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Document 41990X0703(04)

    Schlußfolgerungen des Rates und der im Rat Vereinigten Minister für das Bildungswesen vom 31. Mai 1990 betreffend eine stärkere Berücksichtigung des Themas "Chancengleichheit für Mädchen und Jungen im Bildungswesen" bei der Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrer

    ABl. C 162 vom 3.7.1990, p. 6–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document In force

    41990X0703(04)

    Schlußfolgerungen des Rates und der im Rat Vereinigten Minister für das Bildungswesen vom 31. Mai 1990 betreffend eine stärkere Berücksichtigung des Themas "Chancengleichheit für Mädchen und Jungen im Bildungswesen" bei der Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrer

    Amtsblatt Nr. C 162 vom 03/07/1990 S. 0006 - 0006


    SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN MINISTER FÜR DAS BILDUNGSWESEN

    vom 31. Mai 1990

    betreffend eine stärkere Berücksichtigung des Themas "Chancengleichheit für Mädchen und Jungen im Bildungswesen" bei der Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrer

    (90/C 162/05)

    DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN MINISTER FÜR DAS BILDUNGSWESEN -

    gestützt auf ihre Entschließungen betreffend die Chancengleichheit im Bildungswesen, insbesondere auf die Entschließung vom 3. Juni 1985 mit einem Aktionsprogramm in diesem Bereich (1),

    in Kenntnis des Umstands, daß in den mittelfristigen Leitlinien der Kommission für die allgemeine und berufliche Bildung (1989-1992) die Gleichheit als eines der wichtigsten Ziele für die nächste Phase der europäischen Zusammenarbeit im Bildungswesen genannt wird und daß die Schlußfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen vom 6. Oktober 1989 über Zusammenarbeit und Gemeinschaftspolitik im Bildungswesen im Hinblick auf 1993 (2) die Chancengleichheit beim Zugang zu einer hochwertigen Bildung als eine der Grundvoraussetzungen für die Schaffung eines Europas der Bildungschancen bezeichnen,

    in der Erkenntnis, daß das Ausmaß, in dem sich Bildungssysteme effektiv mit dem Thema der Chancengleichheit befassen, ein wichtiger Indikator für die Qualität der Systeme selbst ist,

    unter Bekräftigung ihres festen Willens, die Chancengleichheit für Mädchen und Jungen im Bildungswesen herbeizuführen -

    SIND ZU DER SCHLUSSFOLGERUNG GELANGT, daß

    - Lehrern eine grundlegende Rolle bei der Verwirklichung dieses Ziels zukommt;

    -Art und Qualität der Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrer ein wesentlicher Faktor sind, der einen Einfluß darauf hat, in welchem Ausmaß dieses Ziel erreicht werden kann;

    -die Lehrer in der Grundausbildung und Weiterbildung für die Chancengleichheit im Bildungswesen stärker sensibilisiert und besser für deren Förderung geschult werden müssen; STIMMEN DARIN ÜBEREIN, daß im Rahmen der spezifischen Bildungspolitik und unter Berücksichtigung jedes Mitgliedstaats

    - die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten prüfen müssten, auf welche Weise die Chancengleichheit im Bildungswesen bei den Lehrerbildungskursen berücksichtigt wird und - soweit notwendig - wie diese Frage in grösserem Umfang die Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrer durchdringen oder gegebenenfalls Bestandteil dieser Ausbildung werden könnte;

    -die Entwicklung von "Frauenstudien" und Forschungsarbeiten betreffend geschlechtsspezifische Themen in Forschungseinrichtungen, insbesondere in Hochschuleinrichtungen, in den Mitgliedstaaten gefördert werden sollte und daß die Kontakte zwischen denjenigen, die solche Studien und Forschung betreiben, und denen, die für die Lehrerausbildung verantwortlich sind, ausgebaut werden sollten;

    -die Ausbildung von Lehrerausbildern in den Mitgliedstaaten in Fragen der Chancengleichheit im Bildungswesen als vorrangige Möglichkeit zur Erreichung der besten Ergebnisse im Rahmen der verfügbaren Mittel gelten sollte; STELLEN FEST, daß im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm über Chancengleichheit das Aktionsforschungspilotprojekt über Chancengleichheit bei der Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrer erstellt worden ist und daß seine Ergebnisse zu gegebener Zeit Verbreitung finden werden;

    ERSUCHEN DIE KOMMISSION,

    - zu prüfen, auf welche Weise sie Maßnahmen der Mitgliedstaaten in bezug auf Chancengleichheit im Bildungswesen als Thema bei der Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrer ergänzen und unterstützen kann;

    -für den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten über gute Beispiele aus der Praxis in diesem Bereich zu sorgen;

    -in Zusammenarbeit mit ihrer Beratenden Arbeitsgruppe für Chancengleichheit im Bildungswesen dem Rat für eine seiner nächsten Tagungen über den Ausschuß für Bildungsfragen einen Zwischenbericht vorzulegen, der sich unter anderem auf die Erfahrung der Mitgliedstaaten stützt.

    (1) ABl. Nr. C 166 vom 6. 7. 1985.

    (2) ABl. Nr. C 277 vom 31. 10. 1989.

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