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Document 31988Y0727(02)

Entschließung des Rates vom 30. Juni 1988 über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Förderung der Entwicklung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, in der Gemeinschaft

ABl. C 197 vom 27.7.1988, p. 6–7 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document In force

31988Y0727(02)

Entschließung des Rates vom 30. Juni 1988 über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Förderung der Entwicklung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, in der Gemeinschaft

Amtsblatt Nr. C 197 vom 27/07/1988 S. 0006 - 0007


ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 30 . Juni 1988 über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Förderung der Entwicklung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, in der Gemeinschaft ( 88/C 197/04 )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Entschließung des Rates vom 3 . November 1986 zum Aktionsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen und auf die Erklärung des Rates zur Lockerung der administrativen Zwänge für die Unternehmen sowie auf die Entschließung des Rates vom 22 . Dezember 1986 über ein Aktionsprogramm zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung, nach Kenntnisnahme von folgenden Mitteilungen der Kommission :

- zweiter Bericht über die Verwirklichung der Ziele des Aktionsprogramms der Gemeinschaft für kleinere und mittlere Unternehmen,-Mitteilung der Kommission über die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Unternehmen - eine Antwort auf die Herausforderung des Binnenmarkts 1992,-Mitteilung der Kommission über die Auswertung des Projekts ,,EG-Beratungsstellen für Unternehmer´´ (, Euro-Info-Centre´´-Projekt ) - Ausweitung des Projekts,-Mitteilung der Kommission über die Verwaltungsvereinfachung in der Gemeinschaft,-Mitteilung der Kommission über eine Unternehmenspolitik für die Gemeinschaft, in der Erkenntnis, daß die Vollendung des Binnenmarkts für die Unternehmen in der Gemeinschaft sowohl eine grosse Chance als auch eine Herausforderung darstellt und die kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt in die Integration der europäischen Volkswirtschaften einbezieht, in der Erkenntnis, daß der Unternehmensgeist und die Gründung von Unternehmen in der Gemeinschaft begünstigt werden müssen, in der Erkenntnis, daß die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, die Erhöhung der Beschäftigung und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Gemeinschaft von grosser Bedeutung ist, in der Erkenntnis, daß die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung von Unternehmen fördern sollen und den Unternehmen keine unnötigen Kosten auferlegt werden sollen, in der Erkenntnis, daß die kleinen und mittleren Unternehmen eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere mit Risikokapital, eine hohe, den neuen, sich immer schneller ändernden Herausforderungen angepasste Qualifikation der Arbeitskräfte und des Managements sowie den Zugang zu neuen Technologien und die Kenntnis der Marketing-Techniken benötigen, um im europäischen Binnenmarkt erfolgreich zu sein und im Wettbewerb mit Drittländern zu bestehen, in der Erkenntnis, daß auf europäischer Ebene die Verfügbarkeit gemeinschaftsrelevanter Information und die grenzueberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten eine besondere Rolle spielen - VERPFLICHTET SICH, in voller Übereinstimmung mit der Kommission günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen sicherzustellen und kleine und mittlere Unternehmen in der Gemeinschaft zu fördern;

diese Politik folgt in Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission den nachstehenden Leitlinien :

a ) Die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen erfolgt durch eine Stärkung der Marktkräfte .

b)Rechtliche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene sollen die Unternehmen so wenig wie möglich mit Durchführungskosten belasten;

überfluessige Gesetze müssen vermieden werden .

c)Die bestehenden Rechtsvorschriften sind im Hinblick auf eine angemessene Vereinfachung zu überprüfen .

d)Die Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene dürfen sich mit denen in den Mitgliedstaaten nicht duplizieren;

sie sollten sich soweit wie möglich auf bestehende Strukturen stützen und nicht neue schaffen .

e)Die Möglichkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen in den Strukturfonds, in den gemeinschaftlichen Forschungs - und Entwicklungsprogrammen und in anderen Gemeinschaftsprogrammen sind zu verstärken .

f)Auf Gemeinschaftsebene sind spezifische Dienstleistungen mit europäischer Dimension, unter anderem bei der Informationsverbreitung und der Förderung grenzueberschreitender Zusammenarbeit von Unternehmen untereinander und mit anderen privaten und öffentlichen Stellen, von Bedeutung für die kleinen und mittleren Unternehmen .

g)Auf Gemeinschaftsebene können der Erfahrungsaustausch innerhalb verschiedener Teile der Gemeinschaft und die Demonstration konkreter Maßnahmen die Effizienz der Programme zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen verbessern;

die Kommission wird diese Initiativen aufgreifen, entwickeln und fördern .

h)Die gemeinschaftlichen Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern zu treffen .

i)Bei der Durchführung der Aktion ist den vielfältigen institutionellen und kulturellen Strukturen der Gemeinschaft und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen .

BEGRÜSST die bisher erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsprogramms für die kleinen und mittleren Unternehmen und fordert die Kommission auf, im Rahmen der Vollendung des Binnenmarkts die Arbeiten zur Umsetzung aller Elemente dieser Politik verstärkt fortzusetzen und die Voraussetzungen für eine Abstimmung mit den Mitgliedstaaten zu schaffen;

BETONT die Bedeutung des Verfahrens zur Beurteilung der Kosten und Auswirkungen von Gemeinschaftsregelungen auf alle Unternehmen und fordert die Kommission auf, dieses Verfahren laufend nach Maßgabe der oben angeführten Mitteilung der Kommission über die Verwaltungsvereinfachung zu verbessern;

BETONT die Notwendigkeit einfacher rechtlicher und steuerlicher Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen und hebt in diesem Zusammenhang insbesondere hervor, daß die 4 . gesellschaftsrechtliche Richtlinie im Sinne einer weiteren substantiellen Erleichterung geprüft werden muß;

UNTERSTREICHT die Notwendigkeit, daß die Mitgliedstaaten von den Beurteilungsbögen bei Beratungen in den Gremien des Rates Gebrauch machen;

BETONT die Notwendigkeit, den Informationsfluß zu den kleinen und mittleren Unternehmen über Gemeinschaftsbelange zu verbessern, und unterstützt in diesem Zusammenhang die Pläne der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Auswertung des Euro-Info-Centre-Projekts vorzunehmen;

er lädt die Kommission ein, hierfür einen Ausschuß aus Vertretern der Mitgliedstaaten einzuberufen und ihm ein im Lichte der Auswertungsergebnisse nach Konsultation des Ausschusses gestaltetes Programm zur Ausweitung des Projekts vorzulegen;

BETONT die Notwendigkeit der Verstärkung der grenzueberscheitenden Zusammenarbeit von Unternehmen und begrüsst in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung der Aktionen der Kommission in diesem Bereich, insbesondere des Pilotprojekts ,,Busineß Cooperation Network ( BC-Net )´´;

HÄLT es ferner für notwendig, die Diskussion über die Politik für die kleinen und mittleren Unternehmen im Rat zu intensivieren .

Für den Rat Der Präsident Ch .

SCHWARZ-SCHILLING

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