwendigkeit einer in Absprache mit allen Beteiligten und insbesondere mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern ausgearbeiteten Raumordnungspolitik erkennen. 1.5. Folglich ist der Ausschuß der Auffassung, daß das neue Kooperationskonzept für die Raumordnung den globalen Zielsetzungen, nämlich dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie der Verbesserung der Lebensqualität der Bürger, dienen sollte. Dabei sollten lokale Besonderheiten berücksichtigt und partnerschaftliche Beziehungen zu den verschiedenen Beteiligten aufgenommen werden. Der Ausschuß hat die Absicht, dabei seine Beratungsfunktion voll und ganz wahrzunehmen. 2. Besondere Bemerkungen und Vorschläge Bevor sich der Ausschuß eingehend mit der Mitteilung auseinandersetzt, möchte er den Ministern anläßlich ihrer informellen Tagung in Straßburg einen positiven Beitrag unterbreiten. Er konzentriert sich daher auf folgende Aspekte: 2.1. Die Kommissionsmitteilung geht auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Bereichen der Raumordnung ein und zeigt auf, wie diese aussehen soll. Sie macht deutlich, daß es dringend erforderlich ist, eine Raumordnungspolitik auf Ebene der Europäischen Union zu entwickeln. Diese Zielsetzung ergibt sich im übrigen nicht nur aus der Mitteilung, sondern auch aus verschiedenen Artikeln des Vertrags (Artikel 130 a über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, Artikel 129 b über die transeuropäischen Netze und Artikel 130 s über die Umwelt) sowie aus verschiedenen Kapiteln des Weißbuchs über "Wachstum, Wettbewerb und Beschäftigung". Der Ausschuß ist der Auffassung, daß die Bestimmungen von Artikel 129 d des Vertrags über die transeuropäischen Netze eine weitere Rechtfertigung für die Durchführung einer Raumordnungspolitik darstellen können und es sinnvoll wäre, wenn der Rat sich bei der Ausarbeitung des Zeitplans für die gemeinschaftliche Raumentwicklung daran orientieren würde. Eine europäische Raumordnungspolitik ist vor allem dadurch gerechtfertigt, daß Maßnahmen, die für den Bereich der Raumordnung festgelegt werden, nicht losgelöst von anderen Gemeinschaftspolitiken durchgeführt werden können, und zwar aufgrund der bestehenden Verflechtungen sowie der Auswirkungen, die sich aus den Politiken, in denen die EU tätig werden muß, auf die Raumordnung ergeben. 2.1.1. Nach Ansicht des Ausschusses müssen bei der Durchführung einer europäischen Raumordnungspolitik die in den einzelnen Mitgliedstaaten Anwendung findenden Systeme der Komeptenzaufteilung beachtet werden. 2.1.2. Da eine europäische Raumordnungspolitik auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt werden kann, befürwortet der Ausschuß die vertragliche Verankerung dieser Politik anläßlich der für die Regierungskonferenz 1996 geplanten Vertragsrevision. Er fordert die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsinstitutionen auf, darauf hinzuarbeiten und zu diesem Zweck der Öffentlichkeit bewußt zu machen, daß eine europäische Raumordnungspolitik gerechtfertigt ist. Dabei sollten das Subsidiaritätsprinzip beachtet, die Wettbewerbsfähigkeit allgemein verbessert und die Besonderheiten aller Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. 2.2. Die Arbeiten des Ausschusses für Raumentwicklung und insbesondere der Leitplan für die gemeinschaftliche Raumentwicklung sind nach Meinung des Ausschusses eine Umsetzung der seit 1989 analysierten und beobachteten Entwicklung und spiegeln zudem die Veränderungen wider, die sich in zahlreichen Bereichen ergeben haben. Somit könnten sie die Erwartungen der Verbände und Gewerkschaften und der Bürger erfuellen, insbesondere in bezug auf die Lebensqualität. Der Leitplan für die gemeinschaftliche Raumentwicklung stellt einen ersten Schritt in Richtung auf die politische Umsetzung der in dem Dokument "Europa 2000+" enthaltenen Grundsätze und Leitlinien dar. 2.2.1. Dieser Leitplan für die gemeinschaftliche Raumentwicklung darf sich nach Meinung des Ausschusses jedenfalls nicht darauf beschränken, in groben Zügen neue allgemeine Konzepte und Leitlinien vorzugeben, die sich auf hehre Grundsätze wie die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, eine ausgewogene und dauerhafte Entwicklung, die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips oder die Achtung des kulturellen Erbes stützen. Vielmehr sollte dieser Leitplan Angaben zu den zu behandelnden Bereichen sowie Vorschläge für einen Mechanismus enthalten, durch den die Ausarbeitung von Projekten gemäß dem Leitplan und die Anwendung adäquater Kooperationsmethoden gewährleistet werden und der durch ein Koordinierungsinstrument ergänzt wird. Das bereits vorgelegte Dokument scheint in dieser Hinsicht kein guter Ausgangspunkt zu sein. 2.2.2. Es wird also dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Straßburg obliegen, mögliche Aktionsbereiche auf Ebene der EU im Rahmen der im Leitplan für die gemeinschaftliche Raumentwicklung vorgegebenen Leitlinien aufzuzeigen, dessen Rechtsstatus und Auswirkungen auf eine europäische Raumordnungspolitik ebenfalls präzisiert werden müssen. 