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Document 41988X0727(02)

Schlußfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 31. Mai 1988 zu Aids

ABl. C 197 vom 27.7.1988, p. 8–8 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document In force

41988X0727(02)

Schlußfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 31. Mai 1988 zu Aids

Amtsblatt Nr. C 197 vom 27/07/1988 S. 0008 - 0008


SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 31 . Mai 1988 zu Aids ( 88/C 197/05 )

DER RAT DEREUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - 1 . stellen mit Befriedigung fest, daß alle Mitgliedstaaten entsprechend dem in ihren Schlußfolgerungen vom 15 . Mai 1987 niedergelegten gemeinsamen Konzept ( 1 ) bei der Aids-Bekämpfung eine homogene Politik verfolgen;

2.bestätigen dieses gemeinsame Konzept und ihren Willen, es weiterhin anzuwenden und auszubauen;

3.stellen insbesondere fest, daß alle Mitgliedstaaten die in den Verträgen festgelegten Grundsätze der Freizuegigkeit und der Gleichbehandlung in vollem Umfang wahren;

4.betonen, daß sie die Grundsätze der Weltgesundheitsorganisation ( WHO), die Londoner Erklärung vom 28 . Januar 1988 ( internationale Gipfelkonferenz der Gesundheitsminister ) und die Empfehlung des Europarats vom 26 . November 1987 unterstützen;

5.bekräftigen erneut die besondere Bedeutung, die sie im besonderen den folgenden Grundsätzen beimessen :

- Angesichts der Tatsache, daß Aids ein Problem der Volksgesundheit ist, muß die Bekämpfung dieser Krankheit von entsprechenden Überlegungen bestimmt sein .

-Der Vorbeugung im Wege von Aufklärung und Gesundheitserziehung ist bei der Aids-Bekämpfung absoluter Vorrang einzuräumen .

-Jede Politik systematischer und obligatorischer Kontrollen ist unter dem Aspekt der Vorbeugung unwirksam .

-Jegliche Diskriminierung und jedes Anprangern von Aids betroffener Personen - insbesondere im Berufsleben - ist zu vermeiden;

6.kommen überein, dem Drogenproblem in Verbindung mit der Aids-Bekämpfung besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

7.nehmen Kenntnis von der Mitteilung der Kommission über die Tätigkeit der Gemeinschaft auf diesem Gebiet und fordern sie auf, auch die auf dem Gebiet der Aids-Bekämpfung tätigen Personen in die Programme zum Austausch von Forschern, Lehrkräften usw .

einzubeziehen;

8.begrüssen die von der Ad-hoc-Gruppe ,,Aids´´ unter Mitwirkung der Kommission durchgeführten Arbeiten und beauftragen die Gruppe, diese Tätigkeit entsprechend ihrem Mandat vom 15 . Mai 1987 fortzuführen, wie es durch die Schlußfolgerungen zum regelmässigen und raschen Austausch epidemiologischer Daten und zum regelmässigen Informationsaustausch über die nationalen Maßnahmen zur Aids-Bekämpfung ergänzt worden ist .

( 1 ) ABl .

Nr .

C 178 vom 7 . 7 . 1987, S . 1 .

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