2.3. Der Ausschuß begrüßt die Gründung des Ausschusses für Raumentwicklung, dem die Ausarbeitung des Leitplans für die gemeinschaftliche Raumentwicklung übertragen wurde, ist jedoch der Auffassung, daß seine Rolle innerhalb der gemeinschaftlichen Beratungsorgane genauer definiert und seine Aufgaben und Ziele, seine Zusammensetzung und seine Funktionsweise genau festgelegt werden sollten. 2.3.1. Der Ausschuß für Raumentwicklung sollte nach Ansicht des WSA mit dem Ziel der größtmöglichen Effizienz und Transparenz Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die betroffenen Wirtschafts- und Sozialpartner eng an seinen Arbeiten beteiligen. 2.3.2. Nach Auffassung des Ausschusses sollte im Rahmen des Ausschusses für Raumentwicklung, in dem bislang Kommission und Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, ein Leitplan für eine gemeinschaftliche Raumentwicklung verabschiedet werden, in dem für alle Beteiligten akzeptable Prioritäten und Ziele festgelegt werden und der als Grundlage für alle auf Ebene der Gemeinschaft sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durchgeführten Kooperationsmaßnahmen dienen sollte. 2.3.3. Es sollte auch darüber nachgedacht werden, welche rechtliche Stellung dem Ausschuß für Raumentwicklung eingeräumt werden sollte, um mehr als ein rein zwischenstaatliches Gremium zu sein. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß ist der Auffassung, daß diesem Ausschuß der Status eines Beratenden Ausschusses zuerkannt werden könnte, wenn die Raumordnungspolitik erst einmal in dem neuen Vertrag verankert ist. In diesem Falle wären dann die für Raumordnung zuständigen Ministerratstagungen auch keine informellen Tagungen mehr. 2.4. Der Ausschuß begrüßt die Gründung einer europäischen Beobachtungsstelle, für die er sich in seiner letzten Stellungnahme zum Thema Raumordnung () ausgesprochen hatte, in der er auch darauf hingewiesen hatte, daß diese Beobachtungsstelle "über eine gewisse Unabhängigkeit von den einzelstaatlichen und den Gemeinschaftsinstanzen verfügen und sich auf ein Netz von Forschungseinrichtungen aller Mitgliedstaaten stützen" sollte. Der Ausschuß fordert den Rat von Straßburg auf, die Aufgaben und die Funktionsweise eines solchen Netzes zu definieren. 2.5. Der Ausschuß wird sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den vorrangigen Tätigkeitsbereichen und Maßnahmen äußern, hält es jedoch für erforderlich, bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt einige Beobachtungen im Hinblick auf die Wahrung und Verbesserung der Lebensqualität anzustellen. Nach Auffassung des Ausschusses kann die Politik der EU in den Bereichen Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion, Wettbewerbsfähigkeit der Union, Beschäftigung, innere Sicherheit und Sicherheit an den Außengrenzen nur dann erfolgreich sein, wenn ein besonderer Akzent auf die Lebensqualität der Bürger gelegt wird. 2.5.1. Deshalb ist der Ausschuß der Meinung, daß eine europäische Raumordnungspolitik als ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität entwickelt und umgesetzt sowie mit den dazu erforderlichen Aktionsmitteln ausgestattet werden sollte. So sollte beispielsweise in der Praxis ein Bezug zwischen Raumordnung und Umwelt und zwischen Raumordnung und Regionalpolitik hergestellt werden. 2.5.2. Die Kommissionsvorlage "Europa 2000+" und der Leitplan für die gemeinschaftliche Raumentwicklung zeigen Gebiete auf, in denen eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit möglich ist. Es bedarf deshalb eines geeigneten finanziellen Instruments, das die Durchführung einer solchen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen eines geeigneten Koordinierungsmechanismus ermöglicht. Nach Meinung des Ausschusses könnte dieses Instrument die Form einer spezifischen Gemeinschaftsinitiative annehmen, da das bereits bestehende Instrumentarium, wie beispielsweise INTERREG, den Zielen dieser Politik nicht entspricht, es sei denn, es ließe sich ändern und an die Aktionsebene "Zusammenarbeit in der Raumordnung" anpassen. 2.5.3. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß der informelle Rat die Möglichkeiten einer Koordinierung zwischen den Instrumenten der regionalen Entwicklung (ESF, EIF, EIB) auf der einen und den für die Durchführung von Aktionen im Bereich der Raumordnung erforderlichen Instrumenten auf der anderen Seite prüfen sollte. 2.5.4. Der Ausschuß fordert den Rat auf, schon jetzt einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung des Leitplans für die gemeinschaftliche Raumentwicklung und die Einrichtung einer Beobachtungsstelle aufzustellen. Geschehen zu Brüssel am 29. März 1995. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Carlos FERRER () ABl. Nr. C 287 vom 4. 11. 1992 und ABl. Nr. C 339 vom 31. 12. 1991. () EUROPA 2000 - Perspektiven der gemeinschaftlichen Raumentwicklung (ABl. Nr. C 339 vom 31. 12. 1991, Ziffer 4.6